Als Erreger der Syphilis wurde vor wenigen Jahren von dem kurz darauf in noch jugendlichem Alter verstorbenen deutschen Zoologen Schaudinn ein außerordentlich zarter und kleiner schraubenförmiger Mikroorganismus, die sogenannte Spirochaete pallida entdeckt (vgl. [Abb. 33]); die ursächliche Bedeutung dieses Mikroorganismus ist heute durch zahlreiche Untersuchungen von verschiedenster Seite außer Zweifel gestellt; noch ist es aber nicht gelungen, die Spirochaete zu kultivieren. Noch sind auch die Ansichten darüber geteilt, ob dieser Mikroorganismus zu den Spaltpilzen oder zu den niedersten tierischen Kleinlebewesen gehört.

Der Nachweis der Spirochaeten gelingt leicht in den primären und sekundären Krankheitsprodukten der Syphilis; in denen der tertiären Syphilis sind sie äußerst selten zu finden. Da diese letzteren besonders häufig in inneren Organen lokalisiert sind, so ist der Versuch des Nachweises der Erreger während des Lebens meist überhaupt ausgeschlossen.

Für die sichere Aufklärung der spezifischen Natur solcher Erkrankungen ist, wie überhaupt für die Diagnostik der Syphilis von sehr großer Bedeutung eine von Wassermann gefundene charakteristische Reaktion des Blutserums syphilitischer Individuen. Der Mechanismus dieser Reaktion ist zu kompliziert, als daß ein Versuch seiner Erklärung hier angebracht wäre. Auch ist es nicht an der Zeit, ihre Bedeutung im Einzelnen zu erörtern, da diese noch unter den Fachleuten lebhaft diskutiert wird. An dem großen diagnostischen Wert der Wassermannschen Entdeckung ist aber kein Zweifel.

Abb. 33.
Spirochaeten in der Darmwand eines syphilitisch kranken neugeborenen Kindes. Schnittpräparat.

Versuche, gegen die Syphilis zu immunisieren, sei es auf »aktivem«, sei es auf »passivem« Wege, haben bisher noch keinen Erfolg gehabt; es ist möglich, daß die Zukunft uns ein wirksames Verfahren bringt. Die ersten Schritte auf diesem Wege sind insofern getan worden, als durch den Nachweis der Übertragbarkeit von Syphilis auf Affen, der zuerst von Metschnikoff und Roux erbracht wurde, der experimentellen Syphilisforschung vor einigen Jahren die Wege geebnet wurden.

Wenn auch ein spezifisches Heilmittel im Sinne der Immunitätsforschung für diese Krankheit noch nicht existiert, so hat der Arzt doch anderseits gerade ihr gegenüber sehr wirksame Medikamente in der Hand, durch deren sachgemäße Anwendung die Krankheit in außerordentlich hohem Maße beeinflußt, ja geheilt werden kann. Die Wirksamkeit dieser Mittel – besonders des Quecksilbers und des Jodkaliums – zeigt sich in ihrem außerordentlich energischen Einfluß auf einzelne Erscheinungen der Krankheit, der nur in ungewöhnlich schweren Fällen versagt. Sie zeigt sich weiterhin auch in einer statistisch nachweisbaren günstigen Beeinflussung des späteren Verlaufes der Krankheit nach ausgiebiger Behandlung, wenn man zum Vergleich unbehandelte Fälle heranzieht. Der bekannte französische Syphilidologe Fournier kommt auf Grund sehr großer Erfahrungen zu dem Schluß, daß die Syphilis heilbar sei, nicht nur in ihren Folgen für das Individuum allein, sondern auch in Hinsicht auf die Gefahr der Infektion der Nachkommenschaft – freilich nur unter der Voraussetzung, daß ausreichende sachgemäße Behandlung stattfindet.

Da nur das syphilitische Individuum mit manifesten Krankheitserscheinungen zur Verbreitung der Seuche fähig ist, so ergibt sich als wichtigste Maßnahme zu deren Eindämmung die gründliche, rasche, sachgemäße Behandlung jedes syphilitisch Kranken einerseits, die Vermeidung der Krankheitsübertragung durch ansteckend Kranke anderseits. Da im allgemeinen die Infizierten nur in den ersten Jahren ihrer Erkrankung wieder ansteckungsfähig sind, so kann die Belehrung über die Gefahr, die sie für gesunde Menschen darstellen, ein weiteres Mittel zur Verhütung von Neuinfektionen bilden. Vor allem aber wird das Urteil des Arztes darüber zu entscheiden haben, ob und wann ein einmal syphilitisch infiziert Gewesener eine Ehe eingehen darf. Wird die Erlaubnis hierzu zu früh gegeben, so kann durch Infektion der Frau und durch die Schädigung der Nachkommenschaft nicht wieder gut zu machendes Unheil gestiftet werden.

In einzelnen Staaten sind daher gesetzgeberische Bestimmungen getroffen, die z. B. die Genehmigung einer Eheschließung von der Beibringung eines Gesundheitsattestes abhängig machen; es kann keinem Zweifel unterliegen, daß solche Bestimmungen segensreich wirken können.