Wiewohl nun die Ordensritter in Marienburg ein wohleingerichtetes Frauenhaus unterhielten, liefen doch häufig Beschwerden von Bürgern ein, daß ihre Frauen und Töchter mit Gewalt aufs Schloß geschleppt und dort bis zur Mißhandlung gemißbraucht wurden.[193]
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Klemens VI. hat im ersten Jahre seines Pontifikats 1342 sieben Trierer und dreizehn Kölner, die unehelich von Priestern erzeugt worden waren, dispensiert, so daß sie Priester werden konnten. In den Jahren 1335–1342 war dieser Dispens 9 Priestersöhnen der Diözese Metz, 17 ebensolchen der Diözese Trier, 20 der Diözese Köln und 36 der Diözese Lüttich erteilt worden. Im ganzen absolvierte Klemens im gleichen Jahre 484 Priestersöhne nach Ablegung eines Examens. Bedenkt man nun, daß selbstverständlich nicht jede Bitte um Dispens erfüllt wurde, daß doch nicht jedes Kind eines Priesters ein Sohn ist, nur ein Bruchteil das entsprechende Alter erreicht und doch gewiß nicht die Mehrheit gerade den Priesterberuf wählte, der eines besonderen päpstlichen Dispenses bedarf, also der einzige ist, den zu ergreifen diese Herkunft de jure ausschließt, so wirft das alles auf die Art, in welcher das Zölibat gehalten wurde, ein grelleres Licht, als die noch so drastischen Exklamationen der Sittenprediger und Chronisten.
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Von unbedingt kompetenten Beurteilern liegt für die nordischen Länder ein Bericht des päpstlichen Notars und Abbreviators Dietrich von Nieheim (»Nemus Unionis«) vom Jahre 1408 (abgedruckt bei Sauerland S. 298 f.) und für Spanien und Süditalien des päpstlichen Pönitentiars Alvar Pelajo vom Jahre 1332 in seiner Schrift »De planctu ecclesiae« (abgedruckt eb. S. 297 f.) vor. Das von beiden unverdächtigen Zeugen gefällte Urteil entspricht völlig den aus der Statistik gezogenen Schlüssen. Nieheim stellt z. B. ausdrücklich fest, daß es den norwegischen Presbytern und Bischöfen nach heimischer Sitte freistand, öffentliche Konkubinen zu halten. Dabei waren diese weiblichen Personen ganz und gar nicht gering geschätzt, sondern nahmen geradezu am Range ihres Freundes teil. Daß Priester niederen Ranges, die das Zölibat hielten, ja, die ohne Konkubine lebten, nicht die Regel, sondern die Ausnahme bildeten, verstände sich von selbst, auch wenn es nicht ausdrücklich berichtet würde.[194]
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Als der päpstliche Vikar unter Sixtus IV. den Geistlichen und Kurialen verbot, sich Konkubinen zu halten, tadelte der Papst ihn deshalb heftig und hob das Verbot wieder auf. Er motivierte es damit, daß man kaum einen Priester ohne Konkubine fände. »Und aus diesem Grunde wurden die Prostituierten gezählt, die damals in Rom öffentlich waren, um ein wahrheitsgetreues Bild zu gewinnen und die Zahl der Prostituierten auf 6800 festgestellt, abgesehen von jenen, die im Konkubinat leben und die nicht öffentlich, sondern im geheimen zu fünft oder sechst ihre Künste ausüben, desgleichen jener, die einen einzigen oder mehrere Kuppler haben. Daran kann man erkennen – schreibt Infessura –, wie in Rom gelebt wird, wo das Haupt des Glaubens wohnt, und wie der heilige Staat regiert wird.«[195]
Berücksichtigt man, daß Rom damals kaum 70000 Einwohner hatte, so läßt sich der Prozentsatz der Prostituierten etwa folgendermaßen berechnen: Ziehen wir ein Drittel der Einwohner – sehr mäßig gerechnet – als Kinder und Greise ab, so bleiben etwa 45000, nehmen wir an, die Hälfte davon sei weiblich gewesen, dann war jede vierte weibliche Person eine Prostituierte, ohne Rücksicht auf die im Konkubinat lebenden![196]
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