Artzibaschew gilt in russischen Schriftstellerkreisen als ein sehr begabter junger Mann. Sein Roman „Ssanin“ ist in der Tat, rein nach seiner Schreibweise beurteilt, talentvoll und künstlerisch zu nennen, obschon das Buch in Komposition und Handlung sehr unreif und auch unbedeutend ist. Die wissenschaftliche Bedeutung der Erörterungen erotischer Fragen halte ich dagegen für wertlos und ganz dilettantisch. Ssanin will die freie Liebe, das genügt ihm und soll auch dem Leser genügen; auf eine regelrechte ernsthafte Besprechung der für und wider seine Ansicht geltend machenden Gründe läßt er sich nicht ein. Was er aber zu gesunder reiner „Lebensanschauung“ sagt, ist arg jugendlich.

Die Uebersetzung ist zwar leicht leserlich; aber obschon ich selbst nicht russisch kann, so glaube ich doch sagen zu dürfen, daß sie nicht gerade charakteristisch im Ton ist. Sie ist glatt, mehr aus Oberflächlichkeit, als durch Feile. Die Darstellung geschlechtlicher Vorgänge ist unverhüllt und krankhaft erotisch, in jener nervös krankhaften Weise sogar, daß sie ansteckend wirkt. Man wird sich zumal in jungen — oder auch vorgeschrittenen — Jahren dieser aufreizenden Wirkung kaum ohne Mühe entziehen können. Das Buch ist Gift, vor allem für die Jugend, worunter ich nicht allein die heranwachsende Jugend verstehe; das ausgesprochen Krankhafte kann meines Erachtens dadurch nachgewiesen werden, daß der Roman schon nahe an sadistischen Schilderungen steht. Im Gegensatz zu der Behauptung, die Kurt Aram in seiner beigelegten Besprechung aufstellt, ergaben sich die jungen Mädchen, soweit sie aus besseren Kreisen stammen, durchaus nicht freiwillig ihrem Freund oder Verführer, sondern selbst, wenn Artzibaschew vorher alles mögliche beibringt, um die Mädchen in erotische Hitze hineinzutreiben, so unterliegen sie regelmäßig nur der brutalen Gewalt und es werden dann auch für die eine der Damen dann sadistische Mißhandlungen angedeutet.

Aus diesem Grunde ist es mir nun aber schwer, zu beurteilen, ob der Verfasser noch bona fide gehandelt hat. Es kann sein, daß er nach dem Spruch zu betrachten ist: kratzt den Russen und ihr werdet den Barbaren sehen; dann wäre es möglich, daß ihm, im Lande der Knute, solch sadistische Betrachtungsweise nicht als Zeichen pornographischer Erotik anzurechnen ist. Es kann aber auch das Gegenteil der Fall sein, und ich neige persönlich zu der Annahme, daß die aufreizende Wirkung beabsichtigt war, nicht um ehrlicherweise ein soziales Programm zu vertreten, sondern um die Sinne zu kitzeln.

Jedenfalls ist die Frage aufzuwerfen, ob das Buch jenes kulturhistorische Interesse hat, um seine Uebersetzung zu rechtfertigen, und ob wir in Deutschland uns diese Leistung eines jungen erotischen Doktrinärs vorsetzen lassen sollen. Ich glaube beide Fragen mit nein beantworten zu dürfen. Dagegen glaube ich, daß bei dem Verleger ein dolus nicht gegeben oder wenigstens nicht nachweisbar sein wird.

gez. Dr. Karl Voll.

3. Ablehnung
der durch den Verleger eingelegten Beschwerde durch das Landgericht.

Ziffer des Anz.-Verz. 610 08. Beglaubigte Abschrift.

Die 4. Strafkammer des kgl. Landgerichts München I hat am 1. Dezember 1908 vormittags 10 Uhr, versammelt in geheimer Sitzung, wobei zugegen waren:

der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat Freiherr von Dobeneck,

die Landgerichtsräte Heuser und Maier B. E. in der Untersuchungssache gegen Müller Georg, Verleger in München, wegen Vergehens wider die Sittlichkeit folgenden Beschluß gefaßt