Sowie geographisch der Marschall-Archipel in zwei Gruppen getheilt wird, so kann dies auch in Bezug auf Bevölkerung und politische Verhältnisse geschehen, denn sowohl die Ralik- als auch die Ratak-Kette ist in dieser Beziehung jede für sich als ein getrenntes Ganzes zu betrachten. Schon die Sprache beider Gruppen ist verschieden, nicht in ihrem Bau, vielmehr im Dialekt, und gleiche Unterschiede zeigen sich in den politischen Verhältnissen der Bewohner. Während auf der Ratak-Kette fast jeder Atoll von einem, oder mehreren Häuptlingen beherrscht wird, die oft in gegenseitiger Fehde leben und sich der Herrschaft zu bemächtigen trachten, selbst zur Eroberung anderer Gruppen (Atolls) lang vorbereitete Kriegszüge unternehmen, liegt die ganze Macht auf der Ralik-Kette in den Händen eines Königs, jenes schon erwähnten Kabua, besser gesagt, in den Händen seiner Familie.
Die Macht richtet sich hier nach Besitz und Anhang, und obgleich Kabua nicht der reichste der Häuptlinge, ist er doch als der älteste als König anerkannt worden, zumal da die Besitzungen seiner Stiefsöhne und deren Einfluß sein Ansehn erhöhte. Sein Stiefsohn Nelu (Lojab), dessen Bruder Lagajime, Litokua und neben diesen Launa sind die einflußreichsten Häuptlinge auf der Ralik-Kette; namentlich Nelu, seine Brüder und seinen Anhang habe ich häufig an Bord gehabt und mit diesen Reisen von Atoll zu Atoll gemacht.
Bei den meisten ungebildeten, sogenannten wilden Völkern findet man, daß das Weib nicht als gleichberechtigt angesehen wird, vielmehr die Sklavin des Mannes ist, auf deren Schulter alle Lasten und Mühen abgewälzt werden. Doch die Polynesier zeichnen sich darin aus, daß sie das Weib höher stellen, mehr noch ist dieses bei den Mikronesiern der Fall; vor allem bei den Marschall-Insulanern, bei welchen es volle Gleichberechtigung hat, d. h. keine Beschränkung im Handeln, in Haus und Hütte, und soweit des Weibes Einfluß reicht, der, da Rang und Würde nur vom weiblichen Geschlechte abgeleitet wird, häufig groß ist.
Die Bevölkerung ist zum großen Theil besitzlos, aller Landbesitz liegt in den Händen der Häuptlinge, deshalb ist es den Bewohnern nur gestattet, eine Frau zu haben, wo hingegen die Häuptlinge mehrere haben dürfen, doch bleibt die erste Frau, sofern sie Kinder hat, die rechtmäßige; sie ist bei den Vornehmen gewöhnlich die Tochter eines Besitzenden. Steht die Frau im Range höher als der Mann, so erhält dieser auch eine höhere Würde, nur über das Eigenthum der Frau hat er kein Verfügungsrecht, das verbleibt als mütterliches Erbtheil den Kindern. Die Tochter eines Häuptlings kann einen gewöhnlichen Mann heirathen, durch diese Verbindung wird derselbe ebenfalls in den Häuptlingsrang erhoben, auch auf die Kinder geht diese Würde über. Dem Häuptlinge steht es frei, sich die Frau eines seiner Untergebenen anzueignen, nie aber kann ein Besitzloser sich wiederum eine Häuptlingsfrau (also Wittwe) zum Weibe nehmen.
Etwas auffallend will es mir scheinen, daß nach meiner eigenen Wahrnehmung selbst im Innern Afrikas, bei den Völkern am Nyassa-See und oberen Schire, die ganz gleiche Einrichtung der weiblichen Erbfolge besteht, nur daß dort nicht direkt der Sohn als Nachfolger bestimmt wird, sondern der Neffe, und trotz des dem Weibe zugestandenen Vorrechtes, dieses doch nur sehr gering geachtet und mehr als Sklavin betrachtet wird.
