Frankfurt war eine protestantische Stadt, und deshalb nahm man in echt christlicher Milde und Nächstenliebe seit 1591 keinen katholischen Mitbürger mehr in den Rat auf.

Noch am 2. Juli 1781 sprach ein Schöffendekret in betreff des Sporerhandwerks aus: einen Katholiken oder Reformierten als Lehrling anzunehmen sei allerdings erlaubt, nicht aber ihm das Meisterrecht zu gewähren.

Der im Jahre 1796 zugelassene Dr. med. Lejeune aus Verviers war der erste als Arzt rezipierte katholische Bürger von Frankfurt. Seit 1624 hatte in Frankfurt kein Katholik den ärztlichen Beruf ausüben dürfen.

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Im 18. Jahrhundert gestattete man den jüdischen und katholischen Verbrechern in Frankfurt weder den Besuch ihrer Geistlichen im Gefängnis noch deren Begleitung bei der Hinrichtung, was beides im 17. Jahrhundert mehrmals zugelassen worden war. Statt dessen drang man den Delinquenten lutherische Geistliche auf. Als im Jahre 1750 ein Katholik hingerichtet wurde und ein Dechant ihn im Vorbeigehen aus dem Fenster heraus absolvierte, wurde das Volk aufs höchste erbittert und hätte ihn fast gesteinigt. Der Rat aber faßte ein Memorandum ab, das eine Protestation und den Ausspruch des Vertrauens enthielt, daß der Dechant und die übrige katholische Geistlichkeit künftig in ähnlichen Fällen nicht wieder derartige Neuerungen sich anmaßen würde, da andernfalls die rechtliche Ahndung folgen würde.

In Frankfurt, einer gleich Hamburg streng lutherischen Stadt, durften die Reformierten ihre Ehen und Taufen nur von lutherischen Geistlichen vollziehen lassen. Diese Vorschrift blieb auch dann noch bestehen, als 1781 den Reformierten erlaubt worden war, für ihre beiden Teile, die Wallonen und die Deutschen, zwei Bethäuser in der Stadt selbst zu errichten, und als 1792 und 1793 der Gottesdienst in diesen neuen Räumen eröffnet worden war. Bisher hatten die Frankfurter Reformierten selbst in ihren Privathäusern keinen Gottesdienst halten dürfen. Erst im Jahre 1806 wurde die Gleichberechtigung aller christlichen Konfessionen dort proklamiert.

Fast alle Handwerksinnungen nahmen Reformierte nicht als Meister auf. Noch 1774 versagte man in Frankfurt einem Schneider, 1779 einem Kürschner das Meisterrecht für ihre reformierten Ehefrauen. Der erste mit einem bezahlten städtischen Amt bedachte Reformierte war – vom Physikus Peter de Spina, der 1640 angestellt wurde, abgesehen – ein 1780 angenommener Lazarettchirurg und der 1783 zum Fähnrich ernannte Hassel. Also auch in Goethes Zeit noch war es eine große Ausnahme, wenn die lutherische Stadt einen Reformierten anstellte, was einem Katholiken gegenüber überhaupt ausgeschlossen war[88].

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Im Jahre 1855 fällte das Konsistorium zu Speier wegen einer Mischehe zwischen einem Christen und einer Jüdin folgende Entscheidung: „Daraufhin (auf die Mischehe) hat das kgl. Konsistorium unterm 29. September 1855 im Namen des dreieinigen Gottes und kraft des Befehles Jesu Christi die definitive Exkommunikation über den besagten M. ausgesprochen und ihn hierdurch aus der christlichen Gemeinde ausgeschlossen“[89].