Im Jahre 1492 sprach eine getaufte Jüdin in Basel öffentlich aus, es gäbe keine fromme Jungfrau und Ehefrau in der Stadt, und wenn man eine solche finden wolle, so müsse man sie in der Wiege suchen. Sie ließ sich lieber ewig aus der Stadt verbannen, als diese Anklage zurückzunehmen[170].
In Regensburg beklagte sich 1512 die Besitzerin des Frauenhauses schriftlich beim Rat über den Eintrag, den sie in ihrem Gewerbe erleide. Zur Fastenzeit würden in Klöstern und bei Weltgeistlichen Dirnen beherbergt, um die gesetzliche Abgabe von ihrem Gewerbe zu ersparen. Sie hatte die Dreistigkeit mit den Worten zu schließen: „Ich will geschweigen der Frauen, die fromm Ehemann haben und leider auch viel Abenteuer treiben.“
Selbst 12jährige Knaben besuchten am Ende des Mittelalters, d. h. zur Reformationszeit – wirklich beendet wurde das Mittelalter erst durch die französische Revolution – das Frauenhaus, und zwar anscheinend gar nicht selten. In Ulm beschloß der Rat 1527, Knaben von 12–14 Jahren in die Frauenhäuser nicht mehr einzulassen, sondern mit Ruten hinauszujagen.
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Die Sittenlosigkeit des mittelalterlichen Klerus spottet jeder Beschreibung. In Nördlingen wagte im Jahre 1472 z. B. der Magistrat nicht in seiner Frauenhausordnung die Zulassung von Geistlichen zu verbieten, sondern beschränkte sich darauf, zu untersagen, daß sie eine ganze Nacht darin blieben!
Als man 1526 in Nürnberg das Klarissinnenkloster aufhob, lief ein Teil der Laienschwestern unmittelbar in die Frauenhäuser! Die Klarissinnenklöster waren eigentlich zur Minderung der Unzucht und zur Rettung gefallener Mädchen gestiftet worden! Verordnungen der Städte, die die Insassen und Insassinnen der Klöster zur Zucht ermahnten, waren an der Tagesordnung.
Im 16. Jahrhundert hatte nach Sleidanus und Fra Paolo in der Schweiz jeder Priester seine Konkubine, und zwar soll ein eidgenössisches Gesetz allen Priestern zur Sicherstellung der ehrbaren Frauen vorgeschrieben haben, eine solche zu halten.
Im Jahre 1433 motivierte der Züricher Rat eine sittenpolizeiliche Maßnahme damit, daß Frauen und Männer, Pfaffen und Laien nachts vermummt auf den Straßen erschienen, „unter ihnen auch die Frau Äbtissin zum Frauenmünster und ihre Jungfrau Ursula“.
Daß Beginen die Konkubinen von Priestern waren, geschah so häufig, daß in einer Verordnung des Mainzer Erzbischofs Gerhard II. der Name Begine für gleichbedeutend mit Pfaffenmagd gebraucht wird.