Die Bauern, deren Erwartungen durch den neunmonatlichen Aufschub gespannt waren, sahen sich in ihren Hoffnungen völlig getäuscht. Sie hatten mit Bestimmtheit auf die vollkommene Aufhebung der Fronen gerechnet und erfuhren nun, daß die Regierung den Fortbestand der Roboten wünsche. Die Häusler und Innleute, gerade die dürftigsten und unzufriedensten Elemente der ländlichen Bevölkerung, waren überhaupt nicht berücksichtigt worden. Die Kleingaben, die dem Landmann ebenso verhaßt waren wie die Robot, und mit deren Eintreibung zahllose Mißbräuche verbunden waren, blieben unverändert. Das Mißvergnügen innerhalb der bäuerlichen Bevölkerung war daher allgemein, und viele Gemeinden mußten durch Militärassistenz zur Annahme der neuen Robotgesetze verhalten werden[335].

Ebenso unzufrieden waren die Gutsherren. Sie erlitten einen starken Ausfall an Robot, besonders die Zugrobot wurde im Westen, wo die Gründe stark parzelliert waren, bedeutend vermindert[336]. Diese Verluste wurden nur zum geringsten Teile durch die Enthebung von der Unterstützungspflicht den Untertanen gegenüber ausgeglichen. Große Besorgnis erregte es auch, daß der provisorische Kataster zum Maßstabe des Grundertrages genommen wurde. So mancher Gutsherr war sich bewußt, 1820 falsch fatiert zu haben, mochte dies auch manchmal nur geschehen sein, um die Steuerlast der Untertanen zu verringern. Die Fehlerhaftigkeit des provisorischen Katasters war übrigens der Regierung vollkommen bekannt; war sie ja bei der in einigen Kreisen schon vorgenommenen Messung für den stabilen Kataster klar zutage getreten. Aber es war unmöglich gewesen, die Regulierung länger zu verschieben, sei es, um besondere Urbarialtabellen anzulegen, sei es, um die Vollendung des stabilen Katasters abzuwarten. Das hätte einen Aufschub ad calendas græcas bedeutet, wie denn auch der stabile Kataster in Galizien niemals Geltung erlangt hat. Nach dem Gesagten ist es leicht begreiflich, daß die Gutsherren auf jede Weise die Durchführung der Robotregulierung zu verzögern suchten, und da auch die Bauern passiven Widerstand entgegensetzten, so kam die Reform ins Stocken. 45 galizische Gutsbesitzer baten am 23. Januar 1847 die Regierung um die Erlaubnis, eine Versammlung einzuberufen, die über die Urbarialregulierung Vorschläge machen sollte. Ihr Gesuch wurde jedoch abschlägig beschieden[337]. Das hinderte nicht, daß die Beschwerden der Edelleute sich häuften. Auch von anderen Seiten wurden Änderungen beantragt, und die Regierung schwankte unentschlossen zwischen den Parteien hin und her. Befehle und Gegenbefehle kreuzten sich; die Verwirrung wurde allgemein[338].

Erst die kaiserlichen Entschließungen und Handschreiben vom 17. April brachten einigermaßen Klarheit. Es sei die ernste Absicht des Kaisers, hieß es da, die Urbarialregulierung in ihren Hauptgrundsätzen durchzuführen. Doch sollte das Gubernium sich darüber äußern, ob nicht einzelne Bestimmungen geändert werden könnten. Die Phasen, welche die Angelegenheit von da an während des Jahres 1847 durchmachte, hier ausführlich darzustellen, würde zu weit führen und auch kein großes Interesse darbieten. So sei denn nur festgehalten, daß die Landeskommission, die im Juni unter dem Vorsitze Kriegs zusammentrat, entsprechend den Anregungen der Hofkanzlei, den Antrag stellte: es sei die Klasseneinteilung, die den galizischen Verhältnissen fremd war, aufzuheben. Die Robot sollte vielmehr nach der Grundsteuer berechnet werden, und zwar ein Handtag auf 2 kr. Rustikalsteuer[339]. Die Zugrobot hätte schon bei einer Steuerleistung von 2 fl. 15 kr. einzutreten.

