Erst seit dem 8. Jahrhundert verlangte die Kirche Vollziehung der Trauungszeremonie durch einen Geistlichen, aber noch bis etwa 1300 wurden Bauernhochzeiten ohne priesterliche Assistenz in Deutschland gefeiert. Zur Zeit der Minnesinger war es noch nicht feststehende Sitte, die Trauung in der Kirche vorzunehmen[124]. Es genügte, wenn die Brautleute sich vor glaubwürdigen Zeugen die Ehe versprachen. Diese Zivilehe, die bald vollzogen wurde, wurde für rechtsgültig angesehen.

Eine wichtige Zeremonie war die des Beilagers, von der auch bei Kindern nicht Abstand genommen wurde. Als die Tochter König Rudolfs von Habsburg, Guote, den König Wenzel von Böhmen heiratet, legte man beide Kinder die Nacht über zueinander, wiewohl – so berichtet der Chronist Ottokar von Steier CLXXIV – sie von ihren Puppen, er von seinen Falken erzählte[125].

Als Kaiser Friedrich III. mit der reizenden 16jährigen Eleonore von Portugal am 22. März des Jahres 1452 zu Neapel die Ehe vollzog – die Trauung durch den Papst war bereits am 16. des Monats erfolgt – gab es nicht geringe Schwierigkeiten. Friedrich hatte sich nämlich diesen feierlichen Akt für Deutschland aufsparen wollen. Nach langem Sträuben gab er endlich nach. Gerührt durch die Trauer Leonorens, die fürchtete, ihm nicht zu gefallen, und bewogen durch König Alfonso, der ihm klar machte, daß es viel einfacher sei, seine Nichte gleich hier zu lassen, wenn er nicht befriedigt sei, als sie aus Deutschland zurückzuschicken. Er ließ das Lager herrichten, legte sich darauf und ließ sich Leonore in die Arme legen, dann wurde in Anwesenheit des Hofstaates über sie eine Decke gezogen. Es blieb aber bei einem Kusse. Auch waren beide in den Kleidern und standen unverzüglich auf. Die portugiesischen Hofdamen fürchteten (oder hofften?), als sie das Überziehen der Decke und die ernste Wendung, die die Sache anzunehmen schien, sahen, daß es doch etwas shoking würde und kreischten. König Alfonso aber sah mit sichtlichem Ergötzen lächelnd der Zeremonie zu. In der folgenden Nacht wurde das Versäumte nachgeholt, und das junge Paar begab sich zu Bett – jedenfalls unbekleidet, da das damals üblich war – aber nicht in das priesterlich geweihte, das die Portugiesinnen hatten herrichten lassen, sondern da Friedrich Gift oder Zauber fürchtete, in ein anderes. Aber das ging nicht so glatt, denn die Kaiserin, die sich schon zu Bette begeben hatte, wollte trotz dreimaliger Aufforderung Friedrichs nicht ins andere Bett, in dem der Kaiser lag. Sie werde es halten, wie es Brauch sei. Die Männer müßten zu den Frauen kommen und nicht umgekehrt. Der Kaiser verfügte sich dann zu ihr und zog sie an der Hand ins unverdächtige Bett.[126]

*

Wie die Ehe durch Prokuration geschlossen wurde, beschreibt der Chronist Jakob Unrest wie folgt: „Kunig Maximilian schickte seiner diener ainenn genannt Herbolo von Polhaim gen Brittania zu empfahn die kunigliche prawt, der war in der stadt Remis (Reims) erlichn empfanngn, und deselbst beslieff der von Polhaim die kunigliche prawt, als der fursten gewohnhait ist, das ihre sendpotten die furstlichn prawt mit ainem gewaptn man mit dem rechtn arm, und mit dem rechtn fues plos, und ain plos swert darzwischn gelegt, beschlaffen. Also habn dy alltn furstn gethan, und ist noch die gewohnhait“.[127]

Es handelt sich hier um die 1491 geschlossene Ehe Maximilians I. mit der Anna von Bretagne. Übrigens wurde sie niemals vollzogen, da der König Karl VIII. von Frankreich die Braut seines Rivalen trotz des gewährten freien Geleites gefangen setzte und selber heiratete. Die reiche Erbschaft schien ihm diesen Ehe- und Wortbruch zu rechtfertigen. Bekanntlich ließ Maximilian sich diesen Schimpf nicht gefallen und erklärte den Krieg.

Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde vom deutschen Fürstenrecht ähnliches gefordert. Man legte das junge Paar nach der Trauung im Beisein des Hofes in das Paradebett, das im Speisesaal hergerichtet war. Dabei wurden Konfitüren und süßer Wein gereicht. Dann nahm man das Paradebett auseinander und führte die Neuvermählten unter Pauken- und Trompetenschall an die fürstliche Tafel.[128]

*

Erbaulich ging es bei der Verlobung der hl. Elisabeth her. Der Patriarch von Aquileja, Berthold, ein Bruder der ungarischen Königin Gertrud, schändete eine Gräfin. Da er sich durch Abreise der Rache ihres Gemahles entzieht, dringt dieser in das Schlafgemach der Königin ein und hängt sie, im Glauben sie sei mitschuldig, auf.[129]

Trotz der Sittenlosigkeit des deutschen Mittelalters, das sich aber stets der Verwerflichkeit des Ehebruches bewußt blieb, war der gereizte Ehemann sehr unbequem. Der Verführer hatte auf alle Fälle sein Leben verwirkt, in der Regel wurde er verbrannt, oft ging es ihm noch schlimmer. Die beiden Schwiegertöchter Philipps III. von Frankreich, Margarethe, Gemahlin des Kronprinzen, und Blanche, die des Grafen de la Marche, wurden geschoren und zu ewigem Gefängnis verurteilt. Ihre Liebhaber Philipp und Gautier d’Aulnai öffentlich geschunden, kastriert und gehängt.