Juristenchinesisch wird mit dem Versuch gerechtfertigt, in einer gegebenen Situation Doppeldeutigkeiten vermeiden zu müssen. Daran wäre nichts falsch. Es ist jedoch falsch, wenn die Rechtssprache und die in der Rechtssprache kodifizierten Verfahren nicht der pragmatischen Erwartung der Gerechtigkeit entsprechen. Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe, und jeder könnte hierfür ein Beispiel anführen. Tatsächlich dient das Recht der Schriftkultur nicht der Gerechtigkeit. Sein Zweck liegt oft genug daran, einen Klienten freizusprechen. Ist ein Anwalt des Rechts seinen Klienten oder der Gerechtigkeit gegenüber verpflichtet? Die Wirklichkeit dürfte von der Erwartung der Bürger ziemlich weit entfernt sein. Daher verliert die Justiz ihre Glaubwürdigkeit, weil sie durch ihre Praxis den Geist des Gesellschaftsvertrags aushöhlt.

Kritik an Richtern und Anwälten ist so alt wie der Berufsstand. Hier möchte ich mich nicht einreihen. Wichtig ist zu zeigen, daß selbst, wenn Gerechtigkeit herrschen würde, die Gesetze und Methoden der Justiz nicht für ewig gelten können. Einige Taten, die die Gesellschaft früher akzeptierte—Kindesmißhandlung, sexuelle Belästigung, Rassendiskriminierung—, gelten heute als illegal und als ungerecht. Andere Verbrechen (Pfeifen am Sonntag, Küssen des Gatten in der Öffentlichkeit, Sonntagsarbeit, um einige Beispiele aus den USA zu geben) werden nicht mehr als Rechtsbruch angesehen. Entscheidend ist die Einsicht, daß sich mit den Veränderungen der Lebenspraxis die Bezugsrahmen verändern—für Moral und für Legalität.

Haben Juristen diese neue Situation geschaffen? Oder sind sie das Ergebnis der neuen menschlichen Beziehungen, die sich aus neuen pragmatischen Umständen ergeben haben? Wer beurteilt, ob das Justizsystem den neuen Erwartungen entspricht? Keine dieser Fragen ist leicht zu beantworten. Wenn Justiz die menschlichen Erwartungen gestalten soll, muß sie deren Wesen begreifen und widerspiegeln und muß im Hinblick auf die Rechte, die die Menschen in neue praktische Erfahrungen ihrer Selbstdefinition einbringen, ihre eigene Perspektive definieren. Es ist schön und gut, wenn das Rechtssystem Mittel verwendet wie DNABeweisstücke, Videoaufnahmen und Internet, die sich alle jenseits der Schriftkultur etabliert haben, aber wenn sie dann alle den schriftkulturellen Winkelzügen unterworfen werden, ist die ganze Anstrengung umsonst gewesen.

Das programmierte Parlament

Praktische Politik bedeutet nicht Wahlen, sondern die alltägliche Routinearbeit zur Lösung von Aufgaben, die für die durch die Politik vertretenen Menschen von Belang sind. Wenn wir die Parteibindung einmal außer acht lassen, dann ist das Ziel die Erhaltung oder Verbesserung des Gemeinwohls. Die Gesetzgebung durch das Parlament setzt eine Tradition fort, die vor der Schriftkultur liegt. Dennoch wurde eine effektive Gesetzgebung erst innerhalb des pragmatischen Rahmens möglich, der Schriftkultur hervorbrachte. Sobald die Schriftkultur ihr Potential erreicht hatte, wurden neue Mittel für die politische Praxis der Gesetzgebung notwendig. Hinter allem steht die Erwartung, daß der Gesetzgebungsprozeß den praktischen Bedürfnissen Rechnung tragen sollte, die in einem Kontext raschen Wandels auftreten. Hier wie in anderen Bereichen kollidieren die Kräfte, die am Werk sind.

