Der Amtsrichter Emil Theisen war im Jahre 1894 am Amtsgericht in Frankfurt a. M. beschäftigt. Hier machte er alltäglich die Erfahrung, daß bei der Festnahme von Personen und deren Vorführung vor den Richter die zum Schutze der persönlichen Freiheit erlassenen gesetzlichen Bestimmungen von der Polizeibehörde nicht beachtet wurden. Als solche Gesetzwidrigkeiten sich mehrten und ein Bericht an die Justizverwaltung erfolglos blieb, machte er in der Überzeugung, daß der Tatbestand des § 341 St.G.B. vorliege, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wiewohl nun der Disziplinarsenat des Kammergerichtes als erwiesen ansah, daß die Vorführung der vorläufig festgenommenen Personen vor dem Amtsrichter in einer großen Anzahl von Fällen nicht dergestalt „ohne Verzug“ stattgefunden habe, als dies der Vorschrift der Strafprozeßordnung entsprochen haben würde, erkannte er doch auf Zwangsversetzung in ein anderes richterliches Amt von gleichem Range wegen der beleidigenden Form der Anzeigen und Bruch des Amtsgeheimnisses. Letzteres Delikt wurde darin gesehen, daß Theisen der „Frankfurter Zeitung“, die den Fall gebracht hatte, zur Beseitigung einiger Schärfen und um falsche Lesarten zu verhindern, einige berichtigende Mitteilungen gemacht hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte Theisen gedroht, er werde sein ganzes Leben lang darunter zu leiden haben, wenn er seine Strafanträge nicht zurückzöge! Darin sollte er auch recht behalten, denn Theisens Karriere war beendet, weil er nach Ansicht seiner Vorgesetzten „die Justiz zu sehr kompromittiert“ hätte. So geht es also einem preußischen Richter, der Ungesetzlichkeiten rügt[73]!

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Der Turmwächter König in Wasungen bei Jena hatte mehrere Jahre hintereinander die unheimliche Beobachtung gemacht, daß in der Silvesternacht um 12 Uhr ein Licht über den dortigen Friedhof wandle. Auf Grund einer Wette ging er nun am 31. Dezember 1906 mit seinem Freunde Bach, einem befreundeten Kellner und seinen beiden Schwestern zur geheimnisvollen Stunde dort hin. Tatsächlich tauchte das unheimliche Licht Punkt 12 Uhr auf. Während die Schwestern ausrissen, feuerte Bach seinen mitgebrachten Revolver auf das Gespenst und traktierte es dann mit Säbelhieben übel. Daraufhin lüftete das Gespenst sein Inkognito und entpuppte sich als Bernhard Günkel in Wasungen, der seit Jahren in der Neujahrsnacht vom Friedhof einen Kreuzdornzweig zu holen pflegte. Dieser, stillschweigend gebrochen, ist nämlich ein sicheres Mittel gegen Krankheiten bei Mensch und Vieh. Auf den Strafantrag des Gespenstes wurde Bach vom Wasunger Schöffengericht wegen Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Meininger Strafkammer bestätigte diese Strafe, wiewohl Bach, dessen Mut jedenfalls größer war als seine Intelligenz, bekundete, er habe die feste Überzeugung gehabt, nicht auf einen Menschen, sondern auf ein Gespenst losgeschlagen zu haben.

Ob in diesem Falle der Staat nicht vielleicht besser getan hätte für entsprechenden Schulunterricht zu sorgen, statt einem armen unwissenden Menschen, der das glaubte, was die unfehlbare Kirche Jahrhunderte gelehrt und mit Gewalt eingebläut hatte, streng zu strafen? Immerhin ist die Tatsache ein wertvolles Kulturdokument, sowohl bezüglich der Volksbildung als der Strafrechtspflege.

