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Eine sehr verständige, nur etwas gewalttätige Sitte herrschte im Fürstentum Hechingen, um die eheliche Harmonie zu sichern. Die gesetztesten Bauern einiger zu Balingen gehöriger Ortschaften wählten einen ehrlichen, untadelhaften Mann in aller Stille. Dieser wurde Datte genannt, im Schwäbischen soviel wie Vater. Der Datte wählte sich zwei Assistenten. Erfuhr er nun, daß ein Ehepaar im Zwist lebe und sich gegeneinander unanständig betrage, dann erkundigte er sich genau, ob das Gerücht auch begründet sei. War es der Fall, dann ging er nachts mit seinen beiden Assistenten vor das Haus des Ehepaares, klopfte an und antwortete auf die Frage: Wer da? weiter nichts als: »Der Datte kommt.«
Hat diese wohlmeinende Mahnung zum Frieden keinen Erfolg, dann kommt er ein zweites Mal in finsterer Nacht, klopft stärker an und sagt nochmals: »Der Datte kommt.« Blieb auch diese Warnung fruchtlos, dann kam er ein drittes Mal nachts, jetzt aber mit seinen vermummten Assistenten. Mit Knütteln machen sie sich über den schuldigen Teil, der gewissenhaft ermittelt ist, her und verprügeln ihn exemplarisch. Die Wirkung dieser Sitte war glänzend, denn lange Zeit kamen keine Ehehändel in den betreffenden Orten vor. Als aber der Datte seines Amtes einmal zu energisch gewaltet hatte, untersagte die Landesregierung den Brauch.
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Eine befremdende, aber der da und dort in unserem Recht auftretenden Romantik ein ehrendes Zeugnis ausstellende Sitte bestand darin, Verbrecher dann frei zu lassen, wenn Jungfrauen sie zur Ehe begehrten.
Im Jahre 1505 erschien zu Lyon ein Buch mit dem Titel: »Le Masuer en françois selon la coutume du hault et du bas pays d’Auvergne«. Hier heißt es Blatt 119: »In mehreren Orten und Ländern herrscht die Gewohnheit, wenn eine heiratsfähige Frau, namentlich, sofern sie noch Jungfrau ist, einen zum Tode verurteilten und zum Galgen abgeführten Mann zum Gatten verlangt, man ihn der genannten Frau überliefert; sie wird ihm das Leben retten. Aber, setzt der Autor hinzu, es geschieht dies entgegen dem gemeinen Recht.«
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Im Kirchenstaat scheint dieser Brauch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestanden zu haben. Der 1812 hingerichtete Räuber Stefano Spadolino wurde nämlich von der Galeerenstrafe befreit durch eine Türkin, die das Christentum annahm und ihn zur Ehe begehrte.
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