Genügt unser Recht allen Anforderungen der Vernunft und Menschlichkeit?
Nach unserm BGB. wird die Alimentationspflicht von väterlicher Seite verwirkt, wenn die Mutter in der kritischen Zeit mit mehreren Männern Umgang hatte. Das heißt, das sowieso rechtlich und sozial schwer geschädigte uneheliche Kind wird noch weiter gestraft, indem ihm jede väterliche Unterstützung entzogen wird.
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Die kontrollierte Prostituierte bleibt nach dem heute geltenden Recht nicht nur straflos, sondern der Staat sichert sich sogar durch Steuern einen Anteil an ihrem Verdienst. Dagegen kann aber jeder, der ihr Wohnung gibt, wegen Kuppelei belangt werden. Ihr Gewerbe ausüben und Steuer zahlen dürfen also die Prostituierten, wohnen aber nicht!
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Auch § 175, der die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechtes mit Gefängnis, ev. noch mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht, ist als mittelalterliches Rudiment in Geltung. Der Gesetzgeber nahm weder Anstand an der Inkonsequenz, beim einen Geschlecht zu verbieten, was dem andern erlaubt ist, noch hielt ihn Scheu vor den intimsten Intimitäten des Privatlebens zurück, noch die Erwägung, damit einen Erpresserstand zu züchten. Ja, die Frage, ob es sich um Laster oder krankhafte Veranlagung handelt, wurde noch nicht einmal hinlänglich geprüft. Der Hauptgrund für Aufrechterhaltung des Paragraphen ist der Widerstand orthodoxer Kreise, die deutsche Verhältnisse des 20. Jahrhunderts unter dem Gesichtswinkel der vor 2½ Jahrtausenden im Judenvolke bestehenden beurteilen und das gottgefällig nennen. Vielleicht sind diese auch der Ansicht, daß Prozesse wie Harden-Moltke und Harden-Eulenburg der öffentlichen Sittlichkeit förderlicher sind als Schmutzereien einzelner im stillen Kämmerlein.
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Auf der internationalen kriminalistischen Vereinigung des Jahres 1909 wurde festgestellt, daß in Deutschland jährlich 10 Millionen Polizeistrafen verhängt werden! Also jeder vierte straffähige Deutsche wird jährlich in wirksamer Weise an die segensreiche Tätigkeit der hl. Hermandad erinnert.
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