Quia nunquam sciri potest scientia medicinae, nisi de logica aliquid praesciatur, statuimus, quod nullus studeat in medicinali scientia, nisi prius studeat ad minus triennio in scientia logicali. post triennium, si voluerit, ad studium medicinae procedat: ita quod chirurgiam, quae est pars medicinae, infra praedictum tempus addiscat, post quod, et non ante, concedatur sibi licentia practicandi examinatione, juxta curiae formam, praehabita, et nihilominus recepto pro eo de praedicto tempore studii testimonia magistrali. Iste medicus jurabit servare formam curiae hactenus observatam, eo adjecto, quod si pervenerit ad notitiam suam, quod aliquis confectionarius minus bene conficiat, curiae denunciabit, et quod pauperibus consilium gratis dabit. Iste medicus visitabit aegrotos suos ad minus bis in die, ad requisitionem infirmi semel nocte: a quo non recipiet per diem, si pro eo non egrediatur civitatem vel castrum, ultra dimidium tarrenum auri. Ab infirmo autem, quem extra civitatem visitat, non recipiet per diem ultra tres tarrenos, cum expensis infirmi, vel ultra quatuor tarrenos, cum expensis suis. Non contrahet societatem cum confectionariis, nec recipiet aliquem sub cura sua ad expensas suas pro certa pretii quantitate, nec ipse etiam habebit propriam stationem. — — — Nec tamen post completum quinquennium practicabit, nisi per annum integrum cum consilio experti medici practicetur. Magistri vero infra istud quinquennium libros authenticos, tam Hippocraticos, quam Galeni, in scholis doceant, tam in theoretica, quam in practica medicina. Salubri etiam constitutione sancimus, ut nullus chirurgicus ad practicam admittatur, nisi testimoniales litteras offerat magistrorum, in medicinali facultate legentium, quod per annum saltim in ea medicinae parte studuerit, quae chirurgiae instruit facultatem, et praesertim anatomiam humanorum corporum in scholis didicerit, et sit in ea parte medicinae perfectus, sine qua nec incisiones salubriter fieri poterunt, nec factae curari. — — — Praesenti etiam lege statuimus, ut nullus in medicina vel chirurgia nisi apud Salernum vel Neapolim legat in regno, nec magistri nomen assumat, nisi diligenter examinatus in praesentia nostrorum officialium et magistrorum artis ejusdem. (Novae Constitutiones, vgl. Huillard-Bréholles, l. c. p. 235. Als Datum dieser Verordnungen wird das Jahr 1240 angenommen.)
Das ärztliche Diplom hatte folgenden Wortlaut:
Notum facimus fidelitati vestrae, quod fidelis noster N. N. ad curiam nostram accedens, examinatus inventus fidelis et de genere fidelium ortus et sufficiens ad artem medicinae exercendam, extitit per nostram curiam approbatus. Propter quod de ipsius prudentia et legalitate confisi, recepto ab eo in curia nostra fidelitatis sacramento et de arte ipsa fideliter exercenda juxta consuetudinem juramento, dedimus ei licentiam exercendi artem medicinae in partibus ipsis: ut amodo artem ipsam ad honorem et fidelitatem nostram et salutem eorum qui indigent, fideliter ibi debeat exercere. Quodcirca fidelitati vestrae praecipiendo mandamus, quatenus nullus sit, qui praedictum N. N. fidelem nostrum super arte ipsa medicinae in terris ipsis, ut dictum est, exercenda impediat de cetero vel perturbet.
