2. Der Zweck derselben. Sie sollen beide ein ewiges Zeugnis dafür sein, dass Jesaia die Schuld des Volkes erkannt und gebrandmarkt, sowie die Strafgerichte Jahwes vorhergesagt habe.
3. Die Anlage derselben. In beiden schildert Jesaia zuerst seine vergeblichen Versuche, Volk und König zum Glauben zu bewegen, um dann dem verstockten Volke den Untergang zu verkünden.
4. Einzelheiten des Inhalts und der Form: c. 7,4 mit 30,15 f., 7,9 mit 28,16, 8,6 f. mit 30,12 f., 8,9 f. mit 29,9 f., 8,15 mit 28,13., 8,14 mit 28,16., 8,16–18 mit 30,8.
5. „v. 16 (in c. 8) klingt wie ein Abschiednehmen von der Arbeit unter dem Volke (Duhm).“ Dasselbe gilt von dem עתה בוא c. 30,8.
Eine geschichtliche Aufzeichnung Jesaias haben wir nun ferner in c. 6, in welchem Jesaia seine Berufungsvision erzählt. Sie ist uns dem Anscheine nach noch vollständig so erhalten, wie sie aus der Hand des Propheten hervorgegangen ist[16].
In diesem Kapitel haben wir also eine weitere wertvolle Bestätigung dafür, dass Jesaia in geschichtlicher Darstellung auch sonst geschrieben hat. Wollte man darauf hinweisen, dass die Schilderung dieser Berufungsvision eben etwas ganz Besonderes sei, so ist dagegen zu erwidern, dass der Zweck ihrer Niederschrift dennoch ganz derselbe ist wie der der Aufzeichnung von c. 7 f. und c. 28 ff.
Es ist oben schon darauf hingewiesen worden, dass das Kapitel sicher vom Propheten erst später aufgezeichnet worden ist, und ebenso ist der Versuch Hackmanns, seinen Inhalt auf Nordisrael zu deuten, als unhaltbar nachgewiesen worden. Der Ausdruck העם הזה fordert gerade auch in diesem Kapitel (v. 5 und v. 1) seine Beziehung auf Juda. Der Zweck des Kapitels geht natürlich aus dem Inhalte der dem Jesaia gewordenen Offenbarung v. 9 ff. hervor: in v. 9 f. wird das Verstockungsgericht über das Volk ausgesprochen; in v. 11 (-13) wird ihm als Strafe dafür der gänzliche Untergang verkündet. Dieser in c. 6 ausgesprochene Zweck setzt voraus, dass der Niederschrift dieses Kapitels eine längere Wirksamkeit vorausgegangen ist. Nicht, als ob Jesaia im Beginne seiner Wirksamkeit nicht ähnliche Gedanken oder Offenbarungen gehabt haben könnte; über solche Möglichkeiten lässt sich schwer streiten; aber niedergeschrieben haben kann Jesaia solche Gedanken erst, nachdem sich das Volk wirklich seiner Predigt gegenüber verstockt gezeigt hat. Daher wird Duhm recht haben, dass die Niederschrift dieser Berufungsvision neben den c. 8,16 und c. 30,8 erwähnten ein neues Dokument von der Wahrheit und Wahrhaftigkeit seiner Mission sein soll.
Mir scheint es nun inhaltlich dem c. 30,8 erwähnten Dokumente, d. h. also der in c. 28 ff. enthaltenen jesajanischen Schrift näher zu stehen. Denn einmal erscheint Jesaia dort mehr als in c. 7 f. von Anfang an von der Unverbesserlichkeit des Volkes überzeugt (vgl. c. 6,9 f. mit c. 29,9 f.), und dann entspricht auch die radikale Verkündigung des Unterganges von Juda in c. 6 mehr den Drohreden in c. 28 ff. als den in c. 8[17]. Wir haben also in c. 6 eine weitere wertvolle Bestätigung für unser Resultat bezüglich der geschichtlichen Darstellungsform der in c. 28 ff. enthaltenen Schrift.
Es kommen nun noch als geschichtliche Stücke c. 20 und c. 22 in Betracht, über die wir aber schnell hinweggehen können.