Viel allgemeiner und auch viel gerechtfertigter sind die Klagen der Fischer über die Schädigungen durch den Fischreiher, gehört doch dieser stattliche Vogel auch heute noch vielen deutschen Ländern als Brutvogel an. Freilich auch seine Zahl ist, wie die aller größeren Vögel, außerordentlich zurückgegangen, und die wirklich reichbesetzten Reiherkolonien oder Reiherstände, welche Hunderte von Horsten vereinigen, gehören bereits zu den Seltenheiten. Viele Reiherstände sind völlig verschwunden. Nichts erinnert mehr daran, daß einst in den hohen Buchen und Eichen zahlreiche Horste standen; andere wieder, erst vor kurzem erloschen, zeigen noch in den Wipfeln der Bäume die verlassenen Brutstätten, bis schließlich ein Wintersturm die ineinander geflochtenen Reiser zerstreut. Jedenfalls sind die Zeiten vorbei, wo man sicher sein konnte, im Frühling und Sommer an jedem Fluß, an jedem See wenigstens einige dieser schönen Vögel anzutreffen.
Im Mittelalter und auch später noch, bis ins 17. Jahrhundert, erfreuten sich edle Herren und Damen an der Reiherbeize. In frohem Zuge ritt man von der Burg herab, gefolgt von Jagdgästen, Falkonieren und der bellenden Meute. Zeigte sich ein Reiher, so ließ der Jagdherr und gleich darauf eine der Damen die schnell entkappten Falken steigen, die nun versuchten, das immer höher gehende Beutetier gemeinsam unter sich zu bringen. »Wie auf der Fuchshatz sausen Reiter und Reiterinnen durch dick und dünn, den sich in der Ferne fast verlierenden Kämpfern nach. Endlich hat ein Falk die Fänge in die dicken Schwingen des Reihers gehakt, und beide Partner wirbeln zur Erde. Der erste Reiter packt sie, bekappt den Falken und stellt den Reiher der Dame vor.« Die unbeschädigten Reiher, denen man nur ein paar Schmuckfedern nahm, ließ man dann oft wieder fliegen; doch tötete man sie auch bisweilen, weil ihr Wildbret auf vornehmen Tafeln sehr geschätzt war.
Der Reiher gehörte damals zur »hohen Jagd«, deren Ausübung das Vorrecht hochstehender Personen, geistlicher und weltlicher Würdenträger, war. Die Strafen, mit denen die unbefugte Tötung eines Reihers bedroht ward, waren äußerst hart. Kein Reiherhorst durfte zerstört, kein Ei genommen werden, und nur dem Fischereiberechtigten war es allergnädigst gestattet – Scheuchen aufzustellen. In Sachsen erreichte die Falknerei unter August dem Starken ihren Höhepunkt; es wurden stattliche Summen für diesen Jagdsport ausgegeben, und wenn die Falken auch auf das verschiedenste Federwild, z. B. Trappen, Gänse, Schwäne, Rebhühner, Wachteln, losgelassen wurden, die Beizjagd des Reihers blieb doch immer die Hauptsache.
Wie haben sich die Zeiten gewandelt! Das deutsche Vogelschutzgesetz hat die Reiher, sowohl den grauen Fischreiher, wie den Nachtreiher und die Rohrdommel, auf die Liste der Geächteten gesetzt; es gewährt ihnen in keiner Weise irgendwelchen Schutz, und die preußische Jagdordnung vom 15. Juli 1907, die doch alle Sumpf- und Wasservögel als jagdbare Tiere bezeichnet, schließt die grauen Reiher – ebenso die Taucher, Säger, Kormorane und Bläßhühner – von diesem Vorrecht aus. In Preußen entbehren also die Fischreiher des Jagdschutzes, während die andern Reiherarten, eingeschlossen die Rohrdommeln, jagdbar sind. Der Fischreiher unterliegt somit in Preußen dem freien Tierfang, d. h. er darf auch vom Nichtjagdberechtigten allezeit gefangen, getötet und seiner Brut beraubt werden; er ist völlig schutzlos, der Willkür eines jeden preisgegeben.
Bei uns in Sachsen liegen die Verhältnisse insofern etwas anders, als die Reiher jagdbar sind. Es hat also nur der Jagdberechtigte ein Anrecht auf sie. Irgendwelche Schon- und Hegezeit ist den Reihern freilich versagt. Das Gesetz über die Ausübung der Fischerei vom 15. Oktober 1868 gestattet aber auch den Fischereiberechtigten, den Fischreiher – ebenso den Fischotter – zu fangen und ohne Benutzung des Schießgewehrs zu töten. Innerhalb 24 Stunden sind die auf diese Weise erbeuteten Vögel an den Jagdberechtigten auszuliefern. Auf die andern Reiherarten steht dem Fischer kein Anrecht zu. Ähnlich lauten die Bestimmungen in den meisten deutschen Einzelländern. In Bayern, Sachsen-Weimar, Hessen ist der Fischreiher wie bei uns jagdbar, in Württemberg, Baden, Mecklenburg, Oldenburg vogelfrei wie in Preußen.
