4) VII j vogel;
5) j. Koppen (Kapaun) zum gebroten (als Braten);
6) I I I j. h. (℔) hecht gesultzt;
7) Ein schweine wiltpret in einem pfeffer;
8) Keßkuchlein und ops;
9) Pistaci, latbergen, leckuchlein, confection.«
Dazu tranken die 12 Teilnehmer: 6 Maß Neckarwein, 3 Maß Rotwein, 6 Maß Reinfall, zusammen 23 Maß, also etwas mehr als 2½ Liter per Gurgel.[298]
Die Gelehrten und Professoren beteiligten sich gerne an solchen Schmäusen, da sie meist weder im Essen noch im Trinken Kostverächter waren, und ihre Einnahmen für gewöhnlich die Anschaffung von Leckerbissen verbot, wenn sie nicht zu nicht immer lauteren Mitteln griffen, ihre Finanzen zu verbessern, deren unschuldigstes noch der Bier- und Weinhandel war.
In allen Universitätsstädten und fast in allen Städten, die höhere Schulen besaßen, war es den Lehrern gestattet, Getränke zu ihrem eigenen Gebrauch abgabenfrei einzuführen, in Frankfurt a. O. sogar die Doktoren aller Fakultäten.[299] In Jena und in Altdorf genossen die Professoren die Freiheit, in dem Kollegienbrauhaus, so viel Bier sie für ihren Hausbrauch und Tischgenossen bedurften, tranksteuerfrei brauen zu dürfen. Ferner war ihnen durch die Statuten von 1569 ausdrücklich die Konzession erteilt, von dem der Universität gehörenden und später privilegierten Rosenkeller dort eingelagerten fremden und einheimischen Getränksorten an Bier und Wein ohne Steuerzahlung zu entnehmen.[300] Da nun die meisten Professoren Studenten bei sich wohnen hatten, so nötigten sie, wie dies in Jena Anlaß zu Klagen gab, ihre Einwohner fleißig zu trinken, »wofür sie ihnen bei allen strafwürdigen Vorfällen durch die Finger sahen.[301]«
»Überdies mag diese Abgabenfreiheit von der Getränkesteuer so manchen Professor zu einem stillen Haustrunk verleitet haben, der wohl häufig stärker ausfiel, als es für seine gelehrten Studien förderlich gewesen sein dürfte«, sagt Reicke[302], weshalb noch im 18. Jahrhundert den Fakultäten eingeschärft wurde, keine versoffenen Professoren zu wählen.