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An einem Abend wartete Frau B. vor dem Stadtbahnhof Alexanderplatz in Berlin, als ein betrunkener Schutzmann mit den Worten auf sie zutrat: „Du Sau, was stehst du hier herum?“ Sie verbat sich das Duzen und sagte, daß sie auf ihren Mann warte. Auf weitere Flegeleien hin suchte sie ihm zu entrinnen, der Schutzmann lief ihr aber nach, zog, als die Menge gegen ihn Stellung nahm, den Säbel, hieb um sich und versetzte mit den Worten: „Du Sau, warte nur, wenn ich dich erst auf der Wache habe“, ihr zwei Hiebe mit dem Säbel über das Kreuz. Ein Arzt, der den Vorgang mit angesehen und beobachtet hatte, wie der Schutzmann die Frau sogar in schamloser Weise angriff, wollte als Zeuge mit auf die Wache kommen. Das war aber entschieden nicht im Sinne der Hüter des Gesetzes, denn man wollte ihn erst nicht hinein lassen. Ein Beamter nahm den Arzt beim Wickel und stieß ihn einfach in die Arrestzelle, aus der er erst durch die Intervention des Polizeihauptmannes befreit wurde. Dann erstattete man gegen ihn Anzeige wegen Hausfriedensbruches, der aber nicht stattgegeben wurde.
Da das Gericht annahm, daß der Angeklagte sich subjektiv nicht bewußt gewesen sei, in widerrechtlicher Weise gegen die Frau einzuschreiten, sie auch nicht vorsätzlich geschlagen, sondern sie nur beim Herumfuchteln mit dem Säbel getroffen habe, verurteilte es ihn lediglich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 M.
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Ein Arbeiter, der einem Schutzmann gesagt hatte: „Sie haben uns gar keine Vorschriften zu machen, denn dazu sind Sie uns zu dumm; ich habe so viel Grütze in den Beinen, wie Sie im Kopf“, wurde dagegen in Halle vom Gericht zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt! Ein Student, der ebenfalls in Halle einen Polizeisergeanten mit dem Stocke derart über den Helm geschlagen hatte, daß der Stock in Stücke ging, die Helmspitze abbrach und der Helm sich verbog, dann im Wachtlokal spöttisch geäußert hatte: „Ach, bei der Halleschen Polizei braucht man nur zu fragen, was die Sache kostet, dann ist schon alles erledigt,“ wurde zu einer Geldstrafe von 40 M. verurteilt.
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Der Referendar Morell war zusammen mit dem Kammergerichtsreferendar Tschepke am 20. November 1906 auf einem Berliner Polizeirevier erschienen, um einen Automobilführer, der sie falsch gefahren, feststellen zu lassen. Die nächtliche Störung gefiel den wackern Männern der Ordnung augenscheinlich gar nicht; deshalb stellten sie zwar nicht den Autoführer fest, behielten aber die beiden Kläger auf der Wache! Als Morell dagegen protestierte, schrie der Wachthabende Korrhun dem Schutzmann Keppler zu: „Machen Sie den Mann ruhig.“ Keppler kam dieser Aufforderung gründlich nach, faßte Morell an beiden Schultern und schüttelte ihn gewaltsam so hin und her, daß er mit dem Kopf gegen die Wand flog. Sein Hinweis auf seine Eigenschaft als Referendar nützte gar nichts. Als Morell seinem sich entfernenden Freunde nachfolgen wollte, stürzten sich beide Schutzmänner auf ihn, hielten ihn mit Gewalt zurück, und während Keppler den Referendar Tschepke hinausbeförderte, würgte Korrhun, ein Hüne, den ersteren, schlug ihn auf den Kopf und ließ ihn schließlich in eine Zelle sperren, wo er ihn hinter einem eisernen Gitter halb bewußtlos bis 5½ Uhr festhielt.
Auf die Anzeige Morells hin, lehnte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Schutzleute ab, leitete dagegen das typische gegen Morell(!!) wegen „Beleidigung“ der Schutzleute, „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ und „Hausfriedensbruch“ ein! Erst auf Anweisung des Oberstaatsanwalts wurde die Anklage auch gegen die Schutzleute wegen Beleidigung, Mißhandlung und Freiheitsberaubung erhoben, so daß nunmehr neben Morell auch diese die Anklagebank zierten. Morell wurde freigesprochen, da seine Angaben sich als wahr, die beider Schutzleute als unwahr herausstellten. Korruhn erhielt 5 Monate Gefängnis, Keppler eine Geldstrafe von 100 M.
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Eine Frau wollte, wie ein konservativer Abgeordneter im preußischen Abgeordnetenhause 1908 ausführte, von Grunau nach Hirschberg fahren. Das Geld, das sie zur Bezahlung der Fahrkarte hinlegte, war schmutzig und wurde für falsch gehalten. Daraufhin sperrte man die Frau mit ihrem Kinde, einem dreieinhalbjährigen Knaben, ein. Eine Hausuntersuchung beim Ehemann, einem Arbeiter, verlief resultatlos. Die Frau blieb vier Tage eingesperrt, endlich kam das Geld zur Reichsbanknebenstelle, von da an die Filiale des Schlesischen Bankvereins und schließlich zu einem Goldarbeiter, aber es war und blieb absolut echt. Der Staatsanwalt schickte es darauf zur kgl. Münze, die den ganzen Betrag in funkelnagelneuen Stücken zurückzahlte. Daraufhin wurde die Frau entlassen und meldete sich beim Redner. Die Auslagen betrugen 17,90 M. Die Staatsanwaltschaft aber weigerte sich, diese zurückzuerstatten. Redner setzte daraufhin einen Brief an die Staatsanwaltschaft auf mit dem Hinweis, daß die Geschädigte sich im Falle einer Ablehnung an den Justizminister wenden und der Vermittlung eines Abgeordneten bedienen würde. Die Frau ließ diesen Brief von einem Nachbarn abschreiben. Die Staatsanwaltschaft ordnete nun eine Feststellung an – ob der Nachbar solche Briefe berufsmäßig abschreibe, und ob etwa eine Steuerkontravention vorliege! Auch wurde die Frau noch einmal darüber vernommen, ob sie etwa Quecksilber in der Wohnung hatte!! Nach etwa 14 Tagen wies der Justizminister 15 M. an, blieb also der armen Frau noch drei Mark schuldig!