„Canonici und Ritter machten sich mit den edel geborenen Nonnen zu schaffen.“ Das war schon im 11. Jahrhundert nichts Seltenes. In einem Brief beschuldigt sogar die Geistlichkeit der Domkirche zu Bamberg eine Äbtissin, sie habe ihre Nonnen so Mangel leiden lassen, daß sie durch Liebesverhältnisse sich ihren Unterhalt verschaffen mußten[152]!

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In den Dekretalien des Bischofs Burchard von Worms (1000–1025) finden wir u. a. (ed. Paris 1549 p. 277) folgende Stelle:

„Hast du dir, wie es manche Frauen zu tun pflegen, so eine Vorrichtung oder einen Apparat in Form des männlichen Gliedes angefertigt nach Maßgabe deiner Wünsche, und ihn an der Stelle deiner Schamteile oder abwechselnd (alternis) mit einigen Bändern hingebunden und mit anderen Weibern Unzucht getrieben oder taten es andere mit dem gleichen Instrument oder mit einem andern mit dir? Wenn du es getan hast, sollst du fünf Jahre lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Hast du, wie es manche Frauen zu tun pflegen, mit der vorgenannten Vorrichtung oder irgendeinem anderen Apparat selbst mit dir allein Unzucht getrieben? Tatest du es, dann sollst du ein Jahr lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Tatest du, was manche Frauen zu tun pflegen, wenn sie die sie quälende Geilheit löschen wollen, die sich vereinen und gleichsam den Beischlaf ausüben müssen und es können, indem sie miteinander ihre Genitalien vereinen und indem sie sich so an einander reiben ihr Jucken zu stillen trachten? Tatest du es, dann sollst du drei vierzigtägige Fasten lang während der gesetzlichen Feiertage Buße tun.“

Das spricht nicht für die Sittenreinheit unserer vielgepriesenen Ahnen.

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Tribadinnen wurden schon im 13. Jahrhundert erwähnt, besonders in den Nonnenklöstern. Bereits im 11. Jahrhundert spielten die Lustknaben in England geradezu eine Rolle, und besonders in Klöstern wurde der widernatürlichen Unzucht gefrönt. Dieses uns aus den Vorgängen der Jahre 1907 und 1908 ja genügend bekannte Laster war zur Ritterzeit so verbreitet, daß ein Mann, der nicht sofort bereit war, weiblichem Entgegenkommen Folge zu leisten, Gefahr lief, sich in den Verdacht der „Ketzerei“ zu setzen. Daran änderte auch die Todesstrafe durch Feuer nichts, die z. B. König Rudolf 1277 über einen Ritter Haspinperch nach den Baseler Annalen verhängte.