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In Hagen in Westfalen hatte der Verein für Feuerbestattung ein Krematorium erbaut, was im Jahre 1904 auch von der Polizei genehmigt worden war. Gleichzeitig war dem Verein aber mitgeteilt worden, daß die Benutzung des Krematoriums zur Einäscherung von Leichen nicht gestattet würde. Da aber der Verein zu der Verbrennung lebender Ketzer nicht fromm genug war, kam er um die Erlaubnis, Leichen durch Feuer zu bestatten, beim Ministerium ein. Dieses entschied 1907 auf Grund des preußischen Landrechtes vom Jahre 1794 (!) § 10, II, 17, daß die Benutzung des Krematoriums bis auf weiteres untersagt sei. Der Paragraph lautet: „Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei[101].“

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Am 19. August 1907 verfügte der Regierungspräsident Dr. Stockmann in Gumbinnen gegen den Lehrer Leipacher die „Einleitung des Disziplinarverfahrens .. mit dem Ziel auf Entfernung aus dem Amt,“ gleichzeitig ordnete er sofortige Suspension an. Er bezog seitdem ein monatliches Gehalt von 39,50 Mark, von dem er mit seiner Frau leben mußte. Was war geschehen? Der Pfarrer Vierhuff in Grabowen, im Nebenamt Oberschulaufseher, hatte Leipacher bei der Regierung denunziert, wegen Mißbrauch der Lehrfreiheit. Er hatte den Geographie- und naturkundlichen Unterricht nicht im Einklang mit der evangelischen Kirchenlehre erteilt und dadurch das Glaubensleben (!) der Kinder gefährdet. Der Pfarrer hatte aus überfließender Nächstenliebe die Aufsätze, die Leipacher in Zeitschritten veröffentlicht hatte, gesammelt, um den Lehrer bei der Regierung zu verklagen. Daß die Regierung das zuließ, war ein eklatanter Verfassungsbruch, denn selbst in Preußen hat auf dem Papier jeder das Recht, seine Überzeugung auszusprechen. Leipacher wurde am 6. November 1907 in Gumbinnen seines Lehramtes verlustig erklärt. Allerdings hatte Leipacher den Kindern u. a. den biblischen Sündenfall als Sage bezeichnet. Hätte er doch nur die Schlange weiter reden, auf dem Bauch gehen und ihr Leben lang Erde essen lassen (Genesis 3, 14), dann wäre ja alles in schönster Ordnung gewesen. Ja, Ostelbien und Mecklenburg in der Welt voran[102]!

Fünfter Abschnitt
Kriegswesen

Wie Bernold von St. Blasien zum Jahre 1078 erzählt, ließen die Anhänger Rudolfs von Rheinfelden, des Gegenkönigs Heinrichs IV., nach einer Schlacht am Neckar Tausende von schwäbischen Bauern „zur milderen Züchtigung“ entmannen.

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Vor Tortona läßt Friedrich Barbarossa Galgen errichten, um jeden Gefangenen sofort angesichts der Stadt aufzuhängen. Wie Otto Morena weiter berichtet, ließ er zweihundert Veronesen Nasen und Lippen abschneiden und andere zweihundert aufhängen.

Kulturhistorisch merkwürdig ist den Grausamkeiten gegenüber das Urteil der Biographen und Historiker. Als Friedrich Barbarossa einen Dienstmann, der sich früher ihm gegenüber vergangen hat, nicht begnadigt, wiewohl er sich dem Kaiser am Krönungstage zu Füßen wirft, schreibt Otto von Freising rühmend, er habe sich „von der Tugend der Strenge nicht zum Fehler der Nachgiebigkeit verleiten lassen“.