432. Damit die Hühner die Eier nicht verlegen, füttere man sie Weihnacht oder Fastnacht mit Hirse oder innerhalb eines Reifens ([18] u. [78]).

2. Der schützende Zauber gegen vorhandene Uebel.

§ 42 (238 ff.). Dergleichen durch zauberhaften Einfluß erregte Uebel sind Krankheiten und andere Behexungen und Schäden, sowie Feuersbrunst und überhaupt Gefährdungen von Haus und Hof durch Diebstahl u. dergl.

In Betreff der Krankheiten ist hier das weite Gebiet der sympathetischen Kuren (vgl. [§ 37]) anzuführen, die durch „Besprechen“ (vgl. [124] u. [415]), durch „Abbinden“, durch „Abgraben“ (vgl. [120]), durch „Vergraben“ (vgl. [328]), durch „Abschreiben“ u. s. w. vollzogen werden. Das Nähere bei Wuttke, § 239 bis 274. — Wir führen aus diesem reichen Felde des Aberglaubens nur noch folgende Einzelheiten an.

† 433. Um Warzen zu vertreiben, reibt man diese mit Fleisch und rohen Kartoffeln und legt dieses sodann in eine Rinne (Markneukirchen); ähnlich [327]. Vgl. auch [328] u. Wuttke, § 264.

* 434. Gegen Zahnschmerz: [120] u. [329]. Gegen Reißen: [124]. — 435. Gegen dicken Hals helfen Kräuter, am Gründonnerstag oder Charfreitag gesammelt: [106] u. [122]. — 436. Gegen das Fieber hilft das auch sonst ([338]) empfohlene Essen der ersten Kornblüthe. — * 437. Wenn Jemand die Krämpfe (Epilepsie) bekommt, so werden die Spiegel umgewendet (Raschau). — * 438. Wenn Jemand den Schlucken hat, so denke man an einen Schimmel (?), so hört er auf (Zwickau). — * 439. Gegen Furcht vor Gewitter hilft, wenn man sich, sobald man es zum erstenmal wieder donnern hört, auf die Erde niederwirft (Sosa). — 440. Auch das Osterwasser ([90]) wird als Heilmittel in Krankheiten angewendet. Gegen das Behextsein im Allgemeinen hilft Gutheinrichwurzel ([336]) und gegen die Hexen schützt man sich durch das Kreuzeszeichen ([362]). Gegen den Alp vgl. [364].

441. Gegen die Krankheiten des Viehes, insofern man dieselben hexenhaften Einflüssen zuschreibt, helfen ebenfalls sympathetische Mittel, z. B. Gutheinrichwurzel, vgl. [336] u. [361].

442. Um bei einem Feuer die Flamme von dem Nachbarhause abzuhalten, lege man in einiger Entfernung einen Erbbacktrog ([§ 32]) mit der Höhlung gegen das Feuer gewendet auf die Erde hin, alsbald wird sich nach dieser Seite zu die Gluth mindern (Zschopau), vgl. Wuttke, § 301. — * 443. Wenn ein Regen nachtheilig auf Feld und Flur einwirkt, so spucke man dreimal aus (vgl. [§ 37]), dann hört der Regen auf (Zwickau). Es liegt auch hierbei die Anschauung zu Grunde, daß solcher Regen durch böse Mächte erregt sei, deren Kraft durch dreimaliges Ausspucken gebrochen werde. — 444. Hierher gehört auch die Hilfe gegen Schaden bei der Heuernte und gegen Benachtheiligung an Geld und Besitz durch den Einfluß höllischer Mächte, vgl. [363] u. [365]. — Ferner kann Mehreres, was bereits [§ 40] und namentlich[§ 41] angeführt ist, hierher gezogen werden, dort als Vorsichtsmaßregel, hier als wirkliches Hilfsmittel.

3. Erwerbung von Glücksgütern.

§ 43 (304 ff.). Das Gebiet derselben ist das der einfachsten irdischen (vgl. dagegen [456]) Glücksgüter: Wohlsein im Allgemeinen, besonders für den Hausstand, Geld, Reichthum des Viehstandes und in Garten und Feld, Glück in Handel und Wandel u. s. w.