Regimen sanitatis (veröffentlicht von K. Ehrle in Rohlfs Deutsch. Archiv f. Gesch. d. Mediz. 4. Jahrgang 1881), das ist „von der ordnung der gesundheit” gewidmet dem Grafen Rudolf von Hochenburg [Vochenburg?] und seiner Gemahlin Margarethe geb. von Tierstein), um 1400 (?). Inhalt: Diätetische Vorschriften über das Verhalten in den Jahreszeiten und den einzelnen Monaten, Einfluß der Elemente und Temperamente auf den Menschen, Qualität der verschiedenen Speisen, Wasser- und Weintrinken, Diätetik des Schlafes, Laxierens, Badens, Aderlassens (mit Aufzählung der Aderlaßvenen und ihrer Vorzüge im Einzelfalle), Brechmittel, Klistiere, Lebensweise in Pestzeiten, Anweisung, wie man Haupt, Hirn und Augen gesund halten soll. In späterer Zeit wurde dem Regimen noch eine mit kurzen prophylaktischen und therapeutischen Ratschlägen versehene Semiotik (Harnschau, Pulsuntersuchung, Prüfung des Aderlaßblutes), Rezepte mit Vorschriften zur Vertreibung des Fiebers mittels Diät und kühlenden Sachen angehängt. Es handelt sich um eine Kompilation, der unbekannte Verfasser beruft sich häufig auf Aristoteles, Hippokrates, Galen und die Araber.
Heinrich Louffenberg. Versehung des Leibs. Diätetisches Lehrgedicht vom Jahre 1429 (teilweise zum Abdruck gebracht und besprochen von K. Baas in Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins XXXI und Zeitschr. d. Gesellsch. f. Beförderung d. Geschichtskunde von Freiburg, „Alemannia” 21). Kulturhistorisch sehr interessant sind die 83 Holzschnitte in der Inkunabel (Augsburg 1491).
Ortolff von Bayrland (Arzt in Würzburg, spätestens in den ersten Dezennien des 15. Jahrhunderts): Arzneibuch (Arzneipuch, Nürnberg 1477, Augsburg 1479, 1482, 1488, Mainz 1485-91, in niederdeutscher Ubersetzung, Lübeck 1484 [Promptuarium medicinae]). Inhalt: Die vier Elemente, Kennzeichen der Gesundheit[28], Regeln zur Erhaltung der Gesundheit (Meidung Kranker wegen Ansteckungsgefahr), Arzneigebrauch, Stuhlgang, Krankheitsanfälle, Säuglingspflege, Harntraktat, Pulstraktat, spezielle Pathologie und Therapie der inneren Affektionen a capite ad calcem, einige kurze chirurgische Kapitel[29], diätetisches Verhalten in den einzelnen Monaten, die Wirkung der einzelnen Speisen, über Stuhlzwang, Theriak, Fußbäder, Magenfüllung, Atembeklemmung, Aloesalbe (der nun folgende Abschnitt, pharmakologisch-botanische Abschnitt, von den Kräutern ist ein späteres Anhängsel, welches aus dem Buch der Natur des Konrad von Megenberg entnommen ist). Das Arzneibuch des Ortolff deckt sich mit Ausnahme der speziellen Pathologie und Therapie und der speziellen Speisediät stofflich vielfach mit der Schrift von der Ordnung der Gesundheit (vgl. oben) und erweist sich als eine Kompilation aus lateinischen Texten („darumb will ich Ortolff von Bayrlandt doctor der ertzney ein artztpuch machen zedeutsch aus allen artztpüchern die ich in latein ye vernam”). Besonders dienten auch das Pantegnum, die Schriften des Platearius und die salernitanischen curae egritudinum als Vorlage. Bei der Abfassung der Schrift schwebten vornehmlich therapeutische Zwecke vor, die anatomisch-physiologischen Beschreibungen der einzelnen Körperteile sind daher flüchtig behandelt. Ob dem Ortolff das Büchlein, wie sich die Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen halten sollen[30] (Ulm ca. 1495), tatsächlich zukommt (in der Ausgabe gilt er als Verfasser), ist zweifelhaft; die in dieser populären Schrift gegebenen Anweisungen sind recht zweckmäßig.
