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Wie kläglich die finanzielle Lage der Professoren war, geht aus einer Klageschrift der Universität Heidelberg von 1462 an den Papst hervor. Sie seien großenteils alte Männer, die von ihrer akademischen Tätigkeit leben müßten und gezwungen wären, zu betteln, wenn der Papst ihnen die mit ihren Professuren verbundenen Pfründen entzöge. Deshalb möchte der Papst ihre unentschiedene Stellung in den wegen der Konzilien entstandenen Parteikämpfen nicht verübeln, da sie auch von ihrem Landesherren abhängig seien. »Wenn wir ihm nur im geringsten entgegentreten, dann verlieren wir unsere Einkünfte.«[126]

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Nach einer Urkunde vom Jahre 1804 erhielt Immanuel Kant folgendes Gehalt: »I. Als Professor der Logik und Metaphysik 1) Salarium 166 Thaler 60 Grsch. 2) Zulage 86 Thlr. 73 Grsch. 16⅕ Pf. 3) Accise 26 Thlr. 50 Grsch. (quartaliter zahlbar). 4) Mühlen-Gefälle (als annuum fällig den 1. April) 4 Thlr. 5) Thalheimsche Gefälle (als annuum fällig den 19. Juni) 17 Thlr. 53 Grsch. 3 Pf. 6) An Getreyde 44 Schffl. Roggen, quartaliter zu berechnen, aber gewöhnlich erst im letzten Quartal zu empfangen. Diese sind im Etat à 40 Grsch. p. Schffl. angeschlagen auf 19 Thlr. 50 Grsch. 7) Aus dem Stipendio Gerhard Janseniano (als annuum fällig den 31. Dezbr.) 75 Grsch. 8) An Zinsen aus der philosophischen Fakultät (halbjährig in Ostern und Michael fällig) 10 Thlr. 88 Grsch. 1⅛ Pf. 9) Ex Signis Initiationis (halbjährlich in Ostern und Michael fällig) nach der Fraktion 27 Thlr. 17 Grsch. 15 Pf. 10) An Censur-Gebühren nach der Fraktion 6 Grsch. 11) An Holz 5 Achtel, welche von der Königl. Holz-Cämmerey im ersten Quartal des Etats-Jahres pränumerando geliefert werden. Diese sind im Etat à 5 Thlr. p. Achtel angeschlagen auf 25 Thlr. Summa als Professor 385 Thlr. 43 Grsch. 17 (1713⁄40) Pf.« Dazu kommt sein Gehalt II. als Senator, der sich in ähnlicher Weise zusammensetzt, in Höhe von 43 Thlr. 59 Grsch. 17 Pf., ferner der als Senior der philosophischen Fakultät in der Höhe von 100 Thalern und endlich eine außerordentliche Zulage aus der kgl. Ober-Schul-Kasse im Betrage von 220 Thalern. Mithin stand sich der größte Denker, den Deutschland, vielleicht die Erde am Ende des 18. Jahrhunderts besaß, auf 749 Thaler, 23 Groschen und 10 Pf. im Jahre![127]

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An der Leipziger Universität gab es im Mittelalter ein großes und ein kleines Kolleg, in denen die Studenten, wie ja damals allgemein üblich, auf Grund besonderer Statuten gemeinsam lebten. Diese Statuten nun bestimmten nicht nur die Reihenfolge, in der bei Tisch die Speisen anzubieten waren, sie enthielten auch die Vorschrift, daß kein Kollegiat in den Vorlesungen oder Disputationen Sätze aufstellen dürfe, die der Mehrheit der Kollegiaten mißfielen. Wer es doch tat und auf die Mahnung nicht hörte, verlor Tisch und Einkünfte, bis er vom Kollegium wieder zu Gnaden aufgenommen war. Es war also möglich, daß im Kleinen – acht Stellen aufweisenden – Kolleg eine Meinung zulässig war, die im Großen Kolleg mit 22 Stellen verboten war und man fand nichts Entehrendes darin, eine wissenschaftliche Ansicht durch einen Majoritätsbeschluß einer derartigen Genossenschaft zu unterdrücken und offen durch solche Mittel auf die Gesinnung zu wirken. Mag es sich auch entsprechend der ganzen mittelalterlichen Methode um die einfältigsten Spitzfindigkeiten gehandelt haben, so war darum die Vergewaltigung der Lehrmeinung nicht geringer.[128]

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Das ist weniger verwunderlich, wenn man weiß, daß jedem mittelalterlichen Universitätslehrer nicht nur die Kleidung, in der er allein Vorlesungen halten durfte, sondern auch Inhalt und Form des Unterrichts genau vorgeschrieben waren. Und zwar nicht etwa bloß das Buch, sondern auch der Kommentar, die Glosse und damit der ganze Gang und Hauptinhalt der Erklärung. Ferner ob und wieviel er diktieren, ob er aus dem Heft vortragen oder wenigstens einen Gedächtniszettel benutzen dürfe. Es war auch verboten, in einer Stunde mehr oder weniger als die von der Fakultät vorgeschriebenen Abschnitte durchzunehmen. War auch meist freier Vortrag gefordert, so tadelt ein Ingolstädter Gutachten von 1507 es doch als verwerfliches Virtuosentum, daß der Doktor Theoderich, ein Jurist, Text und Glossen aus dem Gedächtnis anführe, statt sie aus dem Buch vorzulesen. Der Lehrer war in solcher Weise nach allen Seiten hin gebunden und wurde so sehr nur als Werkzeug betrachtet, daß er nicht nur sich – wie unsere heutigen Volksschullehrer, sofern sie Religionsunterricht zu erteilen haben – den in den vorgeschriebenen Büchern und Kommentaren vertretenen Ansichten anzuschließen hatte, sondern auch Methode und Meinung wechseln mußte, wenn die Fakultät die Bücher wechselte.

So konnte der Streit von zwei Schulen der Kommentatoren über die logischen Lehrbücher zu einem Kampf an den Universitäten und unter den Universitäten werden, wie der berühmte zwischen den Realisten, die sich bei der Erklärung der Aristotelischen Logik und des allgemein gebrauchten Kompendiums des Petrus Hispanus den älteren Kommentatoren, Albertus Magnus, Duns Scotus, Thomas von Aquino u. a. anschlossen, und den Nominalisten, die an Occam anknüpften. Letztere, die auf Wortformen der Begriffe und Verhältnisse des Satzbaues das Hauptgewicht legten, wurden die größten Meister spitzfindiger und sophistischer Dialektik. Es handelte sich lediglich um einen literarischen, keinen spekulativen Parteigegensatz.

Nun ist nichts bezeichnender für das Wesen der mittelalterlichen Universität und den Lehrzwang, den sie ausübte, als die Tatsache, daß die eine Richtung die andere nicht neben sich duldete, vielmehr an der einen Universität nur nach der alten, an der andern nur nach der neuen Methode gelehrt werden durfte.