Die mit besonderer Rücksicht auf Salerno gegebenen Verordnungen Friedrichs II. wurden für den medizinischen Studiengang an den übrigen Hochschulen im ganzen und großen vorbildlich, und namentlich war überall ein mehrjähriges Vorstudium in den artes erforderlich. In Paris mußte der Mediziner nach den ältesten Statuten (aus den Jahren 1270-74) eine 5½jährige Studienzeit nachweisen[12], vorausgesetzt, daß er in artibus bereits graduiert war (wenn dies nicht der Fall war, eine 6jährige Studienzeit), und dasselbe galt auch für Montpellier. Allmählich wurde es jedoch üblich — nach dem Muster der Rechtsschule von Bologna — schon 2-3 Jahre nach Beginn des medizinischen Studiums eine Zwischenprüfung einzuführen, welche den Nachweis über die allgemeinen theoretischen Kenntnisse in den einzelnen medizinischen Zweigen erbringen sollte. Der dabei erlangte Grad, das Baccalaureat, erhob den Kandidaten über die Stufe des Scholaren und machte ihn schon durch Heranziehung zur Lehrtätigkeit, wenn auch in sehr beschränktem Maße, zu einer Hilfskraft der Schule. In Salerno erfolgte die Einführung des Baccalaureats spätestens im Jahre 1280 gemäß einer Verordnung des Königs Karl I.[13]; das Baccalaureat und das Licentiat (am Ende der Studienzeit) wurden zu Vorstufen für das Magisterium bezw. späterhin für die Doktorwürde[14], mit welcher die Aufnahme in die ärztliche Korporation (Fakultät) und die Lehrtätigkeit verbunden war. Ursprünglich waren es ausschließlich die Rechtsschulen, welche nach dem Beispiele Bolognas die Doktorwürde erteilten, schon im Verlauf des 13. Jahrhunderts ging aber der Gebrauch (wenigstens in Italien) auch auf die übrigen Fakultäten mit Ausnahme der artistischen über, bei der der Magistertitel ständig erhalten blieb.
Die Lizenz wurde an den meisten Hochschulen vom Kanzler, d. h. einem kirchlichen Würdenträger, im Namen des Papstes (in der Kirche) erteilt, wobei der Akt gleichsam einen religiösen Charakter trug. Nur für den Ausnahmsfall, wo es sich um Juden handelte, wurde auch der Fakultät selbst (an italienischen Hochschulen, in Montpellier) die Verleihung überlassen.
So sehr aber die Angliederung an die Universitäten den szientifischen Rang der Heilkunde erhöhte, die Kontinuität ihrer Lehre sicherte, die Legitimität ihrer Ausübung regelte, so sehr auch die Medizin durch die aus arabischen Quellen stammende Gelehrsamkeit, durch die, der Scholastik abgelauschte Dialektik ein wissenschaftlich gleißendes Gepräge erhielt — es war gerade der, in äußeren Institutionen aufgehende, echt mittelalterliche, stramme Korporationsgeist, die überreiche, einem fremden Boden entsprossene Tradition, die von der Artistenfakultät entlehnte, auf abstraktes Denken gegründete Methode, welche die bisher inhaltlich zwar dürftige, aber der unbefangenen Beobachtung, der freien Kritik nicht gänzlich entratende Forschungsweise verdrängte und an ihre Stelle den Autoritätsglauben, den starrsten Dogmatismus setzte. Unter dem Banne dieser beiden finsteren Mächte stehend, wurde die Medizin ein wenigstens formal hineinpassender, ein das Gesamtbild nicht störender Bestandteil der eben auf der Höhe ihrer Entfaltung angelangten christlich-abendländischen Kultur, zumal Lehrer und Schüler zumeist dem Klerikerstande (wenigstens nominell) angehörten — mochte auch die Heilkunst ihren Zielen nach dem herrschenden asketisch-hierarchischen Zeitgeist, der ausschließlich dem Transzendentalen zugewandten Weltanschauung stets etwas Wesensfremdes bleiben.
Vom herrschenden Zeitgeist, der weltverneinend im Innersten, alles Irdische unter dem Gesichtspunkt des Jenseits wertete, von der im 13. Jahrhundert eben den Zenith erreichenden mittelalterlichen Weltanschauung, die das Sinnliche nur als Zeichensprache des Uebersinnlichen faßte, flossen der aufs leibliche Wohl gerichteten, daher geradezu in kontradiktorischem Gegensatze stehenden Heilwissenschaft[15] keinerlei fördernde Leitgedanken zu; dem Kulturganzen konnte die Medizin nur äußerlich, nur formal subsumiert werden, indem man sie unter das Joch einer Methode zwang, welche ursprünglich für die Zwecke der spekulativen Theologie ersonnen war, aber darüber hinausgreifend schließlich das gesamte Geistesleben in die Fesseln der Syllogistik, der logischen Turnierkunst schlug. Da diese Methode die Unterwerfung unter anerkannte Autoritäten und zu Dogmen gestempelte Doktrinen forderte und in ihrer Ueberschätzung des einseitigen Intellektualismus nicht von sinnlicher Erfahrung ihren Ausgang nahm, sondern umgekehrt die Einzelerscheinungen aus axiomatisch hingestellten Prämissen aprioristisch zu konstruieren strebte, schon durch logische Begriffsverkettungen auch den realen Zusammenhang der Dinge ergründen zu können vermeinte, somit für jedes Gebiet eher passend war als für die dringendst auf Beobachtung angewiesene Medizin — so erklärt es sich von vornherein, daß das 13. Jahrhundert, welches auf manchen anderen Gebieten der abendländischen Kultur unleugbar glänzende Manifestationen des Zeitgeistes, ja bewundernswerte Leistungen des Scharfsinns oder der künstlerischen Schaffenskraft erkennen läßt und selbst technische Fortschritte (Kompaß, Schießpulver, Brillen)[16] hervorbrachte, der Heilkunde im großen und ganzen eine Epoche der Stagnation bedeutet, die durch einen Aufwand imponierender Gelehrsamkeit und subtiler Spitzfindigkeit Bewegung bloß vortäuschte.