Bartholomaeus Metlinger (um die Mitte des 15. Jahrhunderts), Arzt in Augsburg, verfaßte Ein Regiment wie man junge kinder halten sol von mutterleyb bis zu siben jaren, mit essen, trinken, paden und in allen kranckheytten die in zu sten mügen (der Titel lautet in den einzelnen Ausgaben verschieden, Augsburg 1473, 1474, 1476, 1497, 1500, 1511, 1531, in freier Uebertragung herausgegeben von L. Unger, Das Kinderbuch des B. Metlinger, Leipzig und Wien 1904). Dieses wohl auf handschriftlichen Vorlagen beruhende Büchlein, in welchem Hippokrates (Aphorismen), Galen (de regimine sanit.), Rhases (Continens), Avicenna (Kanon), Averroes (Colliget), Constantinus (Pantegni) und Avenzoar zitiert werden, zerfällt in vier Kapitel, von denen die beiden ersten die Diätetik und Pflege des Kindes, das dritte die Krankheiten der Kinder, das vierte die Erziehung behandelt. Kap. I: Allgemeine Lebensregeln für die Neugeborenen, bis sie Gehen und Sprechen lernen, Mundreinigung, Salzen, Baden der Neugeborenen, Bestreuen des Nabels mit austrocknendem Pulver, Nabelpflege, das tägliche Bad bis zu einem halben Jahre mit seinen Kautelen, die Lagerung des Schlafenden mit erhöhtem Kopf; über die Art des Aufhebens, Streichens, Wickelns der Kinder, was man aus ihrem Weinen entnehmen kann. Kap. II: Säugen, Wahl der Schenkamme, Entwöhnung, Probe der Ammenmilch, Ammenernährung. Kap. III: Nach der Vorbemerkung, daß bei einem kranken Säugling die Amme in die Kur genommen werden müsse, werden folgende Krankheiten durchgesprochen: „Nerys” ═ Kopfausschlag, „Wechselbalg” ═ Hydrocephalus, „Durstig” ═ Meningitis (?), „Wachen” ═ Schlaflosigkeit, „Vergicht” ═ Krämpfe, Lähmungen, Ohrenfluß, Augenentzündungen, Schielen, Zahnen, Halsgeschwulst, Affektionen der Mundschleimhaut, Brustkatarrh, Verdauungsbeschwerden, Gelbsucht, Durchfall, Verstopfung, Mastdarmvorfall, Würmer und Leibschmerz, Nabel- und andere Brüche, Harnsteine, Hautgeschwüre, Fieber, „Gesegnet oder Ungenad” ═ Erysipel, „Durchschlechten und Blatern” ═ Masern und Blattern. In der Therapie beruft sich Verf. gelegentlich auf eigene Erfahrungen. Kap. IV: Anweisung, wie man die Kinder halten soll beim Laufenlernen, über körperliche und moralische Erziehung bis zum 7. Jahre (Essen, Trinken, Baden, Bewegung, Beginn des Unterrichts mit 6 Jahren); Weingenuß: Mädchen erst nach dem 12., Knaben nach dem 14 Jahre gestattet).
Michael Puff aus Schrick (ca. 1400-1473), Professor an der Wiener Universität, verfaßte 1455 „Ain guts nützlichs büchlin von den ausgeprennten Wassern” (von 1477-1601 dreißigmal gedruckt, besonders oft in Augsburg), welches 1466 vom Autor einer Neubearbeitung unterzogen wurde. Die Schrift handelt von der Verwendung der destillierten Wässer (aus 80 Pflanzen) und des gebrannten Weines[31].
