† 399. Vor dem Ausschlag und überhaupt vor Hautkrankheiten schützt man sich, wenn man sich mit Osterwasser ([90]) oder am Charfreitag mit Bachwasser wäscht ([113]), vor Bruchschaden durch Essen eines Gänseeies am Charfreitag ([123]), vor Zahnschmerzen, wenn man sich die Nägel allemal Freitags, namentlich am Charfreitag, schneidet ([8] u. [121]), vor Rückenschmerzen durch Essen von Ostereiern ([111]), sowie dadurch, daß man sich beim ersten Donner, den man im Frühling hört, mit dem Rücken auf die Erde legt (Raschau), vor Schmerzen im Bein durch Peitschen oder Peitschenlassen zu Ostern ([94]). Vgl. auch [497].

400. Da man es durchaus vermeiden muß, sich seiner Gesundheit zu rühmen ([356]), so muß man, wenn man von derselben spricht, ein „Gott sei Dank“ hinzusetzen und wenn ein Anderer sie lobt, füge man selbst oder der Lobende ein „Gott behüt’s“ hinzu (allg.). — 401. In gleicher Weise müssen auch Mütter ihre Kinder, überhaupt Jeder das, was er liebt, gegen eigenes oder fremdes Lob schützen (allg.). — 402. Als Schutzmittel gegen das Beschreien gilt namentlich die rothe Farbe, vgl. [358], [359] u. [488].

* 403. Wenn ein Paar zusammen auf der Straße geht, so sollen sie Niemanden zwischen sich hindurch lassen, sonst nimmt diese Person den Anderen das Glück (Raschau). Vgl. auch [491].

404. Vor Behexung schützt man sich durch das Kreuzeszeichen und durch Anrufung Jesu ([324] u. [362]). — 405. Wenn man gähnt, muß man sich im Namen der Dreieinigkeit bekreuzen, damit nichts Böses in den Mund kommt ([348]). — † 406. Wenn der Wagen aus dem Bauerhofe abfährt, so knallt der Fuhrmann dreimal, der Tisch wird abgeräumt und (wie schon [345] erwähnt) drei Kreuze werden dem Wagen nach gemacht, dann geht die Fahrt glücklich von statten (Zöblitz). — 407. Schutz gegen Hexen vgl. [129] u. [333], gegen Gespenster [114], gegen Ertapptwerden [115], gegen Fehlschießen [116], gegen Todesanzeichen [196]. Gegen Unglück in der Kindererziehung vgl. [477], in der Ehe [506], [508], [515], [516], [519] u. [529], in Folge eines Todesfalles [535][538], [541] u. [544]. — 408. Gegen das Behexen der Milch und der Butter hilft Salz oder das Kreuzeszeichen vgl. [339], [346] u. [347]; dem leeren Rahmtopf können die Hexen nichts anhaben vgl. [117]. — † 409. Das Haus im Allgemeinen, sowie das Hauswesen bis herab auf die Klöppelsäcke werden vor bösem Zauber und anderem Unheil geschützt durch Kreuzeszeichen zu Walpurgis ([130] u. [134]), oder durch die Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige zu Epiphanias ([325]) oder durch andere Maßnahmen ([185]).

† 410. Vor Ungeziefer schützt man das Haus, außer den bei Fastnacht ([67][69]) gegebenen Regeln dadurch, daß man mit dem ersten Märzenschnee (Wuttke, § 223, sagt: mit Osterwasser) auskehrt, vgl. [331]. — * 411. Die Betten müssen früh gemacht werden, damit man keine Flöhe bekommt (Sehma).

412. Eine Eule (vgl. [§ 22 g]), an das Scheunenthor genagelt, schützt das Getreide vor Bezauberung (Marienberg), vgl. [82] u. [680]. — 413. Den Stall schützt man durch Tannenreiser zu Ostern, sowie durch Kreuz und Besen an Walpurgis, vgl. [95], [130], [131], [341] u. [427]. — 414. Ebenso wird auch der Düngerstätte ihr Schutz (vgl. [10] u. [133]) zu Theil.

415. Vor Feuersgefahr schützt man das Haus durch „Besprechen“ (vgl. [§ 42]) oder durch den Feuersegen: So soll eine alte Zigeunerin die Stadt Zwickau durch ihren Feuersegen geschützt haben, daß nie ein größerer Brand daselbst entsteht. Vgl. [244] u. [245].

