Und nicht nur der Wein allein schmeckte der Geistlichkeit, beileibe. Sie verachteten auch keineswegs die edle Gabe des Gambrinus, die sie vertilgten, wo sie sie nur erlangen konnte.
Artikel 22 der alemannischen Gesetze verpflichtete jeden, der einem Gotteshaus angehörte, an dieses fünfzehn siclus (Seidel) Bier zu liefern.
Gleichzeitig begannen die Klöster selbst zu brauen, zum Teil mit solchem Erfolg, daß noch viele unserer Zeitgenossen mit der Zunge schnalzen, wenn man ihnen die mit feuchtfröhlichem Nimbus umgebenen Namen wie Augustinerbräu, Salvatorbräu, das ursprünglich von Paulaner Mönchen, vom Jahre 1561 ab, gebraut wurde, und viele andere Biere mit geistlichem Anstrich nennt.
Doch nicht die Mönchsklöster allein, auch die Nonnen brauten Bier, so in Nürnberg die Clarissinnen, von denen ein Sprüchlein besagt:
Den Nonnen am Anger von Sancta Clar'
Gewährten zwei Herzog von Bayern,
Daß sie ihr Bier sich selbsten brau'n,
Drob' gab es viel Jubel und Feiern.
Anfänglich mögen sich die Klöster ihren Bedarf gebraut haben, denn das Konzil von Aachen bestimmt 817 auf das genaueste das Maß von Bier und Wein, das in den Klöstern verabreicht werden durfte.
Besonders reiche Klöster und Abteien, selbst größere Pfarreien, wie in Tetschen in Böhmen, besaßen eigene Hopfengärten, jedenfalls aber sehr oft bedeutende Brauereien mit Malzdarren für hunderte Malter Hafer. So das Kloster von St. Gallen, und Bischof Salomo von Konstanz, der sich um 915 dieses Besitzes dem Kaiserlichen Kammerboten gegenüber berühmte.
Schenkten die Klostergeistlichen ihre Bräue aus, so taten es Weltgeistliche ihren tonsurierten Brüdern mit Vorliebe gleich. Es entstanden geistliche Bierhöfe, so beispielsweise in Siebleben bei Gotha.
Die Geistlichkeit wurde oft geradezu zu Schankwirten.