Heinrich von Pfolspeundt. Buch der Bündth-Ertznei (ed. H. Haeser und A. Middeldorff, Berlin 1868), 1460 verfaßt. Die Schrift beginnt mit einigen deontologischen Betrachtungen, die sich namentlich auf die Nüchternheit, Reinlichkeit beziehen; wichtig ist der Rat, daß der Wundarzt in schwierigen Fällen, denen er selbst nicht gewachsen ist, den Kranken an andere erfahrene Meister verweise. Die Wunden (bei deren Untersuchung die Sonde zur Anwendung gelangt) zerfallen in frische und alte („faule”); erstere können in der Regel nur auf dem Wege der Eiterung (Applikation von Terpentinöl, Rosenöl, auf Werg oder Flachs gestrichener Wundpflaster, aus Honig, Mehl, Butter und Bolus bestehend) zur Heilung gebracht werden, letztere bedürfen scharfer, austrocknender und ätzender Mittel, von denen eine Menge angeführt sind (z. B. Alaun, Grünspan, Aetzkalk). Obgleich P. geringe Geneigtheit für die Anwendung der blutigen Naht bei der Wundvereinigung im allgemeinen zeigt, so gibt er doch klare Anweisungen zur Ausführung derselben, z. B. der Knopfnaht (mit einem grünseidenen Faden, der 7 Tage lang liegen bleibt). Zur Stillung von Blutungen dienten Tampons (aus Baumwolle), die mit styptischen Mitteln (darunter z. B. Zunder, Schweine- und Eselskot) versehen waren; von der Ligatur findet sich nicht einmal eine Andeutung. Als akzidentelle Wundkrankheiten gelten das „wilde Fewer” (Erysipel) und das „Gliedwasser” (wässerige Absonderung, Eiterung, Jauche [?]). Wundtränke bilden natürlich ein unabweisbares Erfordernis. Am ausführlichsten wird die Behandlung der penetrierenden Bauchwunden (namentlich der durch Pfeile verursachten) geschildert. Hierbei ist ausführlich die eventuelle Vornahme der Erweiterung der Wunde und der blutigen Naht, namentlich aber die Reposition prolabierter Därme besprochen; eine verletzte Darmschlinge soll durch Schnitt entfernt und durch eine silberne Kanüle ersetzt werden; innerer Bluterguß (wegen Gefahr der Gerinnung) ist stets durch entsprechende Lagerung der Kranken zu beseitigen. Sehr eingehend sind die Vorschriften über Pfeilextraktion, von Schußwunden ist dagegen nur an einer einzigen Stelle, und zwar ganz nebensächlich, die Rede. Der Verband bei Frakturen (nach vorgenommener Reposition) besteht aus einem „Beinpflaster” und entsprechend angebrachten Holz-, Filz- und Pappenschienen; bei komplizierten Frakturen muß die Bruchstelle offen gehalten werden. Bei Fraktur des Oberschenkels kommt eine hölzerne Beinlade wegen Gefahr der Verkürzung zur Anwendung, zur Behebung von Verkrümmungen maschinelle Behandlung. Die Anweisungen über die Reposition der Luxationen entbehren der anatomischen Grundlage und beruhen bloß auf Empirie, die Therapie der Hernien ist dürftig (Ruhelage, Reposition, diätetische Maßnahmen etc.), die Radikaloperation wird nicht erwähnt. Außer den genannten Affektionen werden mit kürzeren Bemerkungen noch Zahn- und Mundkrankheiten, Gicht, Ruhr, Spulwürmer, Dysurie, Kondylome, Pestbubonen etc. berücksichtigt. Die große Bedeutung der Schrift liegt hauptsächlich darin, daß sie die erste Beschreibung der ängstlich als Zunftgeheimnis gehüteten Rhinoplastik enthält, welche der Verfasser, wie er selbst angibt, von einem Italiener gelernt und nur zwei Ordensbrüdern mitgeteilt hatte. Diese Beschreibung, welche sich durch Ausführlichkeit auszeichnet, lautet folgendermaßen:
Die kunst. Nim ein bergament ader ein leder, vnnd must das gleich nach der nassen wunden machen, vnnd schneiden, sso weith vnd sso langk, als die forige nassen gewest ist. vnd must das enwenig bigenn oben vff der nassen, dor vmb das die nassen oben nicht breith werde. dornach nim das selbige bergemen ader leder, vnnd lege das hinder den elbogenn enweinig vff den arm, do er dicke ist, vnnd streich dorvmb mith einer dinten oder sunst mith farb, als weit vnd langk das selbige flecklein gewest ist: vnd nim ein guth scharff schnedemesser, ader ein schermesser, vnd do mith streich adder schneidt durch die hawt, vnnd nim des fleiss enweinigk mith. vnd schneidt nicht weiter, wan du das mit der dinten ader farb gemergt