Obwohl schriftkulturelle Perspektiven und Methoden der Gesetzgebung nicht mehr ausreichend sind für Themen aus einem pragmatischen Rahmen, der das schriftkulturelle Paradigma in Frage stellt, scheinen die Politiker nicht willens zu sein, die Notwendigkeit des Wandels einzusehen. Sie finden es nützlicher—und leichter zu rechtfertigen—, schriftkulturelle Bildung gesetzlich zu verstärken, statt das gesamte Bildungssystem auf den neuen Bedarf hin neu zu bedenken. Sie alle akzeptieren zwar Expertenwissen, Informationsnetzwerke, bedienen sich dieser Mittel auch, um ihre Programme zu verbreiten, arbeiten aber unter Beschränkungen, die sich aus der schriftkulturellen Praxis der Politik ergeben. Daß in einem Zeitalter grenzenloser Kommunikation Fraktionssprecher hochkomplizierte politische Programme praktisch vor leeren Stühlen präsentieren, ist schwer vorzustellen. Es fällt ebenfalls schwer zu glauben, daß man dabei an einer Sprache festhält, die in Erfahrungen längst vergangener Zeiten wurzelt und die sich mehrfach als ineffektiv erwiesen hat. Viele parlamentarische Verfahren laufen darüber hinaus nach einem Protokoll ab, das viel mit dem Vergangenen und nichts mit der Gegenwart zu tun hat. Wie im Falle der Justiz sind Symbole offenbar wichtiger als Inhalte.

Dennoch gibt es unter dem Druck der Effizienzerwartungen auch Veränderungen. Abgesehen von den durchaus nicht immer relevanten Inhalten erschöpfen sich die Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in überzeugender Formulierung und formaler Logik. Sie spiegeln zunehmend die globalen Erwartungen wider und greifen gern auf Vermittlungstechnologien und Aufgabenverteilungsstrategien oder Interaktivität zurück. Elektronische Modellierung und Simulationsmethoden werden ausprobiert. Die neuen Methoden der Informationsbeschaffung sparen den Parlamentariern viel Zeit. Berater und Angestellte wenden leistungsstarke Wissensfilter an, um nur die themenrelevanten Informationen in den politischen Prozeß einfließen zu lassen. Politiker wissen, daß Wissen—zur richtigen Zeit und im richtigen Zusammenhang—Macht ist. Die Mitglieder computerisierter Parlamente wissen auch, daß jeder die Daten zur Verfügung hat, aber nur wenige diese effektiv verarbeiten oder effektiv damit umgehen können. Tatsächlich entwickeln die Parteien Bearbeitungsprogramme, die den Politikern in öffentlichen Diskussionen oder in Parlamentsdebatten überzeugendere Argumente an die Hand geben. Die durch die neue Technologie erzeugte Transparenz stellt den öffentlichen Zugang zur Diskussion sicher. Politischer Wettbewerb ist eine Frage des intelligenten Gebrauchs solcher Daten. Macht ergibt sich aus der Fähigkeit zur Informationsverarbeitung, nicht aus der Menge der gespeicherten Informationen.

Diese verkürzte Darstellung klingt wie ein Vorgriff auf die Zukunft. Das ist es aber nicht. Zwar steht der Prozeß noch am Anfang, aber er ist unvermeidbar. Er wird früher oder später solche Komponenten wie Amtszeit—die lange Amtsdauer eines Volksvertreters spiegelt schriftkulturelle Ideale wider—öffentliche Evaluationsverfahren, Kandidatur und Wahlmodus beeinflussen. Er wird auch ein Überdenken der Beziehung zwischen Politikern und Wahlkreisen erfordern. Auch Motive und Methoden der Gesetzgebung und ihre Legitimität könnten sinnvoll überdacht werden. Erhöhte Vermittlung beeinflußt den Zusammenhang zwischen Fakten und politischen Taten. Wenn die neuen Kommunikationsmittel keine persönliche Interaktion zwischen Politikern und Wählern gestatten, wird die Öffentlichkeit weiterhin von der Politik entfremdet bleiben. Politik in den Massenmedien gehört bereits der Vergangenheit an—nicht weil das Fernsehen vom Internet überholt worden ist, sondern wegen der Notwendigkeit, die individuelle Motivierung zum politischen Handeln zu fördern. Politische Effizienz beruht auf menschlicher Interaktion. Nicht das Medium zählt, sondern das, was durch das Medium erreicht wird.

Einen Gesetzesrahmen zu schaffen, der dieser neuen Natur der menschlichen Beziehungen und dem neuen pragmatischen Kontext Rechnung trägt, heißt, das Wesen der Prozesse zu verstehen, die den Umbruch herbeigeführt haben. Die Konsolidierung der Bürokratie hilft diesem Verständnis genauso wenig wie die Beibehaltung der Monarchie und des Oberhauses in Großbritannien. Einen Sinn für diesen Prozeß kann man nur dann entwickeln, wenn der politische Prozeß selbst auf die vorherrschende Pragmatik abgestimmt wird.

Eine Schlacht, die wir gewinnen müssen