Im Zusammenhange mit allem mutigen Ernste dieses Buches vermag die Darstellung der für die Handlung unumgänglichen erotischen Szenen einen normalen und gesunden Leser weder sinnlich zu erregen, noch sein Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Aber auch losgelöst aus dem künstlerischen Zusammenhange dieses Buches, jede der inkriminierten Stellen für sich allein betrachtet — so, wie sie in der an mich gerichteten Zuschrift von der Kgl. Staatsanwaltschaft nach Seitenzahlen aufgeführt wurden — können diese Darstellungen nicht als unsittlich oder unzüchtig bezeichnet werden. Diese Schilderungen gehen nie von der Absicht aus, die Lüsternheit des Lesers zu erwecken oder eine Wirkung durch die Spekulation auf seine tierischen Instinkte zu erzielen. Hinter all diesen Szenen stehen ernste, psychologische, kulturelle und nationale Werte; die Form der Darstellung ist immer ruhig, abgeklärt, reinlich und vornehm, sie vermeidet mit Geschmack jede Linie und jedes Wort, das über die Grenzen des künstlerisch Notwendigen und Zulässigen hinausginge. Mit einer einzigen Ausnahme. In der Szene zwischen Jurii und Karssawina — [Seite 440] — störte mich die textliche Brutalität der drei Worte auf [Zeile 25]. Diese Wendung ist geschmacklos, eine stilistische Entgleisung, von der ich nicht entscheiden kann, ob sie dem Dichter oder dem Uebersetzer anzukreiden ist. Ich möchte das letztere vermuten.
Im übrigen wird die Uebersetzung, von kleinen Nachlässigkeiten der Sprache abgesehen, dem ernsten Charakter des Buches wohl gerecht, so daß sie als literarische Arbeit zu bezeichnen ist.
Nicht völlig einverstanden bin ich mit einem Abschnitt der Vorrede. Die Behauptung, daß „der wilde sexuelle Rausch“, der einen Teil der russischen Jugend erfaßte, „auf den „Ssanin“ zurückgeht“, scheint mir historisch nicht richtig. Ich erwähne das, weil ich mich zu der Bemerkung verpflichtet fühle, daß jene Stelle der Vorrede — [Seite VIII] — für mich den unbehaglichen Beigeschmack einer nicht sehr delikaten Anpreisung des Buches bekam. Es ist möglich, daß ein solcher Eindruck in mir vorbereitet war durch den geschmacklosen und marktschreierischen Aufdruck der Buchhändlerschleife, mit welcher der Band verschlossen war. Es ist richtig, daß der „Ssanin“ in Rußland verboten wurde. Aber mit dieser Tatsache buchhändlerischer Reklame zu machen, erscheint mir als unanständig. Und Reklame der gleichen Gattung ist der Aufdruck: „Ursprung der sexuellen Revolution“. Dieser Reklameschrei, der sich übel an eine literarisch und kulturhistorische Sache anhängt, ist überdies eine Unwahrheit, denn der „Ssanin“ ist weder der „Weltanschauungsroman des heutigen Rußland“, noch weniger „der Ursprung der sexuellen Revolution“. Durch solche Reklame wird das Anstandsgefühl eines normalen Menschen verletzt, nicht aber durch dieses künstlerisch wertvolle Buch, das meines Wissens in Rußland nicht aus Sittlichkeitsgründen, sondern aus politischen Motiven verboten wurde. Denn dieses Buch — dessen sittlicher Wert allein schon durch das grauenvolle Schicksal dokumentiert wird, dem der Dichter die Gestalt des Masochisten Sarudin überantwortet — dieses Buch mit seinem flammende Geiste und seiner peitschenden Ironie war geeignet, die russische Jugend aus ihrer seit Jahrzehnten entwickelten, schon vor dem „Raskolnikow“ und „Oblomow“ angebahnten Verirrung und Versumpfung aufzurütteln und zu neuem Widerstande gegen die in Rußland herrschenden politischen Mißstände zu beseelen.
Daß der „Ssanin“ nach seinem Erscheinen in unreifen Gehirnen und krankhaften Organismen der russischen Jugend mancherlei Mißverständnisse und Verwirrungen anrichtete, das ist dem Dichter und seinem Werke ebensowenig zur Last zu legen, wie die nationale und kulturelle Wirkung Goethes durch die Tatsache zu belasten wäre, daß sich nach dem Erscheinen der „Leiden des jungen Werthers“ ein paar sensible Schwächlinge aus törichter Eitelkeit erschossen. Geniale dichterische Werke pflegen nach einigen Erschütterungen, die sie bei Unverständigen anrichten, reinigend zu wirken und gesunde Erneuerungen des Lebens vorzubereiten.
München, den 29. Januar 1909.
gez. Ludwig Ganghofer.
7. Gutachten
von Dr. Franz Muncker, Professor an der Universität München.
München, 7. Januar 1909.
Ein Sachverständigengutachten über den Roman „Ssanin“ von Artzibaschew in dem ganzen Umfang, wie es von mir gefordert wurde, kann ich nicht abgeben:
Zunächst kann ich über den Wert der Uebersetzung nur mit Einschränkung urteilen. Das russische Original liegt mir nicht vor, und auch wenn dies der Fall wäre, würde meine — ziemlich dürftige — Kenntnis der russischen Sprache nicht ausreichen, daß ich wirklich über die Treue und Güte der Uebersetzung sprechen dürfte. Von meinen näheren Kollegen an der Universität wäre dazu meines Wissens am ersten Professor Dr. Krumbacher befähigt. Ich kann nur beurteilen, ob das Deutsch, das der Uebersetzer schreibt, gut und künstlerisch ist. Darin sind mir hie und da kleine grammatikalische Sorglosigkeiten, bisweilen auch eine allzu russisch klingende Wendung aufgefallen; im ganzen aber ist die sprachliche Darstellung ungezwungen, frisch und gewandt: die Uebersetzung liest sich wie ein gutes deutsches Originalwerk.