416. Steht ein Gewitter am Himmel, so muß man singen (wohl geistliche Lieder?), um es zu vertreiben (Markneukirchen). — * 417. Man öffne die Stubenthür, dann schlägt der Blitz nicht ein (Raschau); beruht wohl auf einfacher Naturbeobachtung. — * 418. Ist man bei einem Gewitter im freien Felde, so laufe man nicht, sonst zieht man den Blitz nach (Raschau); hat ebenfalls seinen natürlichen Grund. — 419. Von dem Gewitter spreche man nur in lobenden Ausdrücken (vgl. [374]); das stammt jedenfalls aus dem Donarkultus (Wuttke, § 226). — 420. Hierher gehört auch der Glaube an den Schutz, welchen im Hause nistende Schwalben und daselbst sich aufhaltende Spinnen demselben gewähren, (vgl. [§ 22 i.] u. [l.]), sowie der Aberglaube bezüglich des Heiligabendlichtes und die Meinung, daß, wenn eine Leiche am Charfreitage oder überhaupt in der Charwoche in einem Hause ist, dieses für das folgende Jahr vor Blitzschlag gesichert ist, vgl. [58], [101] u. [125].

421. Feld und Garten schützt man vor Behexung durch Strohseile, welche man in der Christnacht um die Baumstämme bindet ([19]), oder durch Strohkränze, womit man Fastnacht die Bäume behängt ([81]). Vgl. auch [535]. — 422. Die Saat wird vor Maulwürfen durch Zerstören der Maulwurfshaufen am Aschermittwoch ([86]), die Bäume werden vor Raupen durch Beschneiden an Fastnacht behütet ([80]). Vgl. auch [155] den „Getreideschneider“. — 423. Auf ein Feld, auf welchem Wachteln ([§ 22 i.]) nisten, fällt kein Hagelschlag (Sosa). — † 424. Den Weizen beschützt man vor Ruß, indem man ihn vor dem Säen mit Kalkwasser wäscht (Schwarzbach), oder, wenn man säen will, stürze man den Sack um, so daß der Kopf nach unten zu stehen kommt und spreche dann, indem man drei Kreuze darüber macht: „Herr dies Land behüt’ vor Ruß und Brand“ (Marienberg). — 425. Der Schutz des Krautes gegen Behexung, d. h. gegen Raupen, ist bereits [342] erwähnt.

426. Das Vieh wird vor Schaden behütet durch mancherlei Futter und durch besondere Bissen, die man ihm in der Christnacht, zu Fastnacht und Ostern giebt ([16], [76] u. [96]), desgleichen vor Stößigwerden durch Liebstöckelöl und vor dem Beschreien durch rothe Bändchen und schützende Worte ([337] u. [359]). — 427. Hierher ist auch der Schutz zu rechnen, den man (wie schon [413] erwähnt) dem Stall zu Ostern und zu Walpurgis angedeihen läßt, (vgl. auch [408]), sowie die Vorsichtsmaßregeln, die man beim ersten Austreiben der Heerden im Frühlinge anwendet ([137 ff.], [141], [143] u. [340]). Vgl. auch [535]. — * 428. Wenn man ein Stück Vieh gekauft hat, so muß man dasselbe in das Ofenloch sehen lassen, dann läuft es nicht davon (Sosa), vgl. [17]. — * 429. Wenn ein Kalb verkauft wird, so muß man demselben Haare abschneiden und der Mutterkuh zu fressen geben oder ihr den Strick, mit dem das Kalb angebunden war, um die Hörner binden, dann blökt sie nicht mehr (Sosa). — * 430. Wenn ein Kalb abgenommen wird, so führe man es dreimal um einen Erbschlüssel herum und sage dabei die Worte: „Vergiß deine Mutter und friß ihr Futter“ (Ehrenfriedersdorf), oder man gebe ihm gekautes Brod, indem man spricht: „Hier Kalb ist dein Futter, vergiß deine Mutter“ (Marienberg). — * 431. Wenn ein Stück Vieh zum erstenmal eingespannt wird, führe man dasselbe an einem Handtuche aus dem Stall und die zuerst hinzukommende Frauensperson muß mit einspannen helfen (Ehrenfriedersdorf).