Die Ehe bei den Marschall-Insulanern ist nur ein lockeres Band, leicht geschlossen und leicht gelöst. Der Eingeborne nimmt sich das Mädchen zur Frau, die ihm gefällt, sofern die Eltern desselben damit einverstanden sind, gefällt sie ihm aber nicht mehr, so schickt er sie einfach fort und sucht sich eine andere. Zwar hat wie in anderen Gewohnheiten auch hierin der Einfluß der Missionare Wandel geschaffen, namentlich auf den südlicheren Atolls, wo das Christenthum große Verbreitung gefunden hat, doch hat auf Gesittung die neue Lehre wenig Einfluß gehabt; Keuschheit ist keine Tugend der Insulaner, schon sehr jung verkehren, ohne daran gehindert zu werden, die Geschlechter mit einander und üble Folgen bleiben nicht aus, ebenso ist selbst die nächste Verwandtschaft kein Hinderungsgrund für solchen Umgang.
Als Beweis recht lockerer Sitten gilt der Umstand, daß es keiner Frau verargt wird, wenn sie sich einen anderen Verkehr sucht, sobald der Mann auf längere Zeit abwesend ist oder sich auf Reisen befindet; indeß schwinden solche Gewohnheiten immer mehr und mehr, häufiger trifft man sie nur noch auf den nördlicheren Atolls an. Von Erziehung kann eigentlich keine Rede sein, den Kindern wird in jeder Hinsicht volle Freiheit gelassen, Arbeit lernen die Kinder nicht kennen, das einzige was ihnen vielleicht von Seiten der Eltern beigebracht wird, ist die Einübung der Tänze und Gesänge. Auffallend ist auch die große Sterblichkeit unter den Kindern, wohl eine Folge zu geringer Aufsicht und schon früh entwickelter Krankheitskeime; die stetige Abnahme der Bevölkerung ist darauf zurückzuführen.
Der Körperbau der Männer überschreitet selten das Mittelmaß; die Weiber sind durchweg von kleinerem Wuchse. Diese verlieren auch schnell ihre Reize, schon im Alter von zwanzig Jahren ist alle Schönheit vergangen, wenn überhaupt von solcher die Rede sein kann, obgleich im jugendlichen Alter vielen der Reiz der Anmuth eigen ist, aber im Alter werden sie recht häßlich.
Daß auf den nördlichen Atolls sich ein kräftiger Menschenschlag erhalten hat, liegt wohl daran, daß dieser mit einer etwas rauheren Natur zu kämpfen, auch weniger durch die von Weißen eingeführten Krankheiten zu leiden gehabt hat. Auch zeichnen sich hier die Könige und Häuptlinge meistens von ihren Untergebenen durch eine stattlichere Gestalt aus, weil sie bemüht sind, möglichst reines Blut in ihrem Kreise zu erhalten, wovon freilich der bereits erwähnte große Häuptling Nelu eine Ausnahme macht, denn fast klein und schwächlich gebaut, hat er durchaus nichts Achtunggebietendes an sich.
Um Sitten und Gewohnheiten dieser Insulaner zu erforschen, muß man sich zu solchen Inseln und Atolls wenden, wo noch nicht der Einfluß der Zivilisation bemerkbar geworden ist, was besonders in Bezug auf Trachten der Fall. So tragen auch heute noch sowohl Männer als Frauen langes Haar, das stark und schwarz, von jenen am Hinterkopfe in einem Büschel oder Knoten zusammengebunden wird, die Frauen tragen es dagegen lose. Als besonderen Schmuck bei feierlichen Gelegenheiten, Tänzen und auch Kriegszügen, bedienen sich die Männer der Hühnerfedern; die tätowirten Gestalten mit aufrechtstehenden Federn in den Haaren, und oft unnatürlich erweiterten Ohrlappen geben sich dadurch ein wildes, Furcht erweckendes Aussehen.