Was soll ein Mann,
Der nicht all Tag saufen kann?

Joh. Fischart.

Neben den Wirtshäusern und Ratskellern besaßen die mittelalterlichen Städte ihre nicht jedermann zugänglichen Trinkstuben, die, von gewissen Korporationen für ihre Mitglieder gegründet, auch nur diesen offen standen.

Besonders die Zünfte vereinigten sich nach getaner Tagesarbeit in ihren Trinkstuben, um hier gleichsam im Familienkreise ihrer Fachgenossen und gleichgesinnter Freunde die nur vom Deutschen erkannte Poesie des Trinkens zu genießen.

Dort saßen die ehrsamen Handwerker zusammen, in Norddeutschland beim Bier, im Süden beim Wein, kannegießernd, über Handwerksangelegenheiten Morgensprache haltend und verhandelnd über das Wohl und Wehe ihres Standes, bis die »Weinglocke«, wohl auch lange Glocke genannt, weil sie eine halbe Stunde lang gellte, im Sommer um neun, im Winter um acht Uhr Schluß gebot. In diese Trinkstuben verlegte die Zunft selbst und jeder ihrer Meister alle Feierlichkeiten. Die Freisprüche der Gesellen und Lehrlinge, Hochzeiten, Kindstaufen mit Gastmählern, Trinkgelagen und Tänzen fanden ebenso in den Gildenhäusern statt, wie die Totenschmäuse. Hier wurde das Brommelbier getrunken, das unverehelichte Meister bei gewissen Gelegenheiten als Strafe geben mußten. Diese Trinkstuben nahmen, je älter sie wurden, desto mehr den Charakter von Wirtshäusern an, in denen man auch häufig spielte. 1651 sieht sich der Straßburger Rat wiederholt genötigt, in den Zunftstuben das Spielen um Geld mit Würfel und Karten zu untersagen.[162]

In Nördlingen hatten 1446 die Trinkstuben das Privilegium auf Hazardspiele. Auf der Gesellschaft der Limburger zu Frankfurt a. M. wurde beim Spiele 1458 Jakob Stralenberger von Hert Weiß erstochen. Verwundungen kamen öfter vor. In Freiberg sollte der Schenke kein Geld zum Spiel darleihen, und auch auf Borg oder Kreide sollte nicht gespielt werden. Mehr als zwei Gulden durfte in Torgau keiner verspielen, Spielratten aber, die dem Spiele alle Tage frönten, wurde dieses ganz und gar verboten. Wie diese Bestimmungen aber selbstverständlich übertreten wurden, geht aus der Ausstoßung des Christoph Gering zu Augsburg hervor, der auf der Herrenstube nicht weniger als 7600 fl. verspielt hatte.[163]

Aller Zank und Hader, das Fluchen, Schwören, Gotteslästern, das ärgerliche Disputieren über den Glauben und das heilige Evangelium, das schädliche und schändliche Laster der Nachrede und Verleumdung, grobe, unzüchtige und leichtfertige Reden waren bei Strafe verboten. Wer aber in Torgau es wagte, den hochwohlweisen Rat zu kritisieren und am Ende gar über ihn zu räsonnieren, der mußte gewärtig sein, von dem Stubenherrn beim Rate angezeigt zu werden, damit sich dieser »mit weiterem Ernst und gebürlicher Strafe zu erzeigen wisse«. Der Strafe waren auch die Sänger schandbarer Lieder, die Gäste, welche ein ungestümes Geschrei erhoben und ein wildes Wesen führten, verfallen. Bei der drittmaligen Übertretung trat an Stelle der Geldstrafe halbjährige Verbannung von der geliebten Trinkstube. In Frankfurt war die größte Strafe die Ausschließung von der Gesellschaft.

Von diesen Zunfthäusern haben sich verhältnismäßig nur wenige bis zur Gegenwart erhalten. Entweder fielen sie den Deutschland so oft und gründlich verheerenden Stürmen oder später der Verschönerungssucht, die mit so vielem Altehrwürdigen vandalisch aufräumte, zum Opfer, wenn sie nicht ihren einstigen Bestimmungen entfremdet und zu anderen Zwecken verwendet wurden. Eines der prächtigsten Denkmäler eines dieser ehemaligen Zunfthäuser ist das Schifferhaus in Lübeck, heute noch das Vereinslokal der Schiffergesellschaft, die am 26. Dezember 1902 auf ein fünfhundertjähriges Bestehen zurückblicken konnte.

Nach der ältesten erhalten gebliebenen Hausordnung waren die Brüder und Schwestern der Schiffergesellschaft gehalten, jeden Tag für die lebenden und verstorbenen Mitglieder zu beten. Am Gildetag fand ein Totenamt für die Dahingeschiedenen statt, woran sich eine sehr fidele Schaffermahlzeit schloß. Das noch heute bestehende und in seiner Hauptsache den ursprünglichen Bau aufweisende Schifferhaus wurde 1535 errichtet. In diesem Hause fanden die Schaffermahlzeiten statt, die ursprünglich mit Fastnachtsabend, später aber schon viel früher begannen. Die Kosten dieser Gelage hatten dazu bestellte Schaffer zu tragen. »Da man sich aber gegenseitig immer mehr zu überbieten suchte, so war es schließlich schwer, willfährige Schaffer zu finden. Sie zahlten lieber die hohen Strafen, als daß sie die Wahl zum Schaffer annahmen.« Bis zur Mitte des siebzehnten Jahrhunderts tafelten die Männer allein. Von da ab erscheinen Frauen bei den Schaffermahlzeiten, die tüchtig »mitschafften«.