Ich wüßte keinen einheimischen Vogel zu nennen, dessen Geschlecht in den letzten 150 bis 200 Jahren so blutigen Verfolgungen ausgesetzt gewesen wäre, wie der Fischreiher, und wenn diese Verfolgungen heute auf ein geringeres Maß zurückgegangen sind, so liegt der Grund hierfür nur in der Tatsache, daß die Reiher an Zahl außerordentlich stark abgenommen haben. Der Haß, mit dem man dem Fischräuber begegnet, ist der gleiche geblieben. Wo sich der schöne, schon durch seine Größe auffallende Vogel zeigt, und sei es auch nur auf der Wanderung, wenn er ein wenig rastet, da sucht man seiner habhaft zu werden; an den Horstplätzen aber wird zur Brutzeit unter den Alten sowohl, wie namentlich unter den bald flugbaren Jungen, die auf dem Horstrand hocken, oftmals das furchtbarste Blutbad angerichtet. Am Wasser stellt der Fischer versteckte Fangeisen auf; tollkühne Burschen klettern an den hohen Horstbäumen empor und wagen sich bis zu den Nestern, die häufig auf den schwankenden Enden der Äste ihren Platz haben; sie rauben die licht-grünlichblauen Eier, deren das volle Gelege meist 4 bis 5 Stück zählt. Prämien, von Fischereivereinen gewährt, locken immer mehr zu rücksichtsloser Vertilgung. In der Tat, man muß sich wundern, daß es auch heute noch im Deutschen Reiche eine Anzahl von Reiherhalden gibt – gegen früher allerdings nur spärliche Reste. Ich fürchte sehr, daß auch diese in einem halben Jahrhundert fast völlig verschwunden sein werden, und daß dann der Reiher für Deutschland als Brutvogel ebenso selten sein wird, wie heute schwarzer Storch, Kolkrabe, Uhu oder Wanderfalk.
In Süddeutschland, d. h. südlich des Mains, gibt es schon jetzt kaum noch ein paar kleinere Kolonien; sie sind fast alle in den letzten 30 oder 50 Jahren vernichtet oder versprengt worden, so daß sich nur noch hie und da einzelne Reiherhorste finden. Als fast einzige Ausnahme ist die Kolonie bei Schloß Morstein an der Jagst, auf der Besitzung des Freiherrn von Crailsheim, hervorzuheben; aber auch sie ist stark zurückgegangen, und von den 200 Horsten, die sie vor einigen Jahren zählte, wird wohl kaum noch die Hälfte besetzt sein, obgleich die Besitzer von jeher den schönen Tieren Schutz gewährten und auf manche Vorteile verzichteten. Es ist leicht möglich, daß diese Kolonie das ehrwürdige Alter von mehr als einem halben Jahrtausend erreicht hat; denn eine Nachricht aus dem Jahre 1586 besagt, daß die Reiher hier schon »seit vielen hundert Jahren« horsten. Die Maingegend zählt noch einige Reiherstände; in Mittelfranken beherbergte z. B. der Windheimer Stadtwald Schoßbach im Forstamte Ipsheim noch vor einiger Zeit eine Kolonie von 20 bis 25 Horsten; wie es heute um sie steht, weiß ich nicht. Auch im Hessischen gibt es noch einige kleine Reiherhalden, während die Kolonien bei Nürnberg, Neuhaus in der Fränkischen Schweiz u. v. a. der Vergangenheit angehören. In ganz Elsaß-Lothringen scheint der Fischreiher nur als Strichvogel und auch nur ausnahmsweise vorzukommen, und in der Rheinprovinz ist sein Brutgebiet ganz beschränkt.
In den übrigen Ländern Mittel- und namentlich Norddeutschlands ist der Reiher noch häufiger; er fehlt als Brutvogel wohl keiner preußischen Provinz völlig und tritt ebenso in Oldenburg und in Mecklenburg in mehreren Kolonien auf. Aber es gibt doch auch weite Gebiete, wo man heute vergeblich selbst nach nur einzelnen Reiherhorsten suchen würde. Unserm Sachsen fehlt der Reiher als Brutvogel völlig, nachdem die letzte Kolonie auf den alten Eichen einer Insel im »Horstsee« bei Schloß Hubertusburg durch Fällen der Bäume i. J. 1888 vernichtet worden ist. Einige Reiher zogen sich wohl nach dem Wermsdorfer Wald zurück, sind aber auch dort schon längst völlig verschwunden.