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Noch ein Beispiel für unzählige! Die Reformierten wollten den Bau einer Kirche durchsetzen und machten diesbezüglich auch beim kursächsischen Hof Anstrengungen. Im Jahre 1750 erhielt nun der Frankfurter Rat aus Dresden ein Schreiben, in dem es u. a. heißt: „Ihro Hoheit die Churprincessin (eine Tochter Kaiser Karls VII.) haben auf den Ihnen geschehenen Vortrag sich dahin geäußert, wie Ihro die ganze Sache schon bekannt sei, und Sie Sich erinnerten, wie man in dieser Sache nicht nur Ihren Hrn. Vater, den höchstseligen Kaiser Karl VII. mit einer Summe Geldes gewinnen wollen, sondern auch Ihr einen schönen Beutel mit Dukaten, wenn Sie zu dem reformirten Anliegen behülflich sein würde, zu offeriren Gelegenheit genommen“. Die Bestechungsversuche wurden also ganz öffentlich unternommen[66]!

Heute verstößt es gegen den Ehrenkodex der Rechtsanwälte, also von Privatpersonen, ein höheres Honorar sich auszubedingen für den Fall, daß sie in einem Prozeß gewinnen!

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Bezeichnend für die Roheit des Mittelalters und die außerordentliche Mannigfaltigkeit der vollstreckten Todesstrafen ist, daß man zum Verbrennen verurteilte Personen begnadigte zum Sieden in einem Kessel, der gewöhnlich mit Öl oder Wein, manchmal mit Wasser gefüllt war[67]!

Im Jahre 1466 wurde in Frankfurt eine nicht genannte Todesstrafe in die des Ertränkens umgewandelt weil – der Delinquent krank war[68]!

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Während des ganzen Mittelalters, besonders aber in dessen zweiter Hälfte, sind die Strafen im christlichen Abendlande gewiß nicht humaner, eher grausamer als vier Jahrtausende früher im Gesetzbuch Hammurabis, als in Indien, China, Persien oder sonstwo. Legale Strafen sind: Vierteilen, Rädern, Pfählen, Verbrennen, Ersäufen, Einmauern, Lebendigbegraben, Ausdärmen, Abschneiden der Zunge, Ausstechen der Augen, Sieden in Wasser oder Öl, Abziehen der Haut usw. usw.[69], und zwar zum großen Teil noch im 18. Jahrhundert. Daß die Kirche weit entfernt das Strafwesen zu mildern, durch das scheußliche Inquisitionsverfahren es noch grausiger machte, mindestens nicht auf Beseitigung der Tortur hinwirkte, ist bemerkenswert. Was ihr während der anderthalb Jahrtausende der Herrschaft nicht gelang, erreichten die Freigeister und Philosophen der Aufklärung in kürzester Zeit. Nicht die Kirche hat die Menschenrechte proklamiert und damit das Mittelalter mit seiner barbarischen Geringschätzung des Lebens beschlossen, sondern die große französische Revolution, deren Segnungen Deutschland dem ersten Napoleon verdankt. Zur Geburtstagsfeier des großen Korsen im Jahre 1806 mußte die Stadt Frankfurt ihr Hochgericht abbrechen. Der Marschall Augereau brauchte den Platz für ein Feuerwerk, das aber nicht, wie bisher, der Verbrennung Unschuldiger, sondern der Befreiung von uralter Knechtschaft galt. Mit dem Code Napoleon ist die feudal-klerikale Periode des Mittelalters und der Barbarei begraben.

Die Humanität ist also erst seit wenig mehr als einem Jahrhundert Gemeingut des zivilisierten Europa und beginnt es zu werden mit dem Augenblick, wo das Christentum, dessen Existenzberechtigung nach dem Geiste seines erhabenen Stifters eben auf dieser Humanität basiert, wenigstens als Kirche, zu herrschen aufgehört hat!

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