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Prinz Wilhelm von Nassau-Dillenburg erzählt in seiner 1694 abgefaßten Reisebeschreibung über die Studenten in Padua: »Padua ist eine weitläufige, aber menschenleere Stadt, in deren Straßen man auch im größten Regen trocken einhergehen kann, unter den Gängen, die vor den Häusern sind. Es ist aber wunderlich, daß dort die Studenten Macht haben, Arme und Beine nicht nur sich selbst, sondern auch Fremden zu zerschießen.

Sobald es Nacht wird, gehen sie gewaffnet in Scharen aus, auf verschiedenen Parteien, und verstecken sich hin und wieder hinter die steinernen Pfeiler. Kömmt einer, so rufen sie ihn an: Qui va li? Da trägt es sich bisweilen zu, daß man zwischen zwei Qui va li? kömmt, und also in der größten Gefahr ist. – Auch dieses läßt die Republik (Venedig) aus Politik zu.«[122]

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Das wilde Leben der Scholaren wurde durch das ihrer Lehrer höchstens noch übertroffen. Da ist verboten, daß ein Magister mit einem Stein, einem Becher oder etwas ähnlichem werfe. Wer nur den Arm zum Werfen erhob, aber nicht warf, hatte zehn neue Groschen Strafe zu zahlen, wer warf, aber nicht traf, hatte acht Gulden zu erlegen, wer aber traf, wurde nach der Größe des Schadens bestraft. Auch Faustschläge und Reißen an den Haaren hatten ihre Tarife! Man stelle sich vor: Professoren! Niemand sollte auch durch das Fenster einsteigen. Tief blicken läßt die Bestimmung, daß kein Lehrer ad commodum suum meretricem (zu seinem Nutzen eine Prostituierte) ins Kollegium mitbringen dürfe. Das war sehr teuer und kostete eine ganze Jahresrente als Strafe, ebenso wie das andere Verbot, das man zu erlassen für nötig befunden hatte: vel actum venereum inibi exercere (den Beischlaf dort auszuüben). Bei den Disputationen aber war das Verbot von Schimpfworten wie ketzerisch, der Ketzerei verdächtig, Eselei oder Dummheit verboten.[123] Leider besitzen wir keine Instanz, die aus den Polemiken unserer Gelehrten die Schimpfereien und Lackelhaftigkeiten entfernte, die immer noch an den sozialen Tiefstand früherer Jahrhunderte unliebsam erinnern.

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Von der kläglichen Finanzlage, in der sich in der Regel die mittelalterlichen Universitäten, Fakultäten und Professoren befanden, gibt eine Vorstellung die Motivierung der Wiener Fakultät für das Unterlassen einer Beschickung der Nürnberger Tagung, auf der der Kaiser über die Berufung eines andern Konzils verhandeln wollte. Sie schreibt am 30. Dezember 1442: »weil die Universitätskasse vollkommen leer sei und die Universität selbst in großen Schulden stecke.«

Mag auch der Wunsch, sich überhaupt zu drücken, bei der Schwarzfärbung mitbestimmend gewesen sein, so beweisen doch die Schwierigkeiten, die die gleiche Universität hatte, um ihren Gesandten 1433 in Basel mit Geld auszustatten, daß Schmalhans Küchenmeister war. Jeder Professor hätte im Durchschnitt jährlich drei Gulden beisteuern müssen. Das ist allerdings sehr viel, wenn man bedenkt, daß der Mindestbesoldete nur 30 Gulden im Jahre an Gehalt erhielt und daß nur die Professoren der oberen Fakultäten – in Wien etwa 30 Gelehrte – Einnahmen von 80–100 Gulden buchen konnten. Ganz wenige unter ihnen zogen bedeutende Revenuen aus Prüfungen, sowie ihrer Praxis als Anwälte oder Ärzte.[124]

Jede Nebeneinnahme war natürlich hochwillkommen. Am meisten warfen die Promotionen in den oberen Fakultäten ab. Der Doktorand war verpflichtet, an die bei der Promotion anwesenden Magister und Doktoren Geschenke zu verteilen, und zwar zumeist ein Paar Handschuhe, wobei auch wohl unterschieden wurde, wer solche aus Hirschleder bekommen solle oder aus einer geringeren Qualität. Auch ein Barett, ein Geldstück oder einige Ellen Tuch waren übliche Geschenke. In Frankfurt wurden zwischen den Doktoren der oberen Fakultäten förmliche Verträge geschlossen, welche z. B. den Doktoren der Medizin das Recht verbürgten, bei der Promotion von Juristen und Theologen mit solchen Geschenken bedacht zu werden und umgekehrt. Dazu mußte der Doktorand Wein und Konfekt den Examinatoren und dem Kanzler liefern und den Doktorschmaus, dem sich bisweilen auch ein Ball anreihte, bezahlen. Da ist es dann kein Wunder, wenn die Kosten einer Promotion enorm waren. So mußte in Leipzig zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein Doktor der Rechte bei seiner Promotion für Gelage, Umzüge, Musik und Geschenke die Summe von 250 Dukaten aufwenden.[125]