hast. vnd hibb hinden an zcw schnidden herfurbatz. vnnd wie du die mosse eben getroffen hast mit dem schniden, szo schneid nach mir er furbas. das thustu wol mith einem schnidt. vmb ein zcweren finger adder mehr. vnd lass denn selbenn fleck, den du geschnitten hast, am arm hengenn, vnd schnide den nicht abe. vnd hebe jm den arm vff das heupt, vnnd hefft im den selben fleck gleich auff die nassen, jn massenn als sie vor gewest ist. vnd dorvmb mustu den fleck dester lenger schneiden, das du dester bas tzw der nassen kommen kanst. den du must jm den arm vff das heupt binden, vnd hinder den elbogenn, vnnd must en alsso mith bendernn bewaren, das im der arm dister steter ligen möge, vnde dister weniger müde werde. mache derr binden von tochern dester meher. den er muss sso langk gebunden ligen, biss das dy nasse mith fleck gestosssenn sei. das werth tzw tzeitenn viii ader x tage. adder alsso langk bistu sichst, das es gestossen sie vnd in der heill ist, szo schnide den lappen ader flecke abe, doch nicht tzw kurtz, alsso das er dennacht ein wenigk vor dy nasse gehe, szo hat dy nasse newr ein loch. dornoch schneid den lappen adder den fleck in solcher lengk vnd breite, das du en vnden widder hefftenn magst. alsso mustu die hawth ein wenigk weg schneidenn, aber sunst roe fleiss aldo machen, vnd den selbigen lappen vnden hintzw hefftenn, do er roe fleisch ist, szo wirt die nassen ausssen widder zcwislicht, aber innen nicht. szo heil sie denn mith dem wundtrangk vnd mith dem öl, vnnd mith der rothen szalbenn. doch ee du in schnidest, szo lege im den arm vfft vff das heupt hocher vnnd nidder, sso siehstu woll, wo du jnn schneiden saldt. vnnd wan du en sso gantz gehefft hast, vnnd wilt jnn heilenn, vnnd all die weil du inn heilest, sso richt öm die nassen, vnnd binde im die, vnnd vorsorge ims alsso mith solchenn gebende, do von sie schmal, hoch ader nider wirth, ist enn die nasse tzw breith, szo binde jm kleine secklein tzw beidenn seiten neben vff die nasse, doch mustu jm gebunden fedderkell mith flachs in die nasse stossenn, vnd die forne in der nassen wol auss föllen, szo werden die nassen locher nicht tzw enge, vnd bleiben gleich weith. her wirt aber müde am ligenn, szo mustu jm tzw tzeitenn helfen am bette mith küssen vnnd mith tochern. die mustu alsso binden vnd legen, das sie im tzw holffe komen, vnnd rwe do durch gehabenn kan. vnnd muss tzw tzeiten lehenne im bette, alsso das es hoch tzw heupten sei. tzw tzeitenn sittzet er, zcw tzeiten gehet er vmb inn dem gemache, do er leith, vnd wo von ader wie er jn besten rwen magk, tzwm sselbigen hilff im. vnnd ist vorwar gerecht, gehe einer mith dem schneiden nwr recht vmb vnnd mith vornunfft, vnnd schneid im den fleck lang gnug, szo machstu disterbass mith im vmb gehen, vnnd rwet disterbass, vnnd schadt im nicht vorwar. Ich rathe einem ittzlichenn gantz, wen er der nasse nicht habbe. ein wall hath mich das gelernth, der gar vil leuten do mith geholffen hath, vnnd vill geldes do mith verdieneth. Queme dir einer tzw, vnnd wir im die nasse abgehawen, vnd wer im geheilet, szo schneid im die hawth wol vnnd weid gnug vff bis vff das roe fleisch, vnnd mache das alsso das forder. dor nach heile das aus alsso, es gehet antzweiffell tzw. es ist vfft bewerth. (In der erwähnten Ausgabe S. 29 ff.) Bemerkenswert ist ferner die Schilderung der Hasenschartenoperation und die Anweisung zur Anästhesierung (Schlafschwämme, die mit dem Saft von schwarzem Mohn, Bilsensamen, Mandragorablättern, unreifen Maulbeeren, Schierlingswurzeln, Efeu, Lactucasamen, Seidelbastkörnern getränkt sind).
b) Mittelniederdeutsch.
„Practica” des „Meisters Bartholomaeus” von Salerno (Gotha, Herzogl. Bibl. Ms. 980, Bl. 85^r-104^v), ed. von Felix Freih. v. Oefele, „Angebliche Practica des Bartholomaeus von Salerno, Schüler des Constantinus Salernitanus”, Neuenahr 1894.
Die dudessche arstedie (Gotha, Herzogl. Bibl. Ms. 980, Bl. 7_{r}-85_{r}). Vgl. über diese beiden Bestandteile des „Gothaer Arzneibuchs” Regel (Gothaer Gymnasialprogramm 1872, 1873; Jahrb. d. Ver. f. nd. Sprachf. Jahrg. 1878, 1879).