Nur mit Geld war der Henker gut dotiert. Er stand im Gehalte dem Stadtprediger oder Stadtphysikus gleich, außerdem war er fast überall Bordellwirt und verdiente durch Ausübung von ärztlicher Praxis[230].
Erst die französische Revolution erlöste den Henker von der jahrhundertelangen Unehre. Auch hier waren die Menschenrechte wirksamer als die christliche Nächstenliebe.
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Im Mittelalter wurden alle, die sich das Leben genommen hatten, entweder ausgeschleift und verbrannt, oder in ein Faß getan und (in Frankfurt) in den Main geworfen. Dabei war es gleichgültig, ob der Selbstmörder eines Verbrechens bezichtigt war, ob er bei Vernunft gewesen oder nicht. Nur wenn einer erwiesenermaßen nicht im Besitze seiner Geisteskräfte war, wurde er nicht verbrannt, sondern ins Wasser geworfen, bzw. am Ende des Mittelalters auf den Schindanger gebracht und dort mit etwas Erde überdeckt.
Wer sich selbst erhenkt hatte, durfte durch niemand als den Henker abgeschnitten werden. Um die Heiligkeit der Haustürschwelle nicht zu entweihen, mußte dann die Leiche durch ein unter derselben gemachtes Loch hinausgezogen werden. An einigen Orten warf man die Leiche zum Fenster hinaus. Es wird als besondere Vergünstigung bezeichnet, daß man 1486 einer Frau gestattete, den Leichnam ihres Mannes, der sich aus Wahnwitz selbst entleibt hatte, in den Main zu werfen, statt das durch den Henker tun zu lassen.
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Im Jahre 1522 wurden sogar die Güter eines Juden, der sich selbst entleibt hatte, in Frankfurt konfisziert, was sonst nicht Brauch war.
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Erst im Jahre 1723 kommt es in Frankfurt vor, daß man die Bestattung eines wahrscheinlich geisteskranken Selbstmörders auf dem gewöhnlichen Friedhofe erlaubte. Aber sie mußte ganz im stillen und auf dem hintersten Teile geschehen.
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