Das 13. Jahrhundert — namentlich die erste Hälfte desselben — stellt die klassische Epoche der mittelalterlichen Kultur dar, insofern ihr treibendes Element, der kirchliche Gedanke, auf allen Gebieten zur reichsten Entfaltung gelangt. Von düsteren Katakomben zu glänzenden Basiliken und hochragenden Domen emporgestiegen, von weisen Päpsten geführt, auf die neuen Streitscharen der Bettelmönche gestützt, nahm die Kirche, triumphierend über alle Gegenströmungen (Katharer, Waldenser, Albigenser — Hohenstaufen), neben dem Sacerdotium auch das Imperium und Studium für sich in Anspruch und beherrschte mit ihrem überall hindringenden, kaum je versagenden Einfluß alle Lebensverhältnisse. Wenn auch nicht bis zu den letzten Konsequenzen, so doch in sehr weitgehender Weise war jenes asketisch-hierarchische System zur Tatsache geworden, welches die weltverneinende Idee des Christentums in der Aufrichtung des als Vorbild vorschwebenden kirchlichen Gottesstaates oder in der damit gleichbedeutenden Uebertragung aller Macht auf die Kirche zu verwirklichen strebte. Es sei hier gänzlich davon Abstand genommen, auf die politischen und sozialen Verhältnisse einzugehen und nur versucht, ganz im allgemeinen den Charakter des damaligen Geisteslebens ins Auge zu fassen. Vor allem muß betont werden, daß sich innerhalb der gezogenen Schranken eine wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit entwickelte, die an die glänzendsten Epochen erinnert und einerseits in den Universitäten ihren Brennpunkt hatte, anderseits in den herrlichsten Denkmälern der Baukunst, in den mächtigen Kathedralen, den erhabensten Ausdruck fand. Das Zentrum, die Kraftsonne alles wissenschaftlichen Lebens bildete die Theologie, welche als scientia universalis alle übrigen Wissenszweige umschloß, ihnen Ziel und Richtung gebend, feste Grenzen setzte, sie geradezu zu bloßen Helfern herabdrückte. Für den Betrieb der profanen Wissenschaften war vorwiegend der Gesichtspunkt der Theodizee maßgebend. In höchstem Maße gilt dies von der Philosophie, welche, als Magd der Theologie, ohne die Glaubenssätze antasten zu dürfen, ausschließlich die Aufgabe hatte, mittels der allmählich zur Technik erstarrten scholastischen Methode den dogmatischen Inhalt mit der natürlichen Vernunft in Einklang zu bringen, nach Lösung vorhandener Widersprüche oder rationalistischer Einwände in ein organisch zusammenfassendes System zu kleiden. Waren doch der Theologie und Philosophie die Lehrer und Schüler, die Methoden und Bücher gemeinsam. Bei dem Streben, die Philosophie kirchlich zu gestalten, leuchtete namentlich das Ziel voran, die anfänglich mit Mißtrauen betrachtete Peripatetik, diese höchste Entfaltung des nicht von der Offenbarung geleiteten Denkens, mit der Glaubenslehre, Aristoteles mit den Kirchenvätern in Uebereinstimmung zu setzen, wodurch man allen, an den großen heidnischen Weltweisen anknüpfenden heterodoxen Neigungen am schlagendsten, am wirksamsten zu begegnen hoffte, wie dies zur Genüge aus den Systemen der Koryphäen der Scholastik, des Alexander von Hales, Bonaventura, Albertus Magnus und Thomas von Aquino hervorleuchtet. Aristoteles, der in scholastischer — auf neuplatonisch-arabischer basierender — Interpretation die kräftigsten Stützen für die Herstellung der Konkordanz zwischen Wissen und Glauben lieferte[17], wurde zum Range einer Autorität erhoben, die derjenigen der Kirchenschriftsteller höchstens in essentiellen dogmatischen Fragen nachstand, sie aber in wissenschaftlichen überragte, auch gewannen unter dem Einflusse des Stagiriten die stets wach erhaltenen enzyklopädischen Neigungen einen