Lionardo! — In Deinem letzten Brief schriebst Du mir, Du habest Deine Frau nun heimgeführt, seiest sehr befriedigt und sollest mich in ihrem Namen grüssen. — — — — Es freut mich innig, dass Du so zufrieden bist, und ich denke, man soll Gott dafür nach bestem Können preisen. — — — — Für ihren Gruss danke ihr; sag' ihr in meinem Namen all das, was Du mündlich zu sagen weisst, ich aber nicht zu schreiben verstehe. Ich wünsche auch, dass man sie als die Frau eines meiner Neffen erkenne; bisher konnte ich das nicht durch die Tat beweisen, weil Urbino noch nicht da war. Nun ist er seit zwei Tagen zurückgekehrt, und ich will meinen guten Willen zeigen. Man sagt mir, ein schöner Schmuck von guten Perlen werde hier wohl anstehen. Ich habe darum einen mit Urbino befreundeten Goldschmied beauftragt, nach solchen zu suchen und hoffe, er wird sie finden. Doch sag' ihr noch nichts davon. Solltest Du aber etwas anderes für besser halten, so schreibe mir. Das sei's. Sorge für Deine Gesundheit und vergiss nicht, dass es stets mehr Witwen als Witwer gibt.
Michelangelo Buonarroti.
25.
An Giorgio Vasari.
Rom, April 1554.
Messer Giorgio, mein lieber Freund! — Euer Brief hat mir grosse Freude gemacht, denn er bewies mir, dass Ihr Euch noch des armen Alten erinnert. Ein wahrer Triumph war für mich Eure Botschaft, ein neuer Buonarroto sei geboren. Ich danke Euch darum von ganzem Herzen und soviel ich kann. Doch missfiel mir der Aufwand, der getrieben wurde. Der Mensch soll nicht lachen, wenn die Welt ringsum weint. Ich meine daher, Lionardo hat nicht eben vernünftig gehandelt, als er eines Neugeborenen wegen solche Pracht entfaltete. Solche Festlichkeit soll man für den Tod dessen aufsparen, der rechtschaffen gelebt hat. Sonst habe ich nichts zu sagen. Ich danke Euch aufrichtig für die Liebe, die Ihr mir beweiset, obwohl ich Ihrer nicht würdig bin. Die Dinge gehen hier ihren alten Gang. Am — ich weiss nicht wievielten — April 1554.
Euer Michelangelo Buonarroti.
26.
An Messer Giorgio, den vortrefflichen Maler, in Florenz.
Rom, den 15. Mai 1555.