Auch bei dieser Abänderung blieben die Verluste für die meisten Dominien sehr beträchtlich; im Vergleich mit dem status quo beliefen sie sich in 831 Gemeinden auf 25%, in 466 Gemeinden auf 25-33 1/3%, in 4712 Gemeinden auf 33 1/3-80%. Nur in 1488 Gemeinden war kein Ausfall zu Ungunsten der Herrschaften zu verzeichnen. Die ständischen Deputierten Gołuchowski und Kraiński, sowie der Gubernialrat Kwiatkiewicz schlugen daher ihrerseits vor: "mit Beseitigung der Classeneintheilung die Robotschuldigkeit nach der Hälfte des Reinertrages von den unterthänigen Grundbesitzungen der Art zu bestimmen, dass der Wert der Kleingaben nach den Katastralpreisen berechnet von der Ertragshälfte für jede Grundbesitzung abgesondert in Abzug gebracht werde, der Rest hingegen für jede Ansäßigkeit den Maßstab zur Bestimmung der Robotschuldigkeit abgebe." Doch wurde dieser Vorschlag von der Mehrzahl der Beisitzer abgelehnt.

Inzwischen war Freiherr von Krieg vom Amte zurückgetreten und an seine Stelle Graf Franz Stadion zum Gouverneur ernannt worden[340]. Der neue Landeschef griff den Minoritätsvorschlag der Gubernialkommission wieder auf, ließ aber schließlich auf die Vorstellungen des Gubernialvizepräsidenten Philipp Freiherrn von Kraus hin seine Absicht fallen und schloß sich dem Mehrheitsbeschlusse an[341]. Kraft der Vollmacht, die ihm der Kaiser erteilt hatte, führte er diese Beschlüsse auch sofort durch. Noch im Laufe des Monates November wurde den Untertanen das Ausmaß der künftigen Robotschuldigkeit mitgeteilt – die zweite derartige Kundmachung innerhalb eines Jahres. Der Kaiser genehmigte die Verfügungen des Gouverneurs und trug ihm zugleich auf, einen Patententwurf vorzulegen. Denn ein Patent sollte den Untertanen die endgiltige Reform anzeigen, da man mit der das letztemal gewählten Form der Kundmachung durch Kreisschreiben schlechte Erfahrungen gemacht hatte[342]. Von großer Tragweite war der Antrag, den Stadion in seinem Berichte vom 17. März 1848 stellte; da nämlich der Ausfall, den viele Dominien erleiden, recht bedeutend sei, so möge der Staat – aus Gründen des Rechts, der Staatswirtschaft und Staatsweisheit – einen Teil dieser Verluste vergüten.

Als Stadion seinen Bericht absendete, hatte er noch keine Kenntnis von den Ereignissen, deren Schauplatz die Stadt Wien am 13. März 1848 gewesen war.

Fünftes Kapitel.
Die Grundentlastung.

Die Kunde von den Ereignissen, die sich am 13., 14. und 15. März 1848 in Wien abgespielt hatten, rief in Galizien, wie allenthalben in Österreich, eine große Erregung hervor. Adel und Bürgerschaft dachten daran, ihre politischen und nationalen Forderungen zu verwirklichen, doch hielt sie das Mißtrauen der Bauern, die von feindseligen Gefühlen gegen die Gutsherren erfüllt waren, von jedem kühneren Schritte zurück. "Dem tiefen socialen Zerwürfnisse, der unausfüllbaren Kluft zwischen den verschiedenen Ständeclassen verdankt es Österreich allein, dass sich in den Märztagen nicht in Galizien das Schauspiel des Abfalls wiederholte, welches in der Lombardei am 18. März in Scene gieng."[343]

Der polnischen Partei mußte es vor allem darauf ankommen, die Bauern auf ihre Seite zu ziehen, und dazu gab es nur ein Mittel: Die Aufhebung aller Untertansschuldigkeiten. Die Bürger und die Studenten, die ja dabei nichts zu verlieren hatten, waren auch rasch bereit, zu diesem Mittel zu greifen. In einer Petition vom 18. März und in einer dem Kaiser am 6. April überreichten Adresse wurde denn auch an die Regierung die Bitte gerichtet, die Fronen aufzuheben[344]. In Lemberg verkündete die aus Bürgern und Studenten bestehende "rada narodowa" das Ende der Untertänigkeit. Auf das flache Land wurden Emissäre hinausgeschickt, die den Bauern die frohe Botschaft mitteilten. "Täglich wuchs die Zahl der unberufenen Verkünder der Robotaufhebung."[345]