Das Fest endete für die beiden mit einem Mißklange.
Der Gastwirt nahm Partei für die Besitzenden und entfernte die Sänger, nicht ohne, wie der Herr Stationskommandant ebenfalls meldete, nicht ohne daß es zu einem erheblichen Widerstande seitens der Rubrikaten geführt hätte.
Als Feichtl sich auf den notgedrungenen Heimweg machte und mit seinen Kollegen ernste Gespräche sozialpolitischen Inhaltes austauschte, da wußte er nicht, daß sein Gehaben Vergeltung erheischte. Er blieb sich noch zwei weitere Tage hierüber im unklaren, bis der Herr Gendarmeriestationskommandant von Zeidlfing ihm einen Besuch abstattete und sich angelegentlich nach Ort und Datum seiner Geburt, sowie nach dem Namen der verehrten Eltern erkundigte.
Nunmehr erfuhr Feichtl mit Erstaunen, daß er an dem bewußten Feiertage das Gesetz beleidigt hatte.
Nicht lange darauf erhielt er ein Schreiben, in welchem ihm diese befremdende Tatsache urkundlich bestätigt wurde.
Feichtl las dieses Schriftstück des öfteren durch, dann schüttelte er bedenklich den Kopf.
Zunächst schien es ihm sonderbar, daß ein so großmächtiger Herr, wie Gnaden der Landrichter, sich eine solche Müh geben und drei Seiten voll schreiben mochte wegen dem Pfifferling.
Sodann sah er mit Betrübnis, daß seine Schulbildung ihn nicht befähigte, die Darstellung eines Ereignisses zu verstehen, welches er miterlebt, ja sogar verursacht hatte.
Aber es half ihm alles nichts; so oft er auch die Sätze wiederholte, sie blieben ihm so unklar, als wären sie lateinisch gewesen.