Trinkt der Ritter und der Pfaffe,
Trinkt der Bürger und der Laffe,
Trinken Bauern, trinken Knechte,
Und die Hufner und die Mägde.
Mischke, Der fahrenden Schüler Liederbuch (Berlin 1893).
In der guten alten Zeit des Germanentums bis in die Ritterzeit hinein, bevor diese jene Auswüchse ansetzte, die ihren Verfall zur Folge hatten, nahmen die Frauen an den Gastmählern nur teil, solange gegessen wurde. Wenn die Tische abgeräumt und die schweren Kannen aufgesetzt wurden, überließen sie den Männern das Feld.[267] Zu diesem Zwecke saßen auch die Damen abgesondert von den Herren am Tische, so heischte es die Gewohnheit[268], der Anstand.
Später änderte sich das ganz gewaltig. Böse Beispiele verderben gute Sitten, und darum steckte die Trinklust der Männer auch das schwächere Geschlecht an. Und wenn auch dem Trunke ergebene Frauen nicht so häufig waren wie Zecher, so kennt doch die Kulturgeschichte eine ziemliche Zahl trinkfester Frauen, die es mit den Herren der Schöpfung getrost aufnehmen konnten.
Schon der Minnesänger Oswald von Wolkenstein singt von einer Dirne zu Brixen in Tirol, die »Vil parell ausgesuggelt«.
Der Pokal Theudelindens, den Keyßler zu Monza sah, war zwei Fäuste dick und bestand aus einem einzigen Stück Saphir.
In den Trinkstuben und Ratskellern waren die Frauen gern gesehene Gäste, die sich ihr Glas schmecken ließen. Der Markgraf von Meißen nahm bei einem Besuch in Lübeck 1478 an dieser Sitte derartigen Anstoß, daß er Einen Ehrbaren Rat der Hansestadt zu einem Verbot dieses Gebrauches bereden wollte. Allerdings trieben es die vornehmen Bürgerinnen Lübecks auch etwas zu bunt, wie in meinem »Geschlechtsleben« nachzulesen ist.[269]
In dem 1551 in Leipzig erschienenen »Sendbrief an die vollen Brüder im deutschen Lande« heißt es: »Es üben solche Laster jetzund nicht allein die Mannspersonen, sondern auch die Weiber, nicht allein die Alten, sondern auch die jungen Kinder; die können allbereits einander ein Halbes zutrinken. Die Eltern lehrens auch wohl ihre Kinder. »Nu laß sehen«, spricht der Vater zum Söhnlein, »was du kannst, bringe ihm ein Halbes oder Ganzes!« Und über dies alles hat man solches Lasters der Trunkenheit kein Hehl, sondern kitzelt sich damit, als hätte man gar wohl gehandelt« usw. Thomas Murner behandelt die Trinkgelüste der Weiber in einem vielstrophigen Kapitel »Auf der Flasche Riemen treten« seiner Narrenbeschwörung.
Gegen Trunkenboldinnen erließ der Rat von Heilbronn den Erlaß: »Den Weibern, so dem Trunk ergeben, sollen vom Stadtknecht Zettel an den Kopf geheftet werden, mit den Worten: Versoffene Krugsurschel[270].« Ein Ratsprotokoll von Hall vom Jahre 1640 besagt: »Erhardt Geyers filia, die sich mit dem Trunk überladen und in der Kirchen evomieret, ward ins Hetzenest condemniret zur Abscheu, und dazu um 3 fl. gestraft.«[271]
Eine höchst seltsame Einrichtung in Württemberg waren die sogen. Weiberzechen, eigene Stiftungen, aus deren Erträgnissen die Frauen alljährlich einmal ein ordentliches Gelage halten durften, gleich wie fromme Seelen oder Nonnen Vermächtnisse für Bier hinterließen.[272] So bestand bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts in Ochsenbach eine solche Weiberzeche, die alljährlich am Sonntag Invocavit stattfand. Man nannte sie, – nach dem altrömischen bona dea – bekanntlich das Bacchusfest, an dem die Männer nicht teilnehmen durften – Bonnen Deen. An diesem Tage war ein Räuschchen gerne verziehen, wie Vulpius angibt, der das Treiben bei der Weiberzeche näher beschreibt.