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Wie sehr die Geistlichkeit neben dem Seelenheil auf körperliche Wohlfahrt von jeher bedacht war, folgt aus der niedlichen Tatsache, daß bereits im Jahre 1347 in Avignon, bekanntlich der damaligen päpstlichen Residenzstadt, eine wöchentliche Untersuchung der Dirnen durch einen Wundarzt vorgeschrieben war. Erst ein ganzes Jahrhundert später läßt sich eine ähnliche Maßnahme in Ulm nachweisen[164].

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Eine sehr humane Bestimmung findet sich überall: Daß unter keinen Umständen, auch nicht wegen Schulden, die Dirne am Austritt aus dem Bordell und an der Aufgabe des bisherigen Lebenswandels verhindert werden durfte. Auch der Kirchenbesuch mußte ihnen jederzeit gestattet werden[165].

Entgegen den sonst herrschenden Gesetzen, die den Dirnen das Tragen von kostbaren Kleidern und Schmuck verboten, erließ der Züricher Bürgermeister Waldmann 1485 die entgegengesetzte Bestimmung: nur sie durften uneingeschränkt Putz tragen. Damit hoffte er auf den Kleiderluxus der ehrbaren Frauen einzuwirken[166]. Übrigens gab es in Venedig ein ähnliches Gesetz.

Die Kirche erklärte es als ein Verdienst, Dirnen zu heiraten[167]!

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Als der junge Heinrich von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in der St. Denysstraße vor einem Brunnen halt, in dessen Bassin drei nackte junge Mädchen umherschwammen. Aus der Mitte dieses Brunnens wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von Milch und Wein entsandten. Den bigotten Ludwig XI. empfing man 30 Jahre später mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. In Lille wurde Karl dem Kühnen von Burgund die Ehre zuteil, vor einer ungeheuren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei lediglich mit dem Mantel der christlichen Nächstenliebe bekleideten Grazien wiederholen zu dürfen[168].

Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlugen eines Tages, als er vom Kornhaus kam, „zwo hurn“ eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen mußte. Ehe er seine Herberge erreichte, wiederholte sich dies Spiel nochmals[169].