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Der sozialdemokratische Redakteur Friedrich Westmeyer in Hannover hat in Anspielung auf den Königsberger Geheimbundprozeß, der die kgl. preußische Justiz in bengalischer Beleuchtung gezeigt hatte, in einer fingierten Gerichtsverhandlung darzulegen versucht, wie es Christus vor einem preußischen Gerichtshofe ergehen würde. Natürlich war die einzig mögliche Tendenz seiner Abhandlung, zu zeigen, daß selbst die Vollkommenheit Christi vor solchen Richtern und auf Grund solcher Gesetze nicht standhalten könnte. Das erkannten ohne weiteres zwei als Zeugen vernommene Pastoren vor Gericht an. Aber die zarte Seele eines kgl. Staatsanwaltes war bis in ihre Tiefen durch den Delinquenten, der noch dazu Redakteur, ja sogar sozialdemokratischer Redakteur war, verwundet und sein edler Glaubenseifer, sein glühendes Verlangen, wenn nicht nach der Märtyrerkrone, so doch nach dem Ruhme, Christi Ehre zu verteidigen, ruhte nicht, bis er zwei andere Pastoren glücklich aufgetrieben hatte, die eine gütige Vorsehung mit einer nicht minder zartfühligen Seele ausgerüstet hatte. Auf die Konstatierung dieser Männer Gottes hin, daß sie sich in ihrem christlichen Gewissen verletzt fühlten, wurde Westmeyer nach § 166 des Reichsstrafgesetzbuches (einen solchen gibt es noch heute!!!) auf drei Monate ins Gefängnis gesperrt. Gottlob war damit der am Seelenfrieden des Herren Staatsanwalts und seiner Eideshelfer angerichtete Schaden glücklich repariert, Christi Ehre gerettet.

Westmeyer wurde, nachdem sein Gesuch um Selbstbeschäftigung abgelehnt war, mit einem Sittlichkeitsverbrecher und einem Falschmünzer zusammen in ein bis zur halben Mauerhöhe feuchtes Kellerloch gesperrt, wo er mit Sägen und Spalten von Holz für seine Versündigung büßen mußte. Hier einige Notizen aus seinem Tagebuch: Sonntag, 1. Oktober 1906 (das Jahrhundert ist besonders zu beachten!). „Der Hunger ließ mich die Nacht nicht schlafen. Ich bin aufgestanden von meinem Strohsack und habe die Schublade nach Krümchen Brot durchsucht. Umsonst! Es wird mir nichts anderes übrig bleiben, als meine Eingabe vom 13. September um Bewilligung von Zusatznahrungsmitteln zu wiederholen. Nach der Hausordnung kann ich nämlich bei einwandfreier Führung die Hälfte meines Arbeitsverdienstes, 5 Pfennig pro Tag, für Zusatznahrungsmittel verwenden..“

Am 7. Oktober schreibt er: „Gestern abend spät brachte mir der Wärter noch einen Brief meiner Frau auf die Zelle. Mein vierjähriger Knabe, mein einziger, ist an Diphteritis erkrankt, mein fünfjähriges Mädchen, ebenfalls an Diphteritis erkrankt, soll sich auf dem Wege der Besserung befinden. Und meine Frau allein bei den todkranken Kindern! Der Vater eingesperrt, weil er den allerbarmherzigsten Christengott beleidigt haben soll. Derweil windet sich daheim mein Herzensjunge in Todesqual. Seine Augen suchen den Vater, an dem er mit abgöttischer Liebe hängt... Du, Nazarener, wenn ich dich wirklich beleidigt haben sollte, nun kannst du doch zufrieden sein! Du bist gerächt[99]!“

So pflanzt der kgl. preußische Staat, das Deutsche Reich, im 20. Jahrhundert Liebe zur Religion und zu Christus in die Herzen des Volkes! Sollte eine innere Stimme ihm nicht sagen, daß eine Religion „der Liebe“, falls sie wirklich nach 1½ Jahrtausenden der Herrschaft noch des Polizeiknüttels bedürfte, keine Existenzberechtigung hätte?

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Nach einer Statistik des Berliner Strafrechtslehrers Professor Kahl wurden in den Jahren 1881 bis 1903 wegen „Religionsvergehen“ nach § 166 des Reichsstrafgesetzbuches 6921 Personen verurteilt!! Alle natürlich zu Gefängnisstrafen. Und zwar in 22 Fällen von 2 Jahren und darüber, in 158 zwischen 1 und 2 Jahren, in 1551 Fällen zwischen drei Monaten und einem Jahr und in 5190 Fällen von einigen Tagen bis zu drei Monaten.

Was folgert der Gelehrte daraus? Daß der Paragraph beibehalten werden müsse, aber in einer Fassung, die auch die Parität der protestantischen Kirche wahrt. Denn da die katholische viel mehr Dogmen, Zeremonien und Gebräuche habe als die protestantische, daher auch viel mehr Angriffspunkte biete, sei sie bevorzugt[100]!

So argumentiert ein Professor des 20. Jahrhunderts und zwar in den Vorarbeiten zur deutschen Strafrechtsreform. Die kann gut werden! Rußland, das einzige Land Europas, das einen entsprechenden Paragraphen kennt, wird uns beneiden.