früher kaum in solchem Grade hervorstechenden rationalistischen Zug, der sich in der Ausdehnung der scholastischen Methode von der Theologie und Philosophie auf andere Fächer äußerte. Es bedarf keiner weiteren Ausführung, daß die Unterordnung unter eine Methode, welche die Dialektik zur obersten Schiedsrichterin auch im Gebiete des Realen machte, nicht von der Beobachtung und Analyse der Einzelerscheinungen, sondern von aprioristischen Konstruktionen ausging, vor den Autoritäten die Segel strich, den harmonischen Abschluß des Systems der Weltanschauung selbst auf Kosten der Erfahrung als vornehmstes Ziel anstrebte, namentlich für die Naturwissenschaft ein drückendes Joch bedeutete, ein Joch, welches den wirklichen Fortschritt hemmte. Nicht weniger unheilvoll war für die Naturwissenschaft die Tendenz, die Physik in ein Anhängsel der Metaphysik umzuwandeln, die Natur nicht so sehr als Objekt an sich, denn als Hindeutung auf die Welt des Uebersinnlichen zu betrachten — die allegorische, symbolistische Auffassung der Naturkörper und des Naturgeschehens, wie sie schon im Physiologus zutage getreten war. — Vorherrschend von kirchlich-religiösem Geiste als Leitmotiv waren die Schöpfungen der Poesie[18] und Musik, der bildenden Künste erfüllt, und die glänzendste Verkörperung erhielt die transzendente, allegorische Auffassung der Erdenwelt, der Gedanke des Gottesstaates, die subtile Konstruktion des Einzelnen aus machtvoll beherrschenden allgemeinen Ideen in den großartigen, auf schmaler Grundlage hochstrebenden gotischen Kathedralen, welche in Stil und Technik anscheinend die irdischen Bedingungen überwinden, in ihrer in unzähligen zierlichen Formen aufblühenden Gliederung den lebendigen Eindruck eines zu Stein gewordenen organischen Ganzen erwecken. Und wie sich die kirchliche Philosophie die profanen Wissenschaften unterordnete, so zwang die Architektur die an Reinheit, an klassischem Stil, an Fülle der Gestalten an die herrlichsten Epochen erinnernde Plastik und selbst die Malerei in ihren Dienst, wodurch wenigstens die letztere an individueller Entfaltungskraft einbüßte.
Wie jedes andere Zeitalter war übrigens auch das 13. Jahrhundert von einer wirklich homogenen Kultur durchaus entfernt, und nicht wenige Erscheinungen des religiösen, wissenschaftlich-künstlerischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Lebens wurzelten gerade in solchen Unterströmungen, welche zum hierarchisch-asketischen Systeme, zur spiritualistischen Weltanschauung und zum Feudalismus einen scharfen Kontrast bildeten. Hierher gehören z. B. die religiösen aber antikirchlichen Bewegungen der Katharer, Waldenser, Albigenser etc., die neuplatonisch-averroistischen, pantheistischen Neigungen mancher Scholastiker, das Erwachen der Nationalitätsidee gegenüber dem kirchlichen Universalismus (Nationalstaaten, zunehmende literarische Bedeutung der Volkssprachen), das Aufblühen der nichtkirchlichen Poesie, welche völkische in die heidnische Vorzeit zurückreichende Ideale, wenn auch verschleiert, feierte, und zudem im Gegensatz zur asketischen Weltabgewandtheit der natürlichen Sinnlichkeit Rechnung trug (Volksepen, Troubadours, Minnesänger), die Anfänge wissenschaftlicher Betätigung seitens der Laien (z. B. in der Geschichtschreibung), die höchst folgenreiche Emanzipation von der Kirche im Rechtsleben, das Emporkommen der Ständevertretung, der Städte, der Geldwirtschaft u. s. w.
Wenn oben ausschließlich der charakteristischen Hauptrichtung gedacht wurde, so geschah dies, weil die antagonistischen Kulturbewegungen nur in geringem Maße ihren Einfluß auf die Heilkunde geltend machten.