Das Bild, das Küchelbecker von der Wiener Universität noch um 1730 entwirft, spricht Bände über die segensreiche Wirkung der Kirche in wissenschaftlichen Fragen. Galt dort die alleinige Meinung der Kirche, so ist das bei einem orthodoxen Hofe weniger verwunderlich. Aber das war nicht alles. »Wir wollen nur anführen, daß die Auctorität des Heil. Aristotelis in Philosophicis hieselbst ebenfalls infalible ist; Dahero die hiesigen Magistri artium, als unmündige Kinder ihre Vernunfft unter dem »Autos epha« gefangen nehmen und dessen Dogmata beschwehren müssen. Auch in der Jurisprudenz muß man nach der alten einfältigen Leyer derer Canonisten und Civilisten forttantzen und beyleibe keine neuen Meinungen, auch nicht einmal exercitii gratia, statuieren, wo man sich nicht einen Schwarm Jesuiten auf den Halß laden will... In der Medicin hat es fast gleiche Bewandniß, die Moral und Jus Naturae werden allhier schlecht tractiret, und fast nichts als Fabeln und absurde Principia, deren sich ein jeder vernünfftiger Mensch schämen muß, tradiret. Das Jus publicum und die Historie, so wohl die Profan- als Kirchen-Geschichte, können ebenfalls nicht aufrichtig gelehret werden, weil sonst die römische Kirche ziemlich würde censiret werden müssen. Dieses alles ist auch die Ursache, warum so viele österreichische Cavaliers, wenn sie auf Reise gehen, zu Leyden noch eine Zeit lang studieren, und diese Studia daselbst tractiren. Und mit kurtzen: wie ist es möglich, hinter die Wahrheit zu kommen, wo man nicht libertatem sentiendi, ratiocinandi hat. Denn Latein und die Metaphysique alleine machen keinen Gelehrten.«[134]
*
Am 23. Juli 1798 erschien eine »Verordnung wegen Verhütung und Bestrafung der die öffentliche Ruhe stöhrenden Excesse der Studirenden auf sämmtlichen Akademien in den Königlichen Staaten«. Friedrich Wilhelm III. von Preußen erteilt darin der Polizei das früher versagte Recht, Studenten zu verhaften, wobei sie sich nötigenfalls militärischen Beistandes bedienen durfte. In keinem Falle sollte gegen Studenten, die sich »Ungezogenheiten und Ausschweifungen« erlauben und »ihren Frevel so weit treiben, daß solcher der öffentlichen Sicherheit gefährlich geworden« auf Geldstrafen oder Relegation erkannt werden, sondern auf Gefängnis oder körperliche Züchtigung. Unter keinerlei Vorwand wird jemand der Zugang zu dem Gefangenen gestattet, selbst der Gefangenenwärter darf sich mit ihm in keine Unterredung einlassen, auch nicht einmal in das Gefängnis kommen, sondern muß mittelst einer Drehmaschine für die Nahrung und Reinlichkeit des Gefangenen sorgen. Bücher und Schreibmaterialien waren nicht gestattet; die Nahrung ist »unveränderlich« gleichförmig. »Die Züchtigung mit Peitschenhieben« muß als »ein väterliches Besserungsmittel angesehen, sie muß im Gefängnisse in Gegenwart des Vorgesetzten vollstreckt, und von diesem mit den nötigen Ermahnungen begleitet werden.«
Diese Strafe wäre unverständlich, wenn man nicht wüßte, wie die Studenten in und außerhalb Preußens damals und früher, aber auch noch später gehaust haben. Bonner Korpsstudenten haben uns noch im Jahre 1910 daran erinnert, daß der alte Geist des Vandalismus in unsern Musensöhnen die Stürme der Jahrhunderte überdauert hat.[135]
*
An die großen Disputationen, eine der wichtigsten Institutionen der mittelalterlichen Universität, die bisweilen vierzehn Tage dauerten und in denen Berge leeren Strohs gedroschen wurden, schlossen sich häufig Disputationen über mehr scherzhafte Probleme an. Entsprechend der Liederlichkeit des Klerus und dem wüsten Treiben der Scholaren war auch die Wahl des Themas. So wurde 1494 in Erfurt über das Monopol der Schweinezunft, 1515 ebenda über Säufer und Suff (de generibus ebriosorum et ebrietate) disputiert. In Heidelberg aber verzapfte Joh. Grieb unter Wimpflings Präsidium 1478 oder 1479 seine Weisheit über die Schelmenzunft (monopolium et societas des Lichtschiffs). Im Jahre 1499 aber disputierte man über die Treue der Kokotten (de fide meretricum) und die Treue der Beischläferinnen der Priester (de fide concubinarum in sacerdotes). Daß bei diesen Festakten der Fakultät, die vom Katheder herab gehaltenen Reden von Zoten und unanständigen Schwänken strotzten, versteht sich von selbst.[136]
*
Wohin es führt, wenn die Kirche die Universitäten beherrscht, lernten wir im Mittelalter zur Genüge kennen. Jeder Gelehrte brachte seine Studien in irgend welche Beziehungen zu ihr. So glaubte Erasmus Rheinhold in Wittenberg, einer der bedeutendsten Mathematiker der Reformationszeit, die Mathematik nicht höher loben zu können, als wenn er sie als »eine Zier der christlichen Lehre und Kirche« empfahl. Die Astronomie ward zu einer Wissenschaft, deren letzter Zweck die Anbetung Gottes war, wie die Geschichte das ganze Mittelalter hindurch in keinem andern Sinne geschrieben wurde, als dem, Gott und sein Wirken zu verherrlichen.[137]
*
A. Weishaupt erzählt, der religiöse Unterricht habe zum Teil darin bestanden, daß die Schüler das Vaterunser rückwärts ohne Anstoß hersagen sollten, oder angeben, wie oft et, in oder cum in dem ersten Hauptstück des Canisius stehen usw.[138]