555. „Of dem Schladenberg (Schlettenberg bei Marienberg) da lössen sich immer ä paar Lichtle sahn. Da drinn stackt nämlich e goldnes Kinn (Kind). Un an en gewissen Tog wächst do druff eene schüne Blum. Wär nu die nimmt, dar kan in den Barg nei gihn. Do liegt ä goldnes Gungel (Junge) in eener gold’n Pfann. Doas Zeig (Zeug) bewacht ä grußer Hund. Där nu die Blume hoat, darf se nur den grußen Hund hinweißen. Nu ko er die Pfann mit dem Gungel nahm. Nu ober muß er ausreißen. Iß er über’n Hammergraben, do kan der Hund nischt mer thun. Wenn er aber noch nich d’rüber ist, un der Hund hat’n eigehult, do muß er d’s Gungel un d’s annere Zeig her goben un der Hund trogt’s wieder nuff.“
Zweite Abtheilung.
Sitten und Gebräuche.
Bei dieser Abtheilung machte es besondere Schwierigkeiten, den ziemlich umfangreichen, aber andererseits durchaus nicht vollständigen Stoff in eine leidliche logische Ordnung zu bringen. Es wurde vor Allem der Gesichtspunkt der Feste in das Auge gefaßt und zunächst diejenigen Sitten und Gebräuche erörtert, welche sich an noch gegenwärtige oder frühere kirchliche Feiertage anschließen. Dann folgen die Feste, deren Feier aus dem alltäglichen Leben und dem Bedürfnisse nach religiöser Weihe oder nach leiblicher Erholung hervorgegangen ist. Die Feste endlich, welche die einzelne Familie bei besonderen Ereignissen ihres häuslichen Kreises begeht, bilden den Schluß. Es lag nahe, namentlich „bei den Festen des bürgerlichen Jahres,“ an die feiernden Personen das oder jenes anzuschließen, was ebenfalls in das Gebiet der Sitten und Gebräuche gehört. Es werden daher bei der Kinderwelt außer dem Schulfeste auch Spiele und andere Erholungen besprochen und bei den Festen der Erwachsenen ist insbesondere auf die Eigenthümlichkeiten des Bergmannes und des Bauers näher eingegangen. Diese gesammte Anordnung kann vielfach angefochten werden, doch erschien sie immer noch als die übersichtlichste und ist deshalb gewählt worden. — Ein anderer Mangel liegt weniger in der Form, als in dem Inhalt. Manches, was vielleicht ausführlich behandelt ist, wird der oder jener für unwichtig halten, während er Anderes, was gar nicht erwähnt ist, vermißt. Wir gestehen dies gern zu; doch rechnen wir aus den in der Vorrede angeführten Gründen auf nachsichtige Beurtheilung.
Das Jahr mit seinen Festen.
I. Feste des Kirchenjahres.
§ 48. 1. Die Adventzeit. Als Vorläufer des Christkindes erscheint der Knecht Ruprecht (vgl. [613]) mit dem Brunnenkind, Gestalten, die in ihrem Ursprung auf das deutsche Heidenthum zurückzuführen sind. Daneben fehlt es, abgesehen von der rein kirchlichen Feier dieser Zeit, hie und da nicht an Veranstaltungen, das fromme Gemüth in eine gehobenere Stimmung zu versetzen. Vgl. [§ 5] u. [6].
556. Es erscheinen der „Hans Ruprecht,“ ein verkleideter Knecht, der einen vollen Nußsack auf dem Rücken trägt, mit dem „Bornkinnel,“ einer in Weiß gekleideten Magd, als Vorboten des Weihnachtsfestes. Wenn das Paar eintritt, fallen die Kinder auf die Kniee, sprechen ein Gebet, z. B. das Vaterunser, und bitten, nachdem sie das Versprechen gegeben, recht fleißige und artige Kinder zu sein, zu Weihnachten wiederzukommen (Grünstädtel). — 557. Oder: In Pelz eingehüllt mit langen, gerollten Werglocken, großer Pudelmütze, knotigem Prügel und schwerem Sack eilt „Hans Ruprecht“ von Haus zu Haus, murmelnd, fluchend und drohend. In seiner Anwesenheit müssen die ängstlich hinter der Mutter sich versteckenden Kinder ihre gelernten Gebetchen und Sprüche hersagen. Bei seinem Fortgange verkündigt er, daß er am Weihnachtsabend wiederkommen werde und räth den Kindern, daß sie nur recht folgen sollen. Kaum ist er zur Thüre hinaus, so kehrt er wieder um, und wirft einige Aepfel und Nüsse in die Stube, die die nun kecker werdenden Kinder mit Freuden aufsuchen und verzehren (allg.).
558. Vom 1. Advent bis zum Weihnachts Heiligen-Abend blasen in Ehrenfriedersdorf die Stadtmusici vom Thurme, und zwar „nach dem dreimaligen Feldgeschrei“ (einem dreimaligen Signal mit den Trompeten) den Choral: „Sehet auf! der Herr wird bald kommen und alle seine Heiligen mit ihm und wird an demselbigen Tage ein groß Gericht sein. Halleluja!“ Am heiligen Abend selbst wird der Thurm illuminirt und daselbst das Transparent: „Gott segne unsere Stadt“ aufgestellt, d. i. die sogenannte Mette. — 559. Der Stadtmusikus, der zugleich Thürmer ist, giebt den Musicis ein Mahl, wobei man das Lied: „da Christus geboren ward“ singt und der Stadtmusikus eine kurze Ansprache an seine Musici hält.
§ 49. 2. Weihnachten. Vor Allem hat das Weihnachtsfest, wie überall, so namentlich auch im Obergebirge, eine reiche Ausstattung mit allerlei Sitten und Gebräuchen. Vgl. [§ 5] u. [6].
560. Das Haus rüstet sich auf die kommenden Festtage. Es wird ein Schwein geschlachtet, gebacken und gescheuert (vgl.[§ 6 a.] [b.]). — 561. Entweder bäckt man selbst, d. h. der Teig wird von der Mutter zu Hause vorgerichtet und dann bei dem Bäcker gebacken oder man kauft die fertige Waare bei dem Bäcker. — 562. Das Hauptbackwerk sind Stollen und Kuchen, daneben auch Bretzeln und Hörnchen (allg.). — 563. In Ehrenfriedersdorf darf ein Gebäck, „das Christkind“, ähnlich einem Niklaszopfe, nicht fehlen (vgl. [§ 6 d.]).