Da waren außerdem noch die Prüfungsschmäuse, denen wir schon im fünfzehnten Jahrhundert begegnen, und die sich als offizielle Festmähler bis zur Gegenwart erhalten haben. Sie waren allen Universitäten gemeinsam, und überall führte der Universitäts-Dekan den Vorsitz bei Tisch.

1496 werden in Leipzig der Dekan und die mit geladenen Examinatoren verpflichtet, streng darauf zu achten, daß den Geprüften nicht zu große Kosten aus dem Schmaus erwachsen. 6 Gerichte, an jedem Tisch ein Schoppen (una scopa) von besserem Wein, sonst Wein und andres Getränk nach Bedürfnis. (Leipziger Statuten 25–27).

Im Statut vom 20./II. 1412 war untersagt worden, daß der Kandidat wälschen Wein, Reinfal, Romagna Wein (romaniam) Malvasier oder sonstige kostbare Sorten verabreiche, höchstens zu Beginn des Mahles oder beim Dessert oder nach dem Dankgebet. (Leipziger Statuten 314. 10).

Beim zweiten Mahle – jeder Kandidat gab drei Essen – durften feine Weine nur gegeben werden, wenn sie vom ersten Mahl übrig waren, beim dritten gar nicht mehr, denn dann war natürlich nichts übrig.

Auf der Universität von Frankfurt an der Oder durften Bier und Wein zum Doktorat und Lizentiat frei, ohne Steuer, eingeführt werden.[297]

Das Menu eines solchen, von Dr. Christoph Scheurl in Nürnberg am 25. November 1525 gegebenen Diners, das Melanchthon durch seine Anwesenheit verherrlichte, bestand aus:

1) Ein sewkopff samt einem lentbrothenn (Lendenbraten) in einem Zislunlein (saurer Sauce);

2) Vorhann (Forellen) und esch (Äschen);

3) V. rephuner;