Dritter Abschnitt
Die „Ketzer“ und die römisch-katholische Kirche

Wilhelm Pelisso, ein zwischen 1220 und 1240 im Bezirke von Toulouse tätiger Dominikaner hat ein Tagebuch „Chronikon“ hinterlassen, dessen Handschrift die Bibliothek von Carcassonne (n. 6449) bewahrt. Er schreibt: „Zum Ruhme und Lobe Gottes und der seligen Jungfrau Maria und des hl. Dominicus, unseres Vaters, und der ganzen himmlischen Heerschar will ich einiges aufzeichnen, das der Herr in der Gegend von Toulouse gewirkt hat durch die Brüder des Predigerordens (Dominikaner) und auf die Bitten hin des hl. Dominicus...: Damals starb ein ketzerischer Kleriker, der im Kreuzgang der Kirche beerdigt wurde. Als dies Magister Rollandus hörte, ging er mit den Brüdern (Dominikaner) dorthin, sie gruben ihn aus, schleiften ihn durch die Straßen und verbrannten ihn. Zu gleicher Zeit starb ein Ketzer namens Galvanus. Das entging dem Magister Rollandus nicht; er rief die Brüder (Dominikaner), den Klerus und das Volk zusammen; sie gingen in das Haus, wo der Ketzer gestorben war, sie zerstörten es von Grund aus und machten es zu einer Dungstätte; den Galvanus gruben sie aus. Seinen Leichnam schleppten sie in ungeheurem Zuge durch die Stadt (Toulouse) und verbrannten ihn außerhalb der Stadt. Das ist geschehen im Jahre 1231 zur Ehre unseres Herrn Jesu Christi und des hl. Dominikus, und zur Ehre der römischen und katholischen Kirche, unserer Mutter.“ Arnoldus Catalanus, damals Inquisitor, vom päpstlichen Legaten ernannt, verurteilte zum lebendig verbrannt werden zwei Ketzer, Peter von Puechperdut und Peter Bomassipio; beide wurden zu verschiedenen Zeiten verbrannt. Auch einige Verstorbene verurteilte er, ließ sie ausgraben und verbrennen. Der Inquisitor Bruder Ferrarius (Dominikaner) ließ viele Ketzer ergreifen, ließ sie einmauern; einige ließ er auch verbrennen, unter Beistand des gerechten Gerichtes Gottes.. Der Ketzer Johannes Textor wurde mit anderen verbrannt. Zur selben Zeit ließen die Inquisitoren Bruder Peter Cellani und Bruder Wilhelm Arnaldi (Dominikaner) einige Verstorbene ausgraben, durch die Straßen schleifen und verbrennen. In Montemsegurum (Montsegur) ließen sie den Johannes da Garda mit 210 anderen Ketzern verbrennen. Und ein großer Schrecken entstand unter den Ketzern der ganzen Gegend. (Dieser Wilhelm Arnaud wurde zur Belohnung für dieses christliche Wirken am 1. September 1866 von Papst Pius IX. „selig“ gesprochen!!!) Inzwischen ließ der Bruder Pontius de S. Egidio, Prior (des Dominikanerkonvents) zu Toulouse, den Handwerker Arnold Sancerius vorfordern und nahm gegen ihn viele eidliche Zeugnisse entgegen. Er selbst aber leugnete alles. Der Prior und die Brüder aber verurteilten ihn. Er wurde zum Scheiterhaufen geführt, rief aber fortwährend: „man tut mir unrecht, ich bin ein guter Christ und glaube an die römische Kirche“. Dennoch wurde er verbrannt. Im Jahre 1234 wurde die Heiligsprechung unseres hl. Vaters Dominikus in Toulouse verkündet. Der Bischof Raimundus von Miromonte feierte die Messe im Dominikanerkloster, und nachdem der Gottesdienst fromm und feierlich beendet war, wuschen sie sich die Hände, um im Speisesaal zu speisen. Da kam, durch göttliche Fügung und wegen der Verdienste des hl. Dominikus, dessen Fest man feierte, einer aus der Stadt und meldete, daß einige Ketzer zu einer kranken Ketzerin gegangen seien. Sogleich gingen sie (der Bischof und die Dominikaner) dorthin. Der Bischof setzte sich an das Bett der Kranken und sprach ihr viel von der Verachtung der Welt. Und weil die Kranke im Glauben war, es sei der Vorsteher der Ketzer, so antwortete sie frei auf alle Fragen. Der Bischof entlockte ihr mit vieler Vorsicht ein Bekenntnis dessen, was sie glaubte. Dann fügte er hinzu: Du darfst nicht lügen und nicht an diesem elenden Leben hängen. Deshalb sage ich dir, du sollst standhaft sein in deinem Glauben und nicht aus Todesfurcht anders aussagen, als du in deinem Herzen denkst. Sie antwortete: Herr, wie ich sage, so glaube ich, und wegen dieses elenden Lebens ändere ich meinen Vorsatz nicht. Da sagte der Bischof: Du bist eine Ketzerin, was du bekannt hast ist ketzerisch. Ich bin der Bischof von Toulouse und verkünde den römisch-katholischen Glauben, den ich dich ermahne anzunehmen. Aber er richtete nichts aus. Da verurteilte sie der Bischof in Kraft Jesu Christi(!) als Ketzerin. Er ließ sie mit dem Bett, in dem sie lag, zum Scheiterhaufen tragen und sofort verbrennen. Nachdem dies geschehen, gingen der Bischof und die Brüder (Dominikaner) zurück in den Speisesaal, und was dort bereitet war, aßen sie mit großer Fröhlichkeit, Dank sagend Gott und dem hl. Dominikus. Dies hatte der Herr gewirkt am ersten Festtage des hl. Dominikus, zur Ehre und zum Ruhme seines Namens und seines Dieners, des hl. Dominikus, zur Erhöhung des Glaubens und zur Niederwerfung der Ketzer[74]. In dieser Tonart geht es fort, doch dürfte die Probe genügen, um eine Vorstellung von dem kirchlichen Wirken in christlicher Liebe zu geben, das für Südfrankreich noch so segensvoll werden sollte.

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Als die ersten Katharer – darunter 10 Domherren – 1022 zu Orleans verbrannt wurden, sträubten sich noch vereinzelt die zwar rohen aber nicht raffinierten Gemüter gegen diese Art der Verbreitung der Religion der Liebe. Bischof Wazon von Lüttich (1042–1048) antwortete auf die Frage des Bischofs Roger von Chalons, ob er die Ketzer verbrennen lassen dürfe, daß Blutvergießen gegen den Geist und die Aussprüche Christi sei, der das Unkraut mit dem Weizen stehen lassen will, bis zum Tage seines Gerichtes. Gab es damals, wenn auch nur sehr sporadisch, noch unter den Christen Menschen, so hörte das bald genug auf, wenigstens soweit die tonangebenden Diener der Mutter Kirche in Frage kommen.

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