Felix Platter erzählt in seiner Selbstbiographie (S. 269), er habe im Jahre 1556 selbst gesehen, wie die Leichenteile einer anatomierten Kindsmörderin in Südfrankreich am Galgen gehenkt wurden.
Das preußische Justizkollegium erließ im Jahre 1709 eine Verordnung, laut welcher Galgen erbaut werden mußten, um diejenigen im Sarge daran zu hängen, die während der Pest gestorben seien, ohne Arznei eingenommen zu haben. Augenscheinlich gönnte man dem Volke nicht, zu beweisen, daß es auch ohne die Ärzte ginge. Il est mort dans les règles sagt Molière so schön.
Noch im Jahre 1711 wurde in Preußen für Deserteure als Strafe bestimmt, daß ihnen die Nase und ein Ohr abgeschnitten werden sollte, ferner wurden sie an die Karre geschmiedet und mußten lebenslänglich auf Festung arbeiten. Friedrich Wilhelm I. bestätigte diese Strafen, ja er bestimmte, daß überführte Helfer von Deserteuren sogleich, ohne des Königs Genehmigung einzuholen, aufgeknüpft werden sollten[58].
Die Jesuiten waren, was außerordentlich viel sagen will, die Verworfensten der ganzen Geistlichkeit in moralischer Hinsicht. Was sie sich herausnehmen durften, lehrt die berühmte Skandalgeschichte des Jesuiten Girard. Dieser hatte als Rektor des Seminars und Schiffprediger in Toulon auch eine heimliche Bußanstalt für Frauen eingerichtet, in welche die schöne und fromme Katharina Cadière, Tochter eines reichen Kaufmanns, 1728 eintrat. Es gelang Girard, durch Anwendung der raffiniertesten sexuellen Mystik das unschuldige Mädchen zu verführen, und durch alle möglichen unzüchtigen Mittel brachte er es so weit, daß die Arme in schwere Hysterie verfiel. In diesem Zustande schwängerte er sie, wußte aber sofort nach jesuitischer Moral durch ein wirksames Abtreibungsmittel die Folgen zu verhindern. Im gegen ihn angestrengten Prozeß wurde er freigesprochen!![59]
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Im bayerischen Gesetzbuch, das Kreittmayr 1751 herausgab, ist die Tortur noch aufrecht erhalten. Sie soll zwar nicht mehr als dreimal wiederholt werden, aber bei Widerruf greift sie stets und so oft wieder Platz, als der Widerruf geschieht. Auch wird die gleich anfänglich zu zwei oder drei Malen eingeteilte oder wegen bezeigter Unempfindlichkeit repetierte Tortur nur für einmal gerechnet! Ergeben sich bei der Wiederholung neue Indizien, dann können die folgenden Grade noch verschärft werden. Auch Zeugen dürfen gefoltert werden. Und zwar waren Daumschrauben, Aufziehen, Spitzruten, Bock- und Leibgürtel, die 48 Stunden umgelegt blieben, gesetzliche Foltermittel! Daß man nicht allzu sanft – nach dem Vorbilde des Hexenhammers und den in der alleinseligmachenden Kirche geübten Praktiken – verfuhr, geht aus Kreittmayrs Bemerkung hervor, daß die Tortur dem Tode oder wenigstens dem Handabhauen gleich geschätzt werde![60]
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Als erster deutscher Fürst schaffte der Freidenker Friedrich der Große von Preußen kurz nach seiner Thronbesteigung unterm 3. Juni 1740 die Tortur ab, allerdings 112 Jahre später, als dies in England geschehen war. Die Juristen leisteten dagegen – wie nicht anders zu erwarten – den heftigsten Widerstand und erhoben die lärmendsten Vorstellungen. Sie meinten, alle Diebesbanden von ganz Deutschland würden sich nun nach Preußen wenden. Da Friedrich aber kein Jurist, sondern ein genialer Mann mit gesundem Menschenverstand war, zudem frei von jeder kirchlichen Beeinflussung, so blieb es dabei[61].
Die völlige Aufhebung der Tortur in Bayern erfolgte erst 1806[62], in Hannover erst 1840[63]. Der letzte vom preußischen Staat angezündete Scheiterhaufen brannte am 15. August 1786[64]. In Eisenach wurde vor den Augen der zwangsweise herbeigeführten Schuljugend am 20. Juli 1804 ein vierfacher Brandleger aus Hötzelsroda bei lebendigem Leibe eingeäschert. Ja, noch Ende des Jahres 1813 soll, wie ich, allerdings ohne Quellenangabe, erfahre, in Berlin ein Verbrecherpaar, Mann und Frau, wegen zahlreicher Brandstiftungen in gleicher Weise justifiziert worden sein.