In Ulm gingen um 1527 selbst verheiratete Frauen mitunter ins Frauenhaus.

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Ein Abgeordneter, den im Jahre 1446 der Rat von Frankfurt nach Köln schickte, führte in seiner Kostenberechnung auch die Ausgabe für den Besuch des Frauenhauses auf[159].

Der Beamte, der in Straßburg die von einem Frauenhause zu zahlenden Gelder zu erheben hatte, schrieb in sein Rechenbuch auch die Worte ein: „Hab a gebickt, thut 30 Pfennig“. Bicken ist der im Elsaß gebräuchliche Ausdruck für die Tätigkeit, um derentwillen man das Frauenhaus aufsuchte[160].

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Das non olet war den Frauenhäusern gegenüber stark ausgeprägt. Bischöfe bezogen Einkünfte aus ihnen, und der Papst soll gar im 16. Jahrhundert mitunter 20000 Dukaten eingenommen haben! In Frankfurt zahlte der Rat bis 1561 aus dem Ertrag der Frauenhäuser an der Mainzer Pforte einen Grundzins an das Leonhardstift.

Sogar als Lehen wurden Frauenhäuser vergeben, von Fürsten, Bischöfen, ja selbst vom Reich! Der Bischof von Würzburg belehnte am Ende des Mittelalters die Grafen von Henneberg als Marschälle des Bistums mit dem Würzburger Frauenhause. In Ober-Ehenheim wurde noch 1577 Michael Kuhle vom Kaiser mit dem Frauenhause belehnt, und die Grafen von Pappenheim bezogen bis 1614 ein Schutzgeld von den fremden Krämern, Fechtern, Spielleuten und den „unzüchtigen Weibern“.[161]

Der Domdechant von Würzburg besaß noch 1544 das Recht, daß das Dorf Martinsheim ihm auf Verlangen eine „schöne Frau“ liefern mußte[162]!

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Als der Rat von Schaffhausen den benachbarten Edelleuten im Jahre 1527 ein Fastnachtsfest gab, wurden auch feile Dirnen zugezogen[163].