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Könige und Hofrichter waren in gleicher Weise Schenkungen zugänglich. Ein Abgesandter der Stadt Frankfurt berichtet 1418 dem Rate, „er möge doch erwägen, wie wichtig es sei, dem König reiche Gaben zu senden; die Nürnberger schenkten immer mehr als andere und seien deshalb allmächtig“[65].

Als der Rat der Stadt Frankfurt 1722 den späteren Schultheißen Ochs (von Ochsenstein) nach Wien schickte, um den Reichshofrat Grafen Stein für seine Sache zu gewinnen, erhielt er u. a. folgende Instruktion: er solle dem Grafen erklären, „daß wir, wenn derselbe alles dies erwirken und den Magistrat wieder in den Stand setzen werden, unsere reale Erkenntlichkeit erweisen zu können, gegen Se. Exzellenz für die viele gehabte Mühe uns nach und nach, längstens in Jahresfrist, mit einer Remuneration von 10000 Talern i. e. 15000 Gulden einstellen würde“.

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Auch der Kaiser war gegen Geld keineswegs unempfänglich. Ochs erhielt 1729 den Auftrag, dem Kaiser 100000 fl. zu seinem Schloßbau – für ein Trinkgeld war die Summe doch zu hoch – anzubieten. Aber er erlebte eine Überraschung, über die er am 14. Januar 1730 folgendes schrieb: Er hätte vorsichtig dem Reichs-Vizekanzler das Angebot gemacht. „Er hörte mich genau an und sagte: es seye zwar gut, aber noch nicht de tempore; bürgerliche Deputirte hätten 200000 fl. offeriert, und zwar quartaliter 25000..“ ein köstliches Wettschießen!

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Der Vizepräsident des Reichshofrates hatte Ochs klar gemacht, daß verschiedene Reichsstädte ihm etwas verehrt hatten. „Ich wolle also Magistratum ersuchet haben umb ein Stück extraordinari Hochheimer Wein vom 19er Jahr, und zwar vorher drei bis vier Proben, so in Krügen immediate an Vice-Präsidenten in einem Kästlein geschicket werden könnten. Ich habe es wie billig vor eine Gnade erkennen müssen, und sehe auch nicht, wie es zu dekliniren“. Also wohin Ochs auch kommt, überall am Kaiserhofe Bestechlichkeit! In derselben Tonart geht es weiter. Fast alle Personen, mit denen Ochs in Wien zu tun hat, müssen aus der Frankfurter Stadtkasse bestochen werden.

Kriegk stellt eine große Reihe von Bestechungsposten, die in den geheimen Ausgaben Frankfurts gebucht sind, zusammen, und dabei ist nur ein einziges Mal im Jahre 1771 angegeben, daß ein Herr eine ihm angebotene Summe von 200 Dukaten nicht angenommen habe. Ob es zu wenig war?

Bezeichnend für die Denkweise ist die Antwort des Baron von Vockel in Wien, dem man 1754 100 Dukaten als Referenten in einer Rechtsangelegenheit eingehändigt hatte: er habe das Geschenk „danknehmigst angenommen und sothaner Generosität bei einer anderweiten Gelegenheit justizmäßig (!) eingedenk zu sein angesichert“.