Aber niemand dachte daran, den schurkischen Pater Benno zu verfolgen. Endlich gelang es dem energischen Eingreifen eines einzigen Richters, gegen den Geistlichen Strafverfolgung zu erwirken. Er wurde auf zehn Jahre vom Messelesen suspendiert und ebensolange in klösterlichem Arrest auf Wasser und Brot gesetzt, d. h. begnadigt, denn daß die Mönche ihrem Kollegen nichts Böses taten, ist klar. Die Regierung fürchtete aber ein energisches Eingreifen. Statt mit dem Schwert hingerichtet zu werden – was das Los der Bäuerin gewesen wäre, wenn der Schurkenstreich nicht aufgekommen wäre – wurde sie auf freien Fuß gesetzt.

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Solche Zustände scheinen heute unmöglich zu sein. Scheinen! Das Zölibat ist eine der Natur zu sehr ins Gesicht schlagende Vergewaltigung, als daß auch beim besten Willen seine Durchführung streng gehandhabt werden könnte. Man mag vorsichtiger sein, Delikte mögen auch seltener werden, aufhören werden sie nie. Aber ein Unterschied ist zwischen der zwar kirchlich verdammten, aber moralisch einwandfreien normalen Befriedigung der Sinnlichkeit und viehischen Vergewaltigung und Versuchung anvertrauter Seelen.

Am 8. April 1910 wurde vor der Strafkammer I des kgl. Landgerichts in Stuttgart gegen den Simplizissimus bzw. dessen verantwortlichen Redakteur Gulbransson in einer Beleidigungsklage des Bischofs Keppler von Rottenburg verhandelt und Gulbransson zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Dieser Vorgang wäre für uns ohne jedes Interesse, wenn nicht während der Verhandlung Dinge zur Sprache gekommen wären, die eigentümliche Blitzlichter auf die sittliche Führung der katholischen Geistlichkeit wenigstens der Diözese Rottenburg geworfen hätten.

Der Stadtpfarrer Bauer von Schramberg war wegen Sittlichkeitsverbrechen zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt worden. Da Bischof Keppler am Vorabend des Schuldspruches eine zu Mißverständnissen Anlaß gebende Rede über die Möglichkeit eines gerichtlichen Falschspruches gehalten hatte, glaubte der Simplizissimus – und mit ihm noch viele andere Organe – daß Bischof Keppler gegen sittliche Verfehlungen seiner Geistlichen, wofern sie nur politisch brauchbar wären, zu milde vorgehe. Deshalb erschien in dem satirischen Blatt eine Zeichnung, den Bischof als Hirten einer Schweineherde darstellend. Die Schweine aber trugen priesterliche Gewandung. Die Überschrift des Bildes lautete: »Alles fürs Zentrum«, die Unterschrift aber: »Durch sein Eintreten für den Pfarrer Bauer hat der Bischof Keppler von Rottenburg gezeigt, daß er nicht nur über Schafe, sondern auch über Schweine ein guter Hirte ist.«

In der Gerichtsverhandlung, in der festgestellt wurde, daß Pfarrer Bauer sich in schamlosester Weise an Kindern usw. vergangen hatte, stellte der Verteidiger Rechtsanwalt Heusel den Antrag, den Wahrheitsbeweis für folgende in der Diözese vorgekommene Fälle zu erbringen. Wir zitieren seine Ausführungen wörtlich:

»1. Der Fall des Pfarrers Gehr von Zuffenhausen.

Ich beantrage hier die Akten der Kgl. Staatsanwaltschaft Stuttgart betreffend die Anzeige gegen den katholischen Pfarrer Gehr von Zuffenhausen vom Jahre 1908 beizuziehen. Pfarrer Gehr hat von zahlreichen Schulmädchen, welche in die 6. und 7. Klasse der Volksschule gingen, also vermutlich im 13. oder 14. Lebensjahr und vor der Kommunion stehenden Mädchen verlangt, sie sollen ihre Röcke in die Höhe heben; er hat einzelnen dieser Mädchen selbst den Rock in die Höhe gehoben, hat Mädchen auch rücklings auf seine Knie gesetzt, sie wie etwa kleine Kinder auf seinen Knien reiten lassen und sie dann rücklings mit dem Kopf zum Boden hinunterschnappen lassen, daß die Mädchen selbst auf den Gedanken kamen, er wolle ihnen unter die Röcke sehen.

Pfarrer Gehr hat weiter, was das Schwerwiegendere ist, um die Entdeckung seiner Verfehlungen zu verhindern, die Mädchen so bearbeitet, daß es schwer, wenn nicht unmöglich war, von ihnen den wahren Sachverhalt erfahren zu können. Es ist durch mehrfache Landjägermeldungen bestätigt, daß Pfarrer Gehr sich direkt bemüht hat, die Mädchen zu falschen Aussagen zu verleiten, und daß den mißbrauchten Kindern mit der Hölle und mit Gotteszell gedroht worden ist, falls sie etwas gegen den Pfarrer aussagen.