Taufe. * 477. Die Pathen müssen mit frischer Wäsche gekleidet erscheinen, sonst wird das Kind schmutzig und liederlich (Marienberg), vgl. [407]. — * 478. Man soll, wenn man den Pathenbrief bei sich führt, nicht auf den Abtritt gehen, sonst wird das Kind verwahrlost (Marienberg) oder verunreinigt stets das Bett (Geier); ebenso führe man kein Messer bei sich, sonst wird das Kind ein Selbstmörder (Marienberg); trägt man einen Schlüssel bei sich, so bekommt es ein verschlossenes Herz (Marienberg), vgl. [397]. — * 479. Vor der Taufe, ehe man in die Kirche geht, lege man die Handschuhe auf das Bett des Kindes, dann steht ihm Alles gut; auch esse man ein Bischen Kuchen, damit es denselben ebenfalls essen lerne (Zwickau), vgl. [446]. — 480. Man lasse nicht in der Charwoche taufen ([102]). — * 481. Man gehe nicht zur Taufe, wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen ist (vgl. [509]); das Kind würde bald sterben (Lauter), vgl. [397] u. [531]. — * 482. Wird zur Taufe recht lange geläutet, so wird das Kind klug (Zschopau), vgl. [446]. Vgl. auch [258 ff.]* 483. Sehen sich die Pathen bei der Taufe um, so wird das Kind neugierig (Voigtsdorf), vgl. [279] u. [397]. — * 484. Bei der Taufmahlzeit müssen die Pathen von jedem Gerichte essen (Grünstädtel), vgl. [45] u. [446].

Wochenzeit. * 485. Die Mutter soll als Wöchnerin kein schwarzes Mieder tragen, sonst wird das Kind furchtsam; auch soll sie im Garten nicht über die Beete gehen, sonst wächst nichts mehr darauf (Zwickau) und soll keinem Leichenzug nachsehen, sonst stirbt im nächsten Jahre ihr Mann (Lauter), vgl. [397] u. [531].

Das erste Lebensjahr. * 486. Das Kind soll nicht unter sechs Wochen „über den Wechsel getragen werden“ (d. h. wohl, bald auf dem rechten, bald auf dem linken Arme), sonst holt es der Wechselbalg (Marienberg), vgl. [397] u. [§ 47]. Ist wohl also zu verstehen: Man meint, die Zwerge oder andere neckende Geister holen das Kind weg und legen statt dessen einen Wechselbalg hin, d. h. ein widerwärtiges, dickes, geistig und leiblich verkümmertes Wesen, das sich nie zu voller menschlicher Ausbildung entwickelt, vgl. Wuttke, § 343. — 487. Dem Säugling, der auf dem Arme seiner Mutter bei den Nachbarn und Gefreundeten den ersten Besuch macht, werden drei frische Eier geschenkt, damit er leicht sprechen lerne (allg.), vgl. [446]. — * 488. Beim Entwöhnen wird das Kind mit einem langen, rothseidenen Bande beschenkt. Man nennt dies „den Zitz verkaufen“ (Grünstädtel). Es scheint dies eine Vorsichtsmaßregel gegen das Beschreien. In dieser Beziehung vgl. noch [348], [358], [401] u. [204]. — * 489. Der erste Brei soll dem Kinde nicht geblasen werden, damit es nicht einst den Mund mit heißer Suppe sich verbrenne (Zwickau), vgl. [397]. — 490. Man soll die leere Wiege nicht bewegen, sonst raubt man dem Kinde die Ruhe (allg.). — 491. Wenn man in ein Haus kommt, in welchem kleine Kinder sind, muß man sich niedersetzen, sonst nimmt man den Kindern die Ruhe (allg.).

† 492. Unter einem Jahre soll man das Kind nicht in den Spiegel sehen lassen, sonst wird es eitel (Marienberg), ihm die Nägel nicht verschneiden, sonst schneidet man ihm das Glück weg (Raschau), es nicht an Blumen riechen lassen, sonst verliert es den Geruch (Lauter), vgl. [397]. — * 493. Reicht man ein Kind unter einem Jahre durch ein Fenster und nimmt es nicht wieder rückwärts herein, so wächst es nicht mehr (Raschau), vgl. [382]. — * 494. Zwei Kinder unter einem Jahre sollen sich nicht küssen, sonst wachsen sie nicht mehr (Raschau). — 495. Kinder dürfen nicht mit Feuer spielen („gokeln“), sonst nässen sie das Bett (allg). — * 496. Wenn ein Kind noch kein Jahr alt ist, soll man es zu einem Fleischer tragen, der ihm mit dem in das Blut eines frischgeschlachteten Kalbes getauchten Finger in den Mund fährt, dann zahnt es leichter (Geier), vgl. [446]. — * 497. Man lege dem Kinde ein Gesangbuch und ein schwarzseidenes Tuch unter das Kopfkissen, dann bekommt es keine Krämpfe (Geiersdorf), vgl. [399]. — 498. Kranke Kinder bade man in Osterwasser, vgl. [90]. Vgl. auch [274] u. [§ 38 a.]

b. Brautstand, Hochzeit, Ehe.

§ 45 (360 ff.). Die Liebe der Geschlechter ist von jeher eines der angebautesten Gebiete des Aberglaubens gewesen. Vgl. [§ 97].

499. Bereits erwähnt sind die Anzeichen, die auf eine Braut im Hause ([26] u. [240]) oder auf die Gefühle der hoffenden Jungfrau ([277]) oder auf die Beschaffenheit des künftigen Gatten schließen lassen ([272]). Hierher gehören auch die Fragen, die man an das Schicksal stellt, bezüglich einer etwaigen Heirat und wodurch man sonstige nähere Umstände über Zeit und Ort, sowie über Stand und Aussehen des Gehofften zu erkunden sucht, vgl. [160][170], [228], [288], [290], [292][295], [303], [305], [308][314], [317] u. [326]. Zu diesem bereits besprochenen Aberglauben führen wir noch Folgendes an:

* 500. Schneidet Jemand, der noch unverheiratet ist, ein Stück Butter an, so wird er innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht heiraten (allg.), vgl. [397]. — * 501. Setzt sich eine Ledige an eine Tischecke, so bekommt sie keinen Mann (Annaberg). — * 502. Wenn man die Cigarren an der Lampe anbrennt, bekommt man eine schwarze Frau (Annaberg, Raschau). — * 503. Brautleute schneiden, wenn sie zusammen sind, nicht gern Brod oder Butter an, weil sie sonst Zank fürchten (Zwickau). — * 504. Vor der Trauung müssen Braut und Bräutigam einmal aus einer Schüssel essen, das befördert die Einigkeit in der Ehe (Lauter), vgl. [446]. — * 505. Am Tage vor der Hochzeit wird das Brautbett — am liebsten von Jungfrauen oder jungen Frauen, dann wird das Paar glücklich (Raschau) — unter mancherlei Sprüchen hoch aufgebaut. Das Stroh, das dabei in die Stube fällt, wird zuletzt mit einem neuen Besen zusammengekehrt und dieser dann unter das Bett geworfen. Bisweilen wird am Schluß der Vers: „Was Gott thut, das ist wohlgethan“ mit Begleitung der Musik gesungen (Lößnitz). — * 506. Die Betten und Tücher dürfen bei Herrichtung des Brautbettes nicht ausgeklopft, sondern nur ausgestrichen werden, sonst kommt die Frau unter die Herrschaft des Mannes (Markneukirchen), vgl. [397], [407], [514], [518] u. [527]. — * 507. Vor der Trauung kommen die Freundinnen der Braut zur „Brautschau“, d. h. zur Besichtigung des angeschafften oder geschenkt erhaltenen Hausgeräthes etc. (vgl. [334]). Lärmen dabei die begleitenden Kinder (vgl. [224]), so entsteht Unfriede im Ehestande (Zschopau), vgl. [397].

508. Das übliche Zerschlagen von Töpfen und dergl. an der Hausthüre der Braut am Polterabend hat ursprünglich jedenfalls den Sinn, die bösen Geister zu verscheuchen. * Je mehr Scherben, desto glücklicher wird das Paar (Marienberg), vgl. [407] u. [446]. Bezüglich der Vorbedeutung des Wetters vgl. [189], [190], [192] u. [195].

509. Wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen steht (vgl. [481]), darf man nicht zur Trauung in die Kirche gehen, sonst stirbt bald eines aus dem Paare (allg.), vgl. [397] u. [531]. — 510. Zum Gang in die Kirche sollen sich die Brautleute Geld in die Schuhe legen, dann wird es ihnen nie an Geld fehlen (Zwickau), vgl. [446] u. [457]. — * 511. Man soll nicht mit Schimmeln zur Trauung fahren, sonst wird das Paar unglücklich (Marienberg). — * 512. Bei dem Wege zur Trauung dürfen dem Paare keine Verwandten begegnen, sonst wird die Ehe unglücklich (Lauter), vgl. [243]. — * 513. Begegnet dem Brautpaare ein geladener Wagen, so werden sie reich (Geier); dasselbe bedeutet auch ein Düngerwagen (Raschau), während ein solcher anderwärts (Geier) für Unglück bedeutend gehalten wird, vgl. [251], [279] u. [280]. — † 514. Wenn bei der Trauung die Braut zuerst in die Kirche tritt, bekommt sie den Mann unter den Pantoffel (Zschopau), vgl. [506], [518] u. [527]. In Franken erreicht sie dies, wenn sie bei der Rückkehr von der Trauung zuerst den Fuß auf die Thürschwelle setzt, vgl. Wuttke § 365.