Es ist immer dieselbe Sache: Von der Universität und der gelehrten Zunft gering geschätzt oder bekämpft, wird der »Dilettant« nach seinem Tode mit Gewalt zum Professor und Kollegen gestempelt. Denn, wollte die gelehrte Zunft auf die Outsider verzichten, dann wäre das gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die größten Förderer der Wissenschaft.

Anm. Hierzu ist in meinem Buch: »Dinge, die man nicht sagt«, das Kapitel: »Kunst und Dilettantismus« zu vergleichen, das noch eine Reihe Ergänzungen liefert.

Fünfter Abschnitt
Von Universität und Schule

Die mittelalterlichen Scholaren der Artistenfakultät, also die große Masse, lebte in den Bursen in größtem Zwang. Sie standen den ganzen Tag unter Aufsicht, ihr Aufstehen, Essen und Trinken, Studium, Ausgehen, alles war vorgeschrieben, das Verbot der Wirtshäuser und Tanzräume, des Kartenspiels bestand bei ihnen wie bei unsern Mittelschülern, kurz, sie waren durchaus unfrei im Gegensatz zum modernen Studenten, hinter dem sie an Lebensalter allerdings bedeutend zurückstanden.

Nichts aber wäre falscher, als die Annahme, sie hätten deshalb einen halbwegs anständigen Lebenswandel geführt. So muß ein Heidelberger Statut von 1466 verbieten, daß die Scholaren den Magister während der Vorlesungen durch Geschrei und Schimpfreden störten, oder dadurch, daß sie einen Fuchs zwängen, das Salve anzustimmen oder mit Dreck würfen. Schon früher mußte in Heidelberg verboten werden, in den Vorlesungen mit Steinen zu werfen oder ähnlichen Unfug zu verüben. Wer während der Vorlesung mit Steinen wirft – heißt es dort 1444 – oder andere Unverschämtheiten sich zuschulden kommen läßt, dem soll – man meint das Sitzorgan gegerbt werden. O nein – dem soll eine Vorlesung als versäumt angerechnet werden!

Die groben Späße der Scholaren arteten bisweilen geradezu in Verbrechen aus. Sie plünderten die Gärten der Bürger, drangen nachts in die Häuser, beleidigten die Braut auf dem Zuge zur Kirche, drängten sich in Hochzeitsgesellschaften und wollten hier die Herren spielen, erregten nachts Waffenlärm, indem sie auf die Steine der Straßen schlugen, und griffen die Wächter an und wer sonst über die Straße kam. An allen Universitäten ereignete sich dergleichen Unfug. In Köln, Heidelberg und anderwärts kam es wiederholt zu förmlichen Tumulten, bei denen Sturm geläutet und das Banner entfaltet wurde.

Nur einen Unfug kannte man damals noch nicht, den der späteren Duelle. Von ihnen findet sich keine Spur. Beleidigungen wurden von Magistern und Scholaren auf dem Rechtswege ausgetragen, ohne Schaden an ihrer Ehre. Sonst setzte es tüchtige Prügel ab, was jedenfalls weit verständiger ist, als die Säbelschlägerei und Pistolenschießerei zwischen den dümmsten Grünlingen, die sich in ihrer funkelnagelneuen Ehre jeden Augenblick beleidigt fühlen. Wer den haarsträubenden Unfug und den frivolen Leichtsinn vieler studentischer »Ehrengerichte« kennt, wird das nur bestätigen können.[120]

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Einst frug der Kurfürst Christian von Sachsen Friedrich Taubmann (1565–1613), »was die Studenten in Wittenberg machten? Taubmann stehet von der Taffel auff, gehet mit dem Degen in den Hoff hinunter, hauet in die Steine, grabet etliche auss und wirfft zu dem Churfürsten in die Fenster und schreyet: ›Herunter, du Penal, du Spulwurm‹ etc. Der Churfürst läßt ihm sagen: Er sol nur auffhören, er hätte Bescheids genug.«[121]