Ich kann also nur betonen, daß ich das Vorgehen des Staatsanwalts gegen den „Ssanin“ für einen sehr bedauerlichen Mißgriff halte. Es gibt in der gegenwärtigen deutschen Romanliteratur viele Bücher, die viel aufstachelnder wirken, obwohl kein Wort in ihnen steht, das eine äußere Handhabe zum Einschreiten böte. Auch hier heißt es: C’est le ton, qui fait la musique.
Meinem Gutachten möchte ich zum Schlusse nur beifügen, daß es mir nicht möglich sein wird, der Verhandlung selbst anzuwohnen, da ich auf der Pariser Nationalbibliothek für einige Zeit beschäftigt sein werde. Meinem Gutachten könnte ich übrigens auch mündlich im wesentlichen nichts neues hinzufügen.
München, den 8. Januar 1909.
gez. Wilhelm Weigand.
Vorwort
Der Ssanin wurde zuerst fortsetzungsweise in der Zeitschrift Sowriemenni Mir veröffentlicht. Bei der Bedeutung, die die großen literarischen Revuen für das geistige Leben Rußlands besitzen, ist es kein Wunder, daß man sofort ganz allgemein zu ihm Stellung nahm. Als der Roman dann in Buchform erschien, war die erste Auflage in wenigen Wochen vergriffen. Die zweite folgte nach kurzer Zeit; das offizielle Verlagsregister gibt ihren Umfang auf 10000 Exemplare an. Wenige Wochen später wird sie auf Anordnung der Zentral-Zensurbehörde konfisziert. Das ist für die Wichtigkeit, die man dem Roman in den Kreisen der russischen Regierung beimaß, erwähnenswert; für gewöhnlich gehen die zensorischen Maßnahmen von den Gouvernementsbehörden aus.
Aber das Verbot des Ssanin war ein Schlag ins Wasser; bei der Konfiskation in den Buchhandlungen fand sich fast kein Exemplar mehr vor. Auf diese zweite Auflage war sehnsüchtig gewartet worden; man hatte schon in der Zwischenzeit für gelesene Exemplare 30 und 40 Rubel bezahlt; das Publikum verschlang auch diese Auflage in wenigen Tagen. Einer dritten, die vor kurzem in Deutschland erschien, wird es wohl ähnlich ergehen; in keinem anderen Lande wie in Rußland sind Verbote nur dazu da, um erlassen zu werden. Umgangen werden sie doch und von den revolutionären Jahren her ist der Schriftenschmuggel eine liebgewordene Tätigkeit.
Artzibaschew gehört seit seinem Ssanin zu den Personen, deren Name unumgänglich mit der Geschichte ihrer Zeit verknüpft ist. Durch seine sozialen Wirkungen allein ist der Ssanin aus der Reihe der Werke, die nur literarisch zu werten sind, ausgeschieden. Selbst wenn er nicht durch seine künstlerischen Qualitäten zu einer der wichtigsten Erscheinungen in der modernen Literatur Rußlands geworden wäre, hätten ihm doch kulturhistorische Gründe bleibende Bedeutung gegeben. Man wird die gegenwärtige Epoche, also die, welche die revolutionäre ablöste, psychologisch und soziologisch nicht beurteilen können, ohne den Ssanin als ihren charakteristischsten Niederschlag in den Mittelpunkt der Betrachtung zu ziehen.
Es ist hier nicht der Platz, die Ereignisse in Rußland, welche sich um diesen Roman kristallisiert haben, im einzelnen zu schildern. Der wilde sexuelle Rausch, der auf den Ssanin zurückgeht, hat auch schon genug von sich hören lassen. Die Organisationen der Ssaninisti, die Propaganda-Vereine der freien Liebe, die Verbindungen zum ungehinderten Geschlechtsgenuß unter Gymnasiasten und Gymnasiastinnen, die orgiastischen Klubs, die fälschlicherweise behaupteten, die Weltanschauung des Ssanin zu vertreten und es jedenfalls mit Verve taten, haben nur das Recht der Geschmacklosigkeit für sich; es lohnt sich nicht, ihrer Existenz durch Erörterungen selbst absprechender Art neues Leben zuzuführen.
Interessanter ist die Feststellung, wie es überhaupt dazu kam, daß ein ganzes Volk für seine Gesamtäußerungen mit einem Mal nur noch erotische Beziehungen finden konnte. Und daß ein einziges Werk — eben der Roman Ssanin — genügt, um sie hervorzurufen und sie mit seinem Namen zu decken. — — —