Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]

In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor unliebsamen Gästen.

»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder »Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals, zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.

Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte, Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden. Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt, vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang, statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der Dorflinde.«[150]

Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes, Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne« zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen, Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.

Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen gezwungen waren.

Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.

Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354, das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag 1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]

Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen, selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.

Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind, die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen. Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen …