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Als im Jahre 1747 ein im Brückenturm zu Frankfurt a. M. befindliches Spottgemälde auf die Juden nächtlicherweile zerstört worden war, ließ der Magistrat es wieder erneuern.
Noch 1756 war den Juden verboten, die sogenannte Allee, den jetzigen Goetheplatz, in Frankfurt zu betreten. Erst im Jahre 1806 wurde allen Einwohnern ohne Ausnahme der Gebrauch der öffentlichen Spaziergänge gestattet.
Bekanntlich trugen die Juden im Mittelalter zum Unterschied von den Christen gewisse Abzeichen, spitze Hüte, gelbe Ringe usw. Noch im Jahre 1786 wurde den Juden in Frankfurt eingeschärft, sie müßten schwarze Mäntel als Abzeichen tragen, zugleich wurde ihnen untersagt, Spazierstöcke zu führen. Bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts durften sie ihre Gasse an Sonn- und Feiertagen erst nach Beendigung des Nachmittagsgottesdienstes verlassen.
Im Jahre 1800 hielt ein Doktor der Medizin, der in Frankfurt ein öffentliches Badhaus besaß, es für nötig, folgende Bekanntmachung zu erlassen: Es laufe das Gerücht um, die Juden könnten sich eines jeden seiner Bäder bedienen; er zeige daher an, daß nur zwei der letzteren zur Benutzung durch Juden bestimmt seien, also kein Christ in ein Juden- und kein Jude in ein Christenbad eingelassen werde, sowie daß auch das Weißzeug für beide Teile besonders gezeichnet sei.
Noch im Jahre 1807 ließ man die Juden in den Kaffeehäusern Frankfurts nicht zu, und doch war damals bereits ein toleranter und aufgeklärter Fürst Gebieter der Stadt.
Im Jahre 1817 brach in Frankfurt, wie in vielen anderen deutschen Städten, eine Judenverfolgung aus. Erst 1832 wurde ihnen das Recht gewährt, mehr als ein Haus und einen Garten besitzen zu dürfen. Bis 1834 bestand eine Vorschrift, nach der jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl jüdischer Ehen geschlossen werden durfte. Vollständige Gleichberechtigung mit den Christen wurde den Juden erst 1864 in Frankfurt eingeräumt!
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In Italien ging es den Juden nicht besser. Keyßler erzählt in seinen „Reisen“ (Hannover 1776, S. 177) im Jahre 1730 von strengen Judengesetzen. Z. B. wurde jede auch noch so geringe Lästerung gegen Maria, Heilige oder deren Bilder mit dem Tode bestraft. „Manns- und Frauenpersonen der jüdischen Nation müssen, sobald sie über 14 Jahre alt sind, auf der rechten Brust ein gelbes Zeichen von Wolle oder Seide, ein Drittel Ellen lang, tragen, damit man sie von Christen unterscheiden könne. Die jüdischen Eltern müssen ihren Kindern, welche sich zum Christentum wenden, alles das hinterlassen, was diese bekommen hätten, wenn ihre Aeltern ohne Testament gestorben wären. Zu solchem Ende wird gleich bei der Bekehrung des Sohnes ein Inventarium über das Vermögen des Vaters errichtet. Die Kinder bekommen auch den Genuß der Güter, welchen sonst ihre Väter würden gezogen haben, so lange sie unter der väterlichen Gewalt geblieben wären. In der Charwoche dürfen die Juden von Mittwochen an bis daß Sonnabends die Glocken geläutet werden, nicht aus ihren Häusern gehen, und müssen ihre Thüren und Fenster, bey Strafe eines dreytägigen Gefängnisses mit Wasser und Brodten, zu halten. Sie dürfen auch diese Zeit über auf keinem musikalischen Instrument in ihrem Hause spielen oder singen, wo sie nicht den öffentlichen Staupenschlag zur Vergeltung haben wollen.“
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