„Ja, um neuni. Ich geh über Huglfing, da wart’st beim Unterwirt auf mi. Pfüat di daweil!“
Der Dienstag kam.
In der beträchtlichen Menge von Landbewohnern, welche sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt hatte, befanden sich auch unsere zwei Schäfer. Sie standen ziemlich weit vorne und waren in eifrigem Gespräche begriffen.
„I hab mir an Pack Nudeln mitg’numma,“ sagt Feichtl. „Wann d’ Hofbäurin ’s Zählen o’fangt, wern’s ihr weniga fürkemma.“
„Hast d’as draht?“ fragt Glas.
„Freili! Woaßt, i laß mi glei ei’sperrn. Mit’n Appellirn gib i mi net lang ab, da werd’s g’rad mehra. De Nudln iß i nacha in der Fronvest.“
„Herrschaft Seiten! Wenn i nur aa dro denkt hätt! Beim Roglbauern hamm’s gestern bacha, des waar grad recht g’wen. Woaßt, dö Schundnickeln ziag’n uns ja do an Lohn ab für de Zeit, wo ma eing’sperrt san.“
„Des is g’wiß. Du, da schau hin, da is ja der Rupfenberger. Der macht an Zeugen gegen uns. Aber selber is er aa klagt, weil er an Scheiblhuber beleidigt hat. Der werd sie wieda g’scheidt macha.“
So ging draußen das Gespräch fort. Im Gerichtssaal war es noch leer, weil die Türen gesperrt blieben bis zum Beginn der Sitzung. Der Gerichtsvorstand war der Ansicht, daß die Atmosphäre im Saale nicht gewänne durch die Anwesenheit von einigen Dutzend mit Lederhosen bekleideten Zuhörern, und hatte deshalb dem Gerichtsdiener gemessenen Auftrag erteilt, die Pforten niemals früher zu öffnen.
Der Befehl war ein Labsal für den Gerichtsdiener Schneckel. Er bot ihm erwünschte Gelegenheit, seiner Herzensneigung nachzugehen und den „Geselchten“ oder „Engländern“, wie er die Bebauer unseres heimatlichen Bodens benamste, mit Liebenswürdigkeiten aufzuwarten.