»Abgesehen vom privaten Bierhandel der einzelnen Geistlichen existierten fast überall, wo sich Domstifte befanden, auch geistliche Bierstuben, sogenannte Domkeller, in denen regelmäßig fremde, sonst in der Stadt verbotene Biere zu haben waren, weil die Inhaber dieser Keller sich um Magistratsverordnungen durchaus nicht kümmerten, und von diesen höchstens nur insoweit Notiz nahmen, als äußerer Zwang dahinterstand, was, wie bei der Macht und dem ungeheuren Einflusse der Geistlichkeit leicht erklärlich, freilich nur selten der Fall war. Die Unsitte des Bierschankes seitens der Geistlichkeit war nicht etwa von kurzer Dauer, nein, sie erhielt sich jahrhundertelang aufrecht, und auch die Reformation machte ihr keineswegs ein Ende. Es fehlte übrigens auch nicht an protestantischen Geistlichen, welche in die Fußtapfen ihrer katholischen Kollegen traten, so daß noch am 17. November 1725 der Landgraf Ludwig des damals doch fast ausschließlich protestantischen Hessen-Darmstadt eine Verordnung erließ, worin er den von der Geistlichkeit ausgeübten Wein- und Bierschank für einen Eingriff in die bürgerliche Gewerbstätigkeit erklärte und bei hoher Strafe untersagte.[266]
Sie waren übrigens auch wohltätig, diese Braumönche, denn sie verschenkten an Bettler statt des Geldes als Almosen ein Glas Dünnbier. So
Bei St. Franzisko, im Kloster,
Braut man vortreffliches Bier,
Und bist du ein armer Teufel,
Zahlst du keinen Heller dafür!
Das war freilich nur Dünn- oder Tropfbier.
Das gute »echte« tranken sie selber oder verschenkten es nur für schweres Geld, wie die Patres Benedictini ihren Likör, der sie um Millionen bereicherte. Die »tote Hand« hat es von jeher bis zum heutigen Tage verstanden, den Kern zu behalten und die Schale freigebig zu verabreichen:
Es braun d' Augustiner
Mit Dampfkraft das Bier,
Die Kraft behaltens selber,
Den Dampf kriegen mir!