Nach österreichischem Gesetz muß das „Allerheiligste“ der katholischen Kirche von jedermann, Jude, Freidenker, Protestant, gegrüßt werden. Ein Schwede, unkundig dieses Gesetzes, wurde vor einigen Jahren wegen Unterlassung des Grußes in Ischl zu Gefängnis verurteilt!

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Der Redakteur des „Bütower Anzeigers“ Hugo Röhl war auf Veranlassung des Konsistoriums der Provinz Pommern angeklagt worden, durch eine Artikelserie den Pastor und Lokalschulinspektor Pötter fortgesetzt öffentlich beleidigt und unwahre Tatsachen über ihn verbreitet zu haben. Der Tatbestand war folgender:

Pötter hatte den 42jährigen Lehrer Wockenfuß so lange gequält, bis er Selbstmord begehen wollte. Am zweiten Osterfeiertag sang Wockenfuß mit seinen Schülern zu einer Feier auf dem Gute. Bei einem deshalb ausbrechenden Wortwechsel wurde Wockenfuß von Pastor Pötter zu Boden gestoßen. Als die Wirtin des Pastors im Dezember 1902 einem Knaben das Leben schenkte, brachte der Mann Gottes den Lehrer in Verbindung mit den kursierenden Gerüchten, während in Wahrheit der Bruder Pötters Vater des Kindes war. Kurz nach Weihnachten erschien Pötter im Schulhause, ließ den Lehrer aus dem Bette unter den Weihnachtsbaum im Schulzimmer rufen, las ihm aus der Bibel ein langes Kapitel vor und sagte, als der verwunderte Lehrer ihn nach seinem Begehren frug: „Schweigen Sie, es kommt! Sie sind einer von denen wie der Abschaum der Menschheit, der Krupp ums Leben gebracht hat. Sie haben mich beleidigt! Mit diesem Stock schlage ich den auf das Lästermaul, der noch einmal so etwas sagt.“ Dabei erhob der Seelenhirte den Stock gegen Wockenfuß, der am Verlassen des Zimmers durch zwei Männer verhindert wird, die der Pastor mitgebracht und neben die Tür postiert hatte! Wockenfuß brach ohnmächtig zusammen.

Die Folge war eine Klage des Pastors gegen den Lehrer auf Überschreiten des Züchtigungsrechtes. Ohne Verhör wurde Wockenfuß mit Verweis, Ordnungsstrafe und schließlich mit Entziehung des Züchtigungsrechtes bestraft, endlich wurde er wegen vier einem Knaben erteilter leichter Hiebe seines Amtes entsetzt. Pötter hatte ihm nämlich pflichtwidrig nichts über den Entzug des Züchtigungsrechtes mitgeteilt!

So ähnlich hat der wackere Pastor alle seine Lehrer behandelt! Einer konnte sich nur mit der Dunggabel seiner erwehren! Einen anderen sucht Pötter zu einem für ihn günstigen Zeugnis in einer Strafsache gegen ihn zu bewegen. Soundso oft steht Pötters Eid gegen den der Lehrer.

Der Staatsanwalt erkannte an, daß in allen Fällen, in denen der „Bütower Anzeiger“ das Verhalten des Pastors zu Lehrer Wockenfuß scharf gegeiselt hatte, der Wahrheitsbeweis völlig geglückt sei!

Und das Urteil? Der Gerichtshof zu Stolp in Hinterpommern hielt den Wahrheitsbeweis in folgenden Punkten für erbracht: Pötter hat den Lehrer Halpap aus dem Lehramt vertrieben, er hat eine „Fertigkeit“ in Lehrerkränkungen, er hat die Unwahrheit gesprochen, er hat leichtfertig und aus Rachsucht Anzeigen gegen den Administrator des Grafen Schwerin, des Patronatsherrn, erstattet, er hat sich durch seine Handlungen in Gegensatz zu seinem Eide gestellt. Ferner wurden die edlen und selbstlosen Motive des Angeklagten Röhl vom Gerichtshof ausdrücklich anerkannt und – es will gar nicht aus der Feder – dieser selbe Röhl zu 500 Mark Geldstrafe oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt!

Nach in ganz Deutschland geltendem Recht mußte das Gericht so urteilen!

Und Pötter? Es wurde festgestellt, daß sämtliche Lehrer vor ihm die größte Angst hatten, aber eine Beschwerde hätte gar keinen Sinn gehabt, denn nach dem famosen, heute noch in Preußen gültigen Disziplinargesetz vom 21. Juli 1852 ist, wenn ein Lehrer sich über einen Vorgesetzten beschwert, die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung des Vorgesetzten nochmals zu hören, sondern die Aussagen des Vorgesetzten gelten für erwiesene Tatsachen. Ferner: Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet die Behörde, ohne vorher den Lehrer oder seine Zeugen gehört zu haben. Diese Gesetze gelten heute noch, im 20. Jahrhundert, auch gegen Gymnasialprofessoren, und es gibt noch in Deutschland „Männer“, die solche Behandlung sich gefallen lassen[70]!