Und doch ist das alles herzlichst zu begrüßen. Wird doch so eine Generation erzogen, die voller Begeisterung für die Trennung von Staat und Kirche eintreten wird.[177]

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Doch nicht nur die Seelen müssen vor ketzerischem Gift bewahrt werden. Wem es ernst mit seiner Religion ist, wer weiß, was er ihr schuldet, der macht hier nicht halt. Er breitet die liebenden Arme der Mutter Kirche auch über – Würste aus. So lesen wir in einer im März des Jahres 1910 im Tauber- und Frankenboten, einem in Tauberbischofsheim in Baden erscheinenden ultramontanen Intelligenzblatt: »... auch das kaufende Publikum soll darauf sehen, daß es seine Ware bei Bäckern, Metzgern und Kaufleuten in Zentrumsblättern eingepackt bekommt

Zum Verpacken der Würste mögen sich diese Geistesprodukte allenfalls noch eignen.

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Im Jahre 1908 (das Jahrhundert ist zu beachten!) erschien im Verlage von Ludwig Auer in Donauwörth unter dem Titel »Die Ehe; eine Unterweisung über die sittlichen, religiösen und hygienischen Pflichten für Erwachsene, besonders für Braut- und Eheleute« ein Buch, das mit dem bischöflichen Imprimatur der Augusta Vindelicorum vom 13. Februar 1908 (Generalvikar Dr. Göbl) versehen ist, in elfter Auflage.

In diesem frommen Werke wird natürlich auch auf die Wichtigkeit der Nottaufe hingewiesen (S. 218 ff.), sowie auf die Maßregeln, die zu ergreifen sind, wenn ein Kind bei der Geburt zu sterben droht. Seine Seele muß doch davor bewahrt werden, ins Fegefeuer zu kommen!

Jeder sogenannte Abgang, mag er noch so unförmlich sein und vielleicht auch gar keine Gestalt haben, ist nur ein verbildetes Menschenwesen und seine Seele ist für den Himmel bestimmt. Ist der Abgang der Fehlgeburt auch klein und weiß man auch nicht, ob das Wesen noch lebt, so öffne man die dasselbe umgebende Hauthülle und tauche es in das Wasser, wobei man die Taufworte spricht und die Bedingung beifügt: »Wenn du lebst.« Diese Nottaufe bewirkt geistliche Verwandtschaft, die ein Ehehindernis bildet!

Wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes wird die Schrift von J. Neth »Die Verwaltung des Priesteramtes« wörtlich zitiert. Sie lautet:

»Wenn bei schweren Geburten zu besorgen steht, es möchte das Kind sterben, ehe es vollkommen geboren wird, und wenn es möglich wird, demselben mit Wasser beizukommen, so taufet es im Mutterleibe mittels einer Röhre oder Spritze, wie sie jede Hebamme haben soll, oder durch einen Schwamm, den ihr über das Kind im Mutterleibe auspreßt, und sprechet dabei die Worte: ›Wenn du der Taufe fähig bist, usw....‹ Sollte es sich ereignen, daß nach gespendeter Taufe im Mutterleibe zwei oder mehrere Kinder zur Welt kommen, so daß man nicht weiß, welches von ihnen die Taufe im Mutterleibe empfangen habe, so müßt ihr jedes derselben bedingungsweise »Wenn du nicht schon getauft bist